[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

Vorladung

Grüße,

scheinbar muss man in der heutigen Zeit ständig mit Abmahnungen oder Anwaltsschreiben rechnen, sofern man sich etwas mehr als der Normaluser im Internet bewegt.

Das es dann aber gleich eine polizeiliche Vorladung ist hat selbst mich schockiert.

Ich soll also im September 2007 per eDonkey einen kopiergeschützten Film illegal gedownloaded und weiter verbreitet haben. Soso.

Kurzes nachfragen bei meinem Mitbewohner, der schwört nix dergleichen getan zu haben.

Stellt sich die Frage: Was nun?

Den Termin werde ich natürlich war nehmen. Bloß wie beweisen das ich nix damit zu tun habe?

Die ganze Sache ist ja auch schon ne ganze Weile her. Mein Provider, 1&1, wird meine damals gültige IP sicherlich noch gespeichert haben. WLAN war zu 99,8% der Zeit aus. Zahlreiche private LAN's wurden während dieser Zeit durchgeführt, jeder Spieler hatte Internet Zugriff, teilweise auch für mehrere Tage.

Hat jemand irgendwelche Hinweise, wie ich mich verhalten muss?
 
AW: Vorladung

Du bist wohl im falschen Forum gelandet.
hier gibt es nur zweifelhafte Rechtsberatung.

z.b. bei recht.de bekommt man Hilfe.
 
AW: Vorladung

Ich würde mal sage, dass die dich nicht belangen können. So ein Fall gab es auch schonmal. Auch bei 1&1. Damals wurde gesagt, dass man nicht mit 100% warscheinligkeit sagen kann, welche IP den Film gedownloadet hat.
 
AW: Vorladung

@florian.
naja, bei FB gibts auch oftmals nützliche Hinweise. Die Hilfe bei recht.de ist auch nur mäßig.
 
AW: Vorladung

eventuell die gulliforen mal ausprobieren.

Prinzipiell musst du nicht zu einer Vorladung gehen.
Ob es sich hier in dem Fall empfiehlt bzw nicht empfiehlt, wage ich nicht zu beurteilen.

Allerdings.. beachte.
Wenn der Anschluss auf dich läuft. Nun.. das Thema ist momentan strittig, aber wenn du die Schuld auf andere schiebst, könntest du dich auf dünnem Eis bewegen, da afaik zumindest manche Gerichte bis dato dem Anschlussinhaber im Zweifelsfalle die Schuld zugewiesen haben.


Ich nehme mal an, dass du keine Rechtsschutzversicherung hast, sonst würde ich dich auf einen Anwaltsbesuch hinweisen.
 
Abzocke (Umfrageportal)

Hallo

Habe soeben eine schriftliche Mahnung vonUmfragescout.com erhalten. Ich soll ihnen 102 € zahlen, da ich angeblich ein Profil bei denen eingerichtet habe und immer noch nicht bezahlt hab.
Nun ja, das coole ist dass ich noch nie auf deren Internetseite war oder überhautp etwas davon gehört habe. Was soll ich jetzt tun? Die schreiben sie haben eindeutig die Ip zu dem Zeitpunkt wo ich doft war und bla bla und drohen mit Gericht usw..
 
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AW: Abzocke (Umfrageportal)

Schreib denen das du ihre Seite nicht kennst, dich nie dort angemeldet hast und keinerlei geschäftliche Beziehung mit ihnen wünscht. Und wenn sie dich weiter belästigen würdest du rechtliche Schritte wegen versuchten Betruges einleiten... dann dürfte Ruhe sein.
 
AW: Abzocke (Umfrageportal)

Eigene Erfahrung hab ich da keine, ich habe aber gerade letztes einen Artikel bei Spiegel - Online zu diesem Thema gelesen, vielleicht ist der ja interessant für dich

Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html

Edit: Gerade noch mal gelesen, eigentlich steht im Artikel nur wie die Abo Fallen aufgebaut sind.

Also ich würde mich in so einem Fall erst mal an die Verbraucherschutzzentrale wenden, falls bei dir eine in der Nähe ist.
Die Forderung steht in den meisten Fällen aber wohl eher auf tönernen Füßen ...

Edit2: Stand doch da, im kleingedruckten ..

Den Empfängern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag führt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: "Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen." Die Verbraucherschützer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe für Betroffene an.
VZBV-Justiziar Bradler erklärt: "Wir schätzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein." Dass Online Content Ltd. das in Einzelfällen versucht, ist allerdings nicht auszuschließen – die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
 
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AW: Abzocke (Umfrageportal)

Nicht zahlen/einschüchtern lassen und ignorieren. Das sind, wie du schon sagtest, Abzocker, die auf die Angst der Menschen setzen, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Irgendo hier gibts auch noch einen ähnlichen Thread, den man mal suchen müsste :p
 
"Füherscheincheck" Zahlungsemail erhalten

Hi Boarders, ich habe vor zwei Tagen in mein Emailpostfach geschaut und habe eine Email einer Internetseite erhalten, die sich www.Führerhscheincheck.com nennt. In der Email steht, dass ich mich mit einer bestimmten IP Adresse, die auch in der Email aufgeführt ist, angemeldet hätte und das ich umgehend einen bestimmten Betrag überweisen soll. Doch habe ich mich auf dieser Seite nie angemeldet aber besucht habe ich sie mal. Heute habe ich bereits eine Mahnemail erhalten. Was soll ich tun? Steht irgendwann die Polizei vor meiner Haustüre für eine Straftat, die ich nicht begangen habe?
 
AW: "Füherscheincheck" Zahlungsemail erhalten

Entschuldigt das überflüssige Thread. Danke für eure schnellen Anworten. Ich werde mir die Beiträge einmal anschauen.

Edit: Eine Mail von einer Inkassostelle habe ich auch schon erhalten. Ich habe dem Support dieser Seite bereits eine Antwortmail gesendet und Stellung dazu genommen, dass ich damit nichts zutun habe, aber wenn es nur eine Falle ist pfeif ich nun drauf und mach mir keinen Kopf mehr darüber. ^^

Edit2: Danke fürs verschieben. ^^
 
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Hiho,

ein Bekannter von mir hat einen Brief von der Staatsanwaltschaft Sachsen bekommen, in dem ihm der DL und UL (P2P) von "Call of Juarez" vorgeworfen wird.

In diesem Schreiben steht allerdings keine IP Adresse, jedoch ca. 10 verschiedene Zeiten zu denen er die Datei geladen haben soll. Im Zweiten Schreiben wird ihm dann die Verbreitung vorgeworfen (P2P halt).

Es handelt sich dabei auch um keine Abmahnung (sprich es wird keine x-beliebiger Betrag von ihm verlangt) und er hat ca. 3 Wochen Zeit sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Was hat das nun genau zu bedeuten, bzw. wie sollte er sich nun verhalten?! Denn garnicht reagieren halte ich persönlich für keine gute Idee...

MfG
 
HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens"

Hallo zusammen,

langsam kriege ich echt Halsschlagadern wie Fahrradschläuche, aber auch ein bißchen kalte Füße ... :(

Aber der Reihe nach: seit einigen Monaten bekommen sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin immer wieder den gleichen Brief. Die Briefe unterscheiden sich ausschließlich im Namen der Person, die angeschreieben wird und der Uhrzeit; alle anderen Daten (Datum, IP-Adresse, zu zahlender Betrag) sind identsich. Hier einmal ein Auszug aus dem Brief von heute, der nun nicht mehr die 1., 2. bzw. 3. Mahnung sei, sondern die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":

Sehr geehrte(r) Herr/Frau <Vorname> <Nachname>

Gemäß Rechnung vom 16.04.2007 aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Re-Nr.: <Rechnungsnummer> für die Anmeldung vom 13.04.2007 um 21:47 Uhr mit folgender Anmelde-IP: <IP-Adresse> für Bereitstellung Dienstleistung IQFieber.de
schulden Sie meiner Mandantin, der Firma Online Service LTD, vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chausee 6, D-63457 Hanau
noch einen Betrag in Höhe von € 109,56.


Dann geht es noch weiter, ich hätte ja auf die 3 Mahnungen nicht reagiert (hab ich ja auch nicht!), dann ein Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der ich definitiv im Unrecht sei und dass ich doch bis zum 22.09. bezahlen soll, da sonst ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Nachdem ich vor einigen Monaten die erste Mahnung erhielt, hatte ich mich ein bißchen schlau gemacht zu dem Thema und fand heraus, dass es sich bei diesen Geschichten um eine Abzocke handelt, die vor Gericht nicht standhalten würde, und dass man die Mahnungen einfach ignorieren sollte. Aber jetzt bekomme ich doch ein bißchen Muffensausen und brauche Rat!

Es versteht sich natürlih von selbst, dass weder ich noch meine Freundin jemals irgend einen Dienstleistungsvertrag o.ä. auf dieser Seite eingegangen sind! Ich kann jetzt nicht mehr 100%-ig sagen, ob ich nicht mal zufällig durch ein bescheuertes Werbebanner oder etwas aähnlichem auf der fraglichen Seite gelandet bin, aber ich habe nie meine Daten eingegeben und auch nie einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt.

Was soll ich jetzt tun?
 
AW: HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahr

am besten machste dich mal schlau bei deinem örtlichen amtsgericht oder siehst dich im netz nach vorfällen bzgl der firma um, bzw. ob irgendwo ein anwalt mal innem forum oder auf seiner eigenen internet präsenz vielleicht mal auf so einen fall einging und wie man sich am besten verhalten sollte.


PS: allerdings würde mich auch interessieren wie die an deine anschrift gekommen sind, da die ja scheinbar nicht per email kamen, also mal mit deinem provider kurzschließen.^^
 
AW: HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahr

soweit ich informiert bin musst du nicht bezahlen, da ein vertrag auf solchen seiten nicht ordnungsgemäß zustande kommt.

lade dir auf den seiten der verbraucherzentralen einen musterbrief mit einspruch gegen den vertrag runter und schicke ihn per einschreiben an die firma. danach sollte die sache für dich erledigt sein. der einspruch ist allerdings formaljuristisch unbedingt nötig, soviel ich weiß. nur taubstellen hilft nix.

hoffe das hilft dir weiter .
 
AW: HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahr

- Die Firma ist ja für ihre "betr...." Machenschaften bekannt
- der Dienst, den sie dir angeblich verkauft haben, ist das Geld nicht wert -> kein Richter dieser Welt würde Ihnen Recht geben
- wegen 109 € klagt keiner, dass kannst du mir glauben
- selbst wenn sie im Recht wären, würde man bei 109 € nicht über eine Klage gehen, da man das i.d.R (= praktisch immer) über ein gerichtliches Mahnverfahren macht, und sowas wirst du noch nicht bekommen haben
-> Solange bei dir kein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, muss du dir keine Gedanken machen
-> also cool down
 
AW: HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahr

Erstens musst Du wissen, ob die Forderung berechtigt ist. Ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen oder nicht? Wenn ja, besteht die Pflicht zur Zahlung. Wenn nicht, kannst Du Dich vorläufig ruhig verhalten. Aber Achtung!

Vor einem Gericht müsste man die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Aber das lässt sich umgehen, indem man das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nimmt. Der Mahnbescheid wird nämlich ausgestellt, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft wird.

Daher ist es zwingend notwendig, gegen den Mahnbescheid Einspruch zu erheben. Siehe § 694 ZPO. Ohne Einspruch kommt die Gegenseite problemlos zu einem Vollstreckungsbescheid.

Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Ich würde mir diesen Artikel genau durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


Wenn Du gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt hast, müsste die Gegenseite vor Gericht ziehen, um an das Geld zu kommen. Dann hätte sie das Problem, die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung beweisen zu müssen. Wer eine "Abzocker-Website" betreibt, wird das tunlichst vermeiden, um nicht vom Richter den Kopf abgerissen zu bekommen.
 
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