[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

Also jetzt mal halblang! Grundsätzlich gebe ich dir sehr Recht, dass in diesem Land eine gewisse "Nehmer-Mentalität" gebildet hat, die so nicht weitergehen darf. ABER: 1. Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein! Und 2. Selbst wenn es ca. 15 Lieder waren (also ein Album, Ladenpreis 15-20 Euro maximal!) sind 1000 Euro schon ziemlich hoch gegriffen.
 
King_Rollo schrieb:
ABER: 1. Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein! Und 2. Selbst wenn es ca. 15 Lieder waren (also ein Album, Ladenpreis 15-20 Euro maximal!) sind 1000 Euro schon ziemlich hoch gegriffen.

A) Bin frei von "Sünde", bin selber im kreativem Bereich tätig und finde es eine Schweinerei, wie hier von Internet-User, die Kreativen betrogen und geprellt werden. Zudem würde ich sofort meinen Arbeitsplatz verlieren, wenn ich Schesetwauren würde, und das publik würde.

B) 1000€ sind gar nicht mal so viel, gemessen an anderen Betrugsdelikten und am endetabernen Schaden (x-fache Weiterverbreitung).

Insofern sehe ich den Beitrag und den ursächlichen User, auf den ich mich beziehe, in diesem Thread fehl am Platze, da seine Freundin in der Tät Betrug begangen hat und hier ein Vermeiden der Strafe bzw. ein Beugen der Rechtsprechung zugunsten der Täterin erfolgen soll.

Nach dem Opfer fragt - wie so oft - keiner.
 
Entschuldige bitte, aber wer heutzutage allen Ernstes behauptet, noch nie im Leben ein Liede/Film/Software kopiert oder illegal bezogen zu haben, der lügt entweder oder ... tja, da fällt mir gar nichts ein. Wir waren alle mal jung, hatten wenig Geld und irgendein Kumpel hat uns mal eine CD kopiert (oder früher auf Kasette überspielt) oder irgendjemand von den Kollegen hat irgendeinen Film zufällig als Image mitgebracht ...
 
@King_Rollo:

Tja, ich muß dich enttäuschen, ich habe noch nie Musik, Spiele, Programme kopiert. Ich weiß, das mag für die meisten hier - inklusive dir - schwer vorstellbar sein, aber humanistisch und alt-philologisch schön seit Kindestagen erzogen, selbst eine Künstlerin nun, habe ich nun einfach Respekt vor der Leistung anderer. Erstickt dran ;)

Tum anderen: Das Kopieren unter 5, 6 Freunden auf dem Schulhof (dazu verbunden mit Qualitätsverlusten) ist etwas anderes als millionenfaches Verbreiten und sekundenschnelles Saugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, dann herzlichen Glückwunsch! Ich habe kein Problem damit zuzugeben, dass es für mich sehr schwer vorstellbar ist. Und ich betone noch einmal, dass ich grundsätzlich vollkommen mit dir übereinstimme.

Die Frage ist jedoch auch, wie weit man mit einer solchen Einstellung kommen wird ... es ist vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem Straßenverkehr: wer sich immer exakt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, wird ständig angehupt und überholt. Selbst ich, der immer versucht, nicht mehr als 10 km/h über Limit zu fahren, ist meist schon der Gearschte ...
 
Subdominante schrieb:
...
Tum anderen: Das Kopieren unter 5, 6 Freunden auf dem Schulhof (dazu verbunden mit Qualitätsverlusten) ist etwas anderes als millionenfaches Verbreiten und sekundenschnelles Saugen.

sorry, aber was ist das denn für eine einstellung? wenn die qualität beim kopieren leidet wirds legaler? also ein camrip mit ton vom diktiergerät ist "legaler" als ein dvdrip? :freak:

bis denne
 
Mahnung und jetzt?

Hi,
ich hab da ein kleines Problem, unzwar habe ich mich mit meiner Fak* Email Adresse einmal bei irgendso einer downloadfirma oder so angemeldet und jetzt habe ich eine E-mail bekommen, dass ich nun 99€ zahlen muss, aber das ist meine Fak* e-mail, wo ich mich da angemeldet habe, die str*ße auf der ich wohne gibt es nicht, also habe ich nichts zu befürchten?
 
Ich möchte mal versuchen, deinen Beitrag so neutral wie möglich zu beantworten. Natürlich lediglich aus meiner persönlichen Meinung, als nicht-Jurist. Für Rechtsberatung brauchst du auch einen Anwalt.

Im Grunde stehen 3 Fragen im Raum:
1. Ist die Rechnung gerechtfertigt?
2. Ist nachvollziehbar wer du bist?
3. Ist dein Verhalten gerechtfertigt?

Zu 1. kann man mit so wenigen Informationen nicht viel sagen. Die Rechtssprechung ist sich weitgehend einig, dass wenn Preise nur versteckt aufgeführt werden, diese kein Vertragsbestandteil werden. Sprich: Nur weil irgendwo am Seitenende im Kleingedruckten steht dass du ein Zweijahresabo zu 8€ im Monat abschließt heißt das nicht automatisch, dass dies aus jurisitscher Sicht vertretbar ist.

2. Eine E-Mail-Adresse mit falschem Namen in Verbindung mit einer falschen Adresse sollte eine recht harte Nuss sein. Prinzipiell ist es ein Leichtes, über die Verbindungsdaten an deine Identität zu kommen. Ob bei den einschlägigen zwielichtigen Downloadanbietern - gegen die oft schon ganze Schränke voller Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft existieren - die Kooperationsbereitschaft der Behörden sehr hoch ist, kann man derzeit wohl verneinen. In deinem Fall könnte das aber theoretisch auch anders sein.

3. Wohlwollend liest sich dein Beitrag so als warst du einfach zu faul, durchzulesen was da auf der Anmeldemaske so steht. Genauso könnte man dich aufgrund deines Beitrags aber beschuldigen, bewusst falsche Informationen angegeben zu haben. Wenn dem so ist, dann hilft es dir natürlich nichts dass die Forderung im Normalfall unberechtigt ist. Schließt du in dem Bewusstsein die Anmeldung ab, dass da zwar Kosten kommen könnten, du das aber ignorierst, dann ist es nicht dem Unternehmen anzulasten dass sie nicht ausreichend informiert haben. Hast du sogar in der Absicht, die Rechnung nicht begleichen zu müssen, bewusst falsche Daten angegeben könnte das eine Straftat sein!
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nein, es ist unwahrscheinlich, dass etwas passiert. Aber der Irrglaube, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen ohne Kasse geht mir schon eine ganze Weile gehörig auf den Keks :rolleyes:
 
FidelZastro schrieb:
Nein, es ist unwahrscheinlich, dass etwas passiert. Aber der Irrglaube, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen ohne Kasse geht mir schon eine ganze Weile gehörig auf den Keks :rolleyes:


Gut, das erleichtert mich, ich hab die e-mail einfach gelöscht, weil ich dachte, dass das Werbung ist oder so, man weiß ja nie...
Also Danke.
 
Ne E-Mail ist ne E-Mail und eben nicht rechtsverbindlich.

So lange also nichts per Post kommt sollte man gar nicht reagieren.

Dennoch gilt das, was FidelZastro unter Punkt 3. sagte. Beim nächsten Mal besser aufpassen und nicht versuchen schlauer zu sein als die "Betrüger". Der Schuss kann nämlich mal nach hinten los gehen.
 
Guten Tag,


ich habe heute einen "lustigen" Brief von Schutt, Waetke Rechtsanwälte bekommen.

Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Man wirft mir vor:

Sehr geehrter Herr XXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma XXX , XXX XX, XXXXX XXX, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende X. XXX, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel unserer Mandantin "XXX".

...

Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft - neben weiteren Einwahlen - aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen:

Datum: xx.xx.xxxx xx:xx Uhr
Datei: xxx.rar
IP-Adresse: xx.xxx.xxx.xxx

Die Software der Antipiracy - Firma LOGISTEP AG, Sennweidstraße 45, CH-6312 Steinhausen-Zug (Schweiz), mit der die obigen Daten festgestellt und dokumentiert wurden, ermittelt ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. ...

...


Es folgen 5 weitere Seiten incl. der Unterlassungserklärung und einer Zahlungsaufforderung über 385,00€

___________________________________________________________

So, damals war ich noch bei T-Online und nutzte einen W-Lan Router. Ich nutzte in der Zeit auch Tauschbörsen, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, niemals so ein beklopptes Spiel mit dem ich rein gar nichts anfangen kann je auf meiner Festplatte gehabt zu haben, und angeboten habe ich das ganz sicher auch nicht.

Was ist von diesem Schreiben zu halten, wie sollte ich weiter vorgehen? Bin rechtsschutzversichert inkl. Onlinerecht ohne SB, ich dachte ich gehe am Montag mal zu einem Anwalt. Leider ist keiner für Onlinerecht in meiner Umgebung.

Was habt ihr für Ratschläge? Ist das Schreiben ernst zu nehmen?


mfg Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Svendrae: Ganz klarer Fall: geh zum Anwalt. Und nimm am besten gleich einen Ausdruck des Heise-Artikels mit.
 
Auch ich gehören zu denen, die ihr Geld über ihre kreative Arbeit verdienen. Daher bin auch ich entsprechend schlecht auf Raubkopierer zu sprechen.

Klar habe auch ich als Kind Spiele und Musik kopiert. Mit 10 Jahren fehlt einem da auch noch irgendwie das Urechtsbewußtsein. Von einem Erwachsenen erwarte ich das aber schon. Doch stattdessen bekommt man meistens nur die haarsträubensten Ausreden präsentiert wenn man die Leute in seinem Umfeld direkt darauf anspricht.

Das in großen Teilen der Bevölkerung vorhandene Rechtsverständniss macht mich rasend. Auf der einen Seite schimpfen alle über Ladendiebe, Steuerhinterzieher, etc., aber gleichzeitig läuft der illegalle Download mit maximaler Bandbreite.

Ich bin zwar durchaus auf der Meinung, dass es Zeit wird, etwas gegen Anwälte zu unternehmen, die sich mittels massenhafter Abmahnungswellen eine goldene Nase verdienen wollen, aber grundsätzlich halte ich Abmahnungen keineswegs für ein ungerechtfertigtes oder gar ungerechtes Mittel.
 
ich schon, wenn es um etwas geht, dass ich nichtmal mit der Kneifzange anfassen würde und ich solchen Datenmüll daher nie auf meiner Festplatte lagern, geschweige denn anderen zum Download anbieten würde!

Und ich kann leider auch nicht alles kontrollieren, zu der Zeit liefen immer 2-3 PC's über den W-Lan Router von denen nur einen ich genutzt habe. Was auf den anderen PC's passiert ist kann ich nicht wissen, denn es waren nicht meine.

mfg
 
Adam_Smith schrieb:
Ne E-Mail ist ne E-Mail und eben nicht rechtsverbindlich.

So lange also nichts per Post kommt sollte man gar nicht reagieren.
Seit wann sind eMails nicht rechtsverbindlich? Ich verschicke schon seit Monaten meine Rechnungen als PDFs per eMail und die sind ganz gewiss verbindlich.
 
1. E-Mail ist heutzutage anerkanntes und rechtskräftiges Geschäftspapier.
2. Eine Rechnung ohne Gegenwert (Ware, Dienstleistung) ist ja Quatsch. Denn in dem Fall bist du nicht verpflichtet zu bezahlen. Ebenso hätte der Rechnungsersteller keinen Anspruch darauf.
3. Könnte auch jeder per Post einfach so Rechnungen versenden. Wo ist jetzt der Unterschied?
 
E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat oder ob sie tatsächlich abgesendet wurde.
quelle: Sozialgericht Aachen, September 2006, Az. S 11 AL 13/06 – „E-Mails gehen verloren.“

soviel zum thema "anerkanntes und rechtskräftiges geschäftspapier"... ohne digitale signatur wird das nichts!

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine digitale Signatur rechtlich eine qualifizierte elektronische Signatur darstellen, und dann eine zur manuellen Unterschrift eines Briefes gleichwertige Rechtskraft besitzt.
 
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