[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

AW: Keine Panik!

Hallo zusammen!

Netter kleiner Fall aus eigener Erfahrung:

Sohn eines Mandanten hatte eine LAN-Party veranstaltet. Dabei war durch einen Gast unbemerkt (und ungewollt) die dem Urheberrecht unterliegende Datei zum Upload zur Verfügung gestellt worden.

Schutt und Waetke kamen mit ihrer üblichen Forderung, wobei als Anwaltshonorar die Erstberatungsgebühr gem. § 34 RVG angesetzt wurde, um trotz des geringen Streitwerts zu einem schönen Honorar von 250 € zu kommen. Nebenbei bemerkt, halte ich es für fraglich, ob dieser Ansatz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, da bei solchen Massensachen ja nicht wirklich eine Beratung anfällt. Für eine außergerichtliche Tätigkeit nach RVG (und Mittelgebühr, die auch noch zu hoch sein könnte!) wären dagegen nur 96,39 € fällig.

Wir haben eine abgänderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben und darauf verwiesen, dass die zur Störerhaftung zitierten Urteile durch neue, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sehr moderat sehende Entscheidungen überholt sind.

Nach gut zwei Monaten kam das nächste Schreiben. Jetzt wurden zusätzlich 1,3 Geschäftsgebühr sowie Postpauschale (11,70€) in Rechnung gestellt. Das ist witzig, weil die Erstberatungsgebühr eigentlich NUR die Beratung abdeckt; schon das erste Schreiben war vom Honorar nicht erfasst. Sind Schutt Waetke hier etwa versehentlich gratis tätig geworden ;-) ? Nach meiner Auffassung hätte schon das erste Tätigwerden auf Basis (nur) einer Geschäftsgebühr abgerechnet werden müssen; die Beratungsgebühr ist fehl am Platze.

Inhaltlich bezog sich das Schreiben wiederum auf ein überholtes Urteil des LG Frankfurt (das OLG Frankfurt hat längst anders entschieden). So ganz war der Verfasser auch nicht im Bilde, weil er ausführlich angeblich erfolgreich geführte einstweilige Verfügungsverfahren (jetzt neueren Datums - darum wohl!) zitierte; schließlich hatte mein Mandant ja die Unterlassungserklärung abgegeben.

Unsere Rechtsposition bleibt natürlich unverändert. Im UrhG existiert keine Regelung, dass der Anschlussinhaber generell als Störer in Ansprich genommen werden kann. Der Anschlussinhaber muss schon eine zumutbare Verhaltenspflicht, speziell eine Prüfpflicht, verletzt haben. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Erwachsene Kinder z.B. bedürfen nach einer neueren Entscheidung weder einer Belehrung noch der Überwachung.
Aber schauen wir mal, welche Späßchen die Kollegen noch im Sinn haben!

Freundliche Grüße
 
Mahnug per E-Mail von Schutt und Waetke

Liebe User,

ich habe heute eine E-Mail (!) von Schutt & Waetke erhalten, in der ich aufgefordert werde, 500 € zu zahlen.
Im Oktober 2007 bekam ich Post von dieser Kanzlei inklusive Unterlassungserklärung. Diese habe ich in modifizierter Form zurück gesandt.
Nun pochen S & W weiterhin auf das Geld, aber eben per E-Mail.
Momentan gedenke ich, nichts zu unternehmen, da ich die E-Mail nicht als offizielles Schriftstück ansehe.

Was ratet Ihr mir ?

Beste Grüße :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein paar unnötige ! entfernt)
Mußtest du irgendwie den Erhalt der Email bestätigen?
Ist ja schon sehr interessant. Jetzt wird da sogar schon am Porto gespart. ;)
 
Nein, den Erhalt musste ich nicht bestätigen :)

Ich werde erst wieder aktiv, wenn ein Brief vom Gericht ins Haus flattert.

Bitte gebt mir Tips, wenn Ihr anderer Meinung sein solltet.


edit:


mir ist heute noch folgende Frage durch den Kopf gegangen:

Kann es trotz eines eingestellten Strafverfahrens noch (bzw. ohne Benachrichtigung über die Aufnahme eines neuen Verfahrens) zu einer Hausdurchsuchung kommen ?

Wäre schön, wenn jemand darauf eine Antwort wüsste.

Grüße
h3nn1ng
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefügt, bitte Forenregeln lesen ;))
Danke !

Eine (hoffentlich letzte) Frage habe ich noch.

Wie sieht das neue Urheberrechtsgesetz aus ?
Ist nun auch der Download verboten, oder weiterhin nur der Upload ?

Ich hoffe, ich nerve Euch nicht zu sehr !
Wünsche allen einen guten Abend !
 
Hallo,

ich habe das Schreiben von Schutt, Waetke auch vorgestern bekommen. Es geht um eine Datei, die ich am 14.09.06!!! runtergeladen haben soll. Unglaublich.

Können diejenigen, bei denen das Schreiben schon lange zurückliegt und die nicht darauf reagiert haben, sagen, was passiert ist in der Zwischenzeit? Was passiert, wenn man nicht reagiert? Wieviele Schreiben kommen da nach? Hörte es irgendwann auf? Könnt ihr bitte die Zeitabstände nennen?
Ich glaube nämlich, dass zeitliche Abstände und so etwas Verjährung bei dem Thema keine Rolle spielen und erneute Abmahnungen auch noch ein Jahr später kommen können.

Hat jemand von den Betroffenen einfach die UE geändert UND die Anwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen einfach mal durchgestrichen, kleinere Beträge eingesetzt und dann abgeschickt und überwiesen?

Bin dankbar für jede Erfahrung, die ihr gemacht habt. Ich hab nur noch diese Woche Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hört sich garnicht gut an! geh sobald du das liest auf diese seite: internetrecht.de.lv
Die haben auch mir geholfen!
 
Kannst du mal deinen Fall näher beschreiben? Dort gehts doch eher um ABO-Abzocke.
 
hallo ich habe heute ein brief bekommen wo steht das ich gegen das urheberrecht verstoßen hab
ich soll Tom Clancy#s RainbowSIX vegas runtergeladen haben

ich weis aber das ich das nicht gemacht habe ich weil ich sowas scheiße finde
so mich wundert das der brief kommt von der Staatsanwaltschaft

was kann ich da machen ??

mfg master_nick_123
 
Zuletzt bearbeitet:
nein das sthet in den Brief

aber ich weis ganz genau das ich sowas nicht mache
und mein Wlan ist 3 fach gesichert

da stimmt irgendwas nicht :mad:



meine PCs auch mit Firewalls Antivier Antispy und co.
 
Zuletzt bearbeitet:
Master_nick_123 schrieb:
nein das sthet in den Brief

Na das was im Brief steht hat Ralf B. doch korrekt vorausgesagt. Laut dem von Dir verlinkten Brief wurde Anzeige gegen Dich erstattet, das Verfahren jedoch eingestellt.

Master_nick_123 schrieb:
aber ich weis ganz genau das ich sowas nicht mache
und mein Wlan ist 3 fach gesichert ... da stimmt irgendwas nicht ... meine PCs auch mit Firewalls Antivier Antispy und co.

Momentan brauchst Du noch nichts machen. Demnächst wird aber wahrscheinlich ein Brief der Anwälte kommen, die auch die Anzeige erstattet haben. Das ist der erwähnte Privatklageweg.

Und hierfür hat Dir Ralf B. auch schon zwei Links gegeben.

Was Deine Aussage betrifft, dass Du sowas nicht machst: Deine Adresse wurde anhand Deiner IP ermittelt, d.h. sie wurde von Deinem Anschluss aus genutzt und die Urheberrechtsverletzung dann offensichtlich von Deinem Anschluss aus durchgeführt.

Nutzt sonst noch jemand das Netz?
 
nein niemand nutz das ich sehe wer im netzt geht
aber kann es sein das es ein missverständniss ist das
irgedwelche fehler an der leitung sind ich wohne in ein hoch haus wo mehre parteien drinnen wohnen
 
Mach nach der Post von den Anwälten das, was man in den Links von oben vorschlägt, mehr nicht!
Vor allem keinen Kopf drüber machen.
 
ok danke erstmal

mfg
 
Hallo,

auch ich habe am 28.04.08 den altbekannten Brief von S&W bekommen. Wegen einer call of Juarez-Datei, geloggt Sept. 06. Forderung insgesamt 450 €.

Ich hab mir zwei Tage lang die Augen in den verschiedenen Foren wund gelesen und hab wie überall empfohlen, die mod. UE per Einschreiben losgeschickt.

Nun brummt mir aber dennoch der Schädel. Ich weiß, daß ich auf jedem Fall mit dem 2. Schreiben rechnen muß, in dem dann eine höherer Geldbetrag gefordert wird. Das sollte ich dann ignorieren oder laut einem anderem Forum damit zum Anwalt.

Auf welches Schreiben müßte ich denn reagieren? Es wird immer von einem gerichtlichen Mahnbescheid gesprochen. Bedeutet das, daß ich dann schon verklagt wurde oder es erst bevorsteht. Bin ich dann verpflichtet zu zahlen oder geh ich dann zum Anwalt? Muß ich zu irgendeinem Zeitpunkt vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen? Ich bin ziemlich verwirrt...

Ich hab mir die ganzen Regeln und Statistiken durchgelesen. Aber gab es überhaupt schon Fälle, bei denen es zu einem Mahnbescheid oder einer Klage kam? Denn überall lese ich, daß die Kläger es als zu großen Aufwand sehen, wegen einer Datei vors Gericht zu ziehen?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr etwas Klarheit in meine verwirrten Gedanken bringen könntet...

LG
bambang
 
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