[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

AW: HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahr

Was soll ich jetzt tun? - Erstmal nichts, das sind nur leere "Versprechungen"

Mal ne kurze Frage nebenbei: welchen Absender hat denn der Brief?
 
Dann gib mal bei google Katja Günther - Rechtsanwältin ein, was da so alles steht! Widerruf genügt! Eventuell Verbraucherschutz melden und Anzeige bei der Polizei! :)
 
Kurz mal meine Sache:

ich habe bereits vom Betreiber zwei Email-Mahnungen bekommen, denen ich widersprochen habe. Heute nun das Schreiben von einem bekannten Inkasso-RA.

Wie am besten vorgehen? Ich würde das ganze am liebsten ignorieren. Die dürfen mir auch gerne weiter Post schicken. Man bekommt ja gerne Zuwendung von seinen Mitmenschen.

Oder sollte ich besser doch noch mal einen Widerspruch aufsetzen? Von Verbraucherzentrale verspreche ich mir nicht viel, denn wie ich nun recherchiert habe, ist der betreffende RA schon seit Jahren unterwegs. Der Fred hier ist ja auch schon länger am Laufen.
 
Ein Widerspruch ist nie verkehrt.
Handelt es sich bei dir auch um die Firma Online Content Limited?
Wenn ja, da nicht zahlen.
 
Bei dem Widerspruch habe ich innerlich irgendwie ein Problem damit, daß das mit Kosten verbunden ist. 'ne Email reicht da wohl nicht, oder?
Bei mir handelt es sich um den RA, mit dem der Fred hier mal angefangen hat. Der stellt Forderungen für webbilling, da ich die Frechheit besessen habe, eine nicht genehmigte Lastschrift wieder zurück buchen zu lassen.
Gezahlt wird von mir eh nicht. Für den schlimmsten Supergau, den es aber scheinbar noch nie gegeben hat, habe ich 'ne Rechtsschutz. Da zahle ich seit über 10 Jahren ein, ohne die mal in Anspruch genommen zu haben.
 
Afaik muß ein Widerspruch schriftlich erfolgen und am besten per Einschreiben-Rückschein!
 
Wenn das so sein sollte, habe ich halt nie etwas bekommen und sitze das aus. So hat hier mal 16 Jahre lang ein Kanzler überlebt.....

Aktueller Zwischenstand: insgesamt bekam ich 3 Schreiben vom Abmahnanwalt:

1. von wegen man könne meine Loginzeiten (welche?) usw. lückenlos nachweisen; nach Fristablauf wird man der Mandantin empfehlen, die Forderungen gerichtlich durchzusetzen
2. nach Fristablauf wird nun der Abmahnanwalt im Auftrag der Mandantin Klage erheben oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten (Mehrkosten und hastenichtgesehen).
3. Nun will man wieder der Mandantin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten....: was denn nun? macht das nun Herr Anwalt? oder gibt es etwa keine Vollmacht, so daß man die 'Mandantin' nur berät?
Inkl. Hinweis auf Schufaeintrag

Die letzte mir gesetzte Zahlungsfrist ist nun seit über zwei Wochen abgelaufen. Schau'n mer mal, ob da noch was kömmt....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (erledigt.)
was war das mit webbilling gleich nochmal? Abo?
 
Da kommt nix, wenn es nicht rechtens ist! Die würden vor Gericht sag- und klanglos verlieren! Also ruhig Blut ... ich hab auch geschwitzt am Anfang, wo ich noch nicht wusste, wie es weitergeht ...
 
Jo, alles sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn sie tatsächlich davon ausgehen würden, zu gewinnen, müssten sie die Kosten fürs Mahnverfahren erst mal vorstrecken (25€ Mahnbescheid + Vorschuss Gerichtsvollzieher bzw. Anwalts- und Gerichtskosten wenn du in Widerspruch gehst).

Das mit dem "lückenlosen Nachweis" ist sowieso das lustigste ever - das ist doch nicht anders als bei der Anmeldung an sich: die können höchstens Zeigen, dass irgend etwas in deren Datenbank steht - wie es da rein kam ist typischerweise mehr als zweifelhaft.

Ich habe eine ähnliche Geschichte mit meiner Freundin am Laufen, die angeblich ein gewisses kostenpflichtiges Downloadangebot genutzt haben soll (2 Wochen bevor deren DSL überhaupt geschaltet wurde - mit 56k Dial-In macht das sicher viel Spaß).

Eigentlich wollte ich denen ein paar gepfefferte Schreiben zurückkommen lassen, aber das Porto ins Außereuropäische Ausland und die Tatsache, dass sogar Leute die aus Angst bezahlt haben offensichtlich weiter mit Drohungen belästigt werden hat uns dazu bewogen, das auszusitzen.

Die gehören echt in den Knast, das ist doch ein groß angelegter Massenbetrug das Ganze. Aber bei 8.000 Anwälten die jedes Jahr von den Unis kommen sehen sich offensichtlich viele genötigt, schwarzes Schaf zu werden, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nicht zuletzt deshalb haben wir so chronisch überlastete Gerichte.

Eigentlich sollte jeder eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen und versuchen, die Leute durch alle Instanzen zu schleifen. Ein höchstrichterlicher Spruch zu deren Geschäftsgebahren wäre schon mal ein guter Anfang auf dem Weg der Entledigung dieser Landplage. Leider werden die mit allen Mitteln versuchen, das zu verhindern (wer weiß, vielleicht bekommt man ja eine ordentliche Vergleichssumme herausgeschlagen? ;) )...
 
Die Abmahnanwälte Schutt und Waetke haben bei einigen vermeintlichen Urheberrechtsverletzern auf Granit gebissen und anstatt zu klagen, wie sie es angedroht haben (da ihre Beweise ja so perfekt sind) beauftragen sie nun eine Inkasso-Firma, die "Schulden" einzutreiben, die bisher von keinem Richter bestätigt worden sind.

Dieses Inkassounternehmen ist die infoscore Management GmbH, die anscheinend noch niemandem eine Vollmacht von S&W zugesandt hat, die nicht berechtigte Inkasso- und Kontoführungskosten aufführt und zudem noch Zinsen verlangt.
Weitere Informationen und Widerspruchsmuster findet ihr auf:

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/

In was für einem Land leben wir? Da scheint die geplante französische Handhabung bei Urheberrechtsverletzungen viel fortschrittlicher zu sein, auch wenn ich das Internetverbot lächerlich finde.
 
Hallo. Meine Freundin hat heute einen Brief bekommen, indem sie aufgefordert wird 1000€ zu bezahlen, wegen geschützter Musik-Uploads bei einer Onlinetauschbörse. Vorausgegangen war der übliche Briefverkehr:
-Aufforderung zur Zahlung einer utopischen Summe;
-Mahnung;
->Eltern meiner Freundin (zur Tatzeit noch 17, mittlerweile 19) gingen zum Anwalt
->Dieser schickt modifierte Unterlassungserklärung zum Klage-Rechtsanwalt
->Heute, Monate später, kommt die Zahlungsaufforderung.

Die Zahlungsaufforderung, bzw. deren Form will ich mir heute Abend bei den Eltern meiner Freundin (sie wohnt inzwischen bei mir) mal ansehen, bisher haben nur die die Post gesehen.

Frage1: Nach bald 2 Jahren...kann das noch ernsthaft verfolgt werden? Weder der PC, noch die Downloads existieren noch irgendwo...Der einzige "Beweis" den sie haben ist ein Screenshot eines von ihnen genutzen Fileshare-Programmes, in denen sie die Dateien meiner Freundin zum Download ausgewählt haben.
Frage2: Ich lese immer nur Fälle, von Leuten die beschuldigt wurden. Ich finde selten etwas zum Ausgang dieser Vorfälle, bis auf einige, die von Anfang an nicht antworteten und damit durchkamen und einigen, die aus Angst einfach zahlten. Gibt es hier jemanden, der nach dem Einschalten eines Anwalts und dessen Schreiben nochmals zur Zahlung aufgefordert wurde? Stand hier jemand wegen so etwas schonmal vor Gericht? Weiß jetzt nicht, was ich meiner Freundin raten soll...

Danke im Vorraus
 
Mit dem erhaltenen Schreiben zum anwalt gehen ist sicher der richtige Schritt. Der Anwalt sollte dann alle weiteren Schritt einleiten und die Sache auch im Auge behalten. Die Frage die sich aber natürlich stellt ist, ob die Anklage berechtigt ist! Wenn ja, finde ich 1000 Euro, je nach Umfang der begangenen Verstöße, als relativ human ...
 
Sie hat damals ein paar Lieder runtergeladen, jedoch ohne zu wissen, dass sie damit gleichzeitig zum Upload bereitstellt. Wenn jemand mit Upload-Angeboten über Werbung oder direkt Gewinn erziehlt, sehe ich ein, dass mal bei 200€ Gewinn 1000€ Strafe fällig sind. Aber weil man vor fast 2 Jahren mal ein paar Bushido-Lieder runtergeladen hat (den schlechten Geschmack hat sie inzwischen zum Glück abgelegt), 1000€ zu zahlen, find ich ungerecht. Zumal sie eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (wenn ich mich recht erinnere ohne Schuldeingeständnis) und seither niemehr eine Online-Tauschbörse genutzt hat.
 
Übrigens, sollte die Haltlosigkeit offensichtlich sein am besten noch negative Feststellungsklage einreichen. Manch ein fleißiger Abmahner wurde so schon in die Knie gewzungen.
 
Die Rechtslage ist da eben etwas schwammig. Weiß nicht ob hier eine offensichtliche Haltlosigkeit vorliegt, sonst würde ich einfach nicht reagieren. Sie hat ja damals ein paar Lieder runtergeladen. Aber eben mit einer Software, die nicht darauf hinweist, dass man runtergeladene Inhalte automatisch zum Upload bereitstellt.

Ich dachte man könnte da am ehesten rauskommen, weil das Verfahren eh als Bagatelle eingestellt würde!?

Danke soweit
 
TnTDynamite schrieb:
Sie hat damals ein paar Lieder runtergeladen, jedoch ohne zu wissen, dass sie damit gleichzeitig zum Upload bereitstellt.
Entgegen einer gewissen Legendenbildung ist der Download genauso strafbar wie der upload. Urheberrechtverletzung bleibt Urheberrechtverletzung.

Sprich doch mal Klartext: Deine Freundin hat die Künstler. betrogen, wieso sollte sie da jetzt so einfach herauskommen? Oder werden Betrugsdelikte seit neuestem in diesem Land ncht mehr geahndet?

In deinem Fall ist das Verfahren absolut rechtens.

weil man vor fast 2 Jahren mal ein paar Bushido-Lieder runtergeladen hat (den schlechten Geschmack hat sie inzwischen zum Glück abgelegt), 1000€ zu zahlen, find ich ungerecht.

Und Bushido findet es ungerecht, daß deine Freundin ihn bescheißt. Schonmal auf den Trichter gekommen? Gibt im Leben eben nicht alles "für lau". Also: Den Kunstler entlohnen und nächstes mal nicht wieder denken ,Musik gibts für lau.
 
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