SaxnPaule schrieb:
Was ist die Definition von fachkundig?
Das ist ne gute Frage, denn das wird oft missverstanden. Es gibt in der Elektropraxis nicht den allumfassenden Fachkundigen und auch nicht DIE Elektrofachkraft, sondern immer nur Fachkräfte für Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche. Es gibt nicht die Fachkraft, die alles in jedem Bereich darf. Du könntest bspw. einen Doktortitel in E-Technik haben. Das befähigt dich aber nicht, ein Mittelspannungskabel zu muffen. Dazu gleich mehr.
SaxnPaule schrieb:
Ich hatte 4 Semester E-Technik? Zähle ich dazu?
Nein, nicht für Elektroarbeiten.
Die Voraussetzung für eine Elektrofachkraft i.a. setzt sich zusammen aus dem fachlichen Teil (fachkundig sein), aus den betrieblichen Teil sowie aus Normenkenntnissen. Sie bezieht sich dann wie gesagt immer auf gewisse Aufgaben. Im Studium lernst du nicht, wie man eine Feuchtraumleitung korrekt entmantelt, Adern korrekt abisoliert oder fachgerecht crimpt, wie man eine Installation gemäß geltende Normen prüft, was die Bestimmungen für einen Zählerschrank sind, welche Mindestquerschnitte für Leitungen eingehalten werden müssen, wie die Erdung in diversen Bereichen ausgeführt wird, welche FI-Typen an welcher Stelle du installieren kannst und und und..
Selbst jemand mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Elektriker und gar jahrelanger Berufserfahrung kennt sich nicht in allen Thematiken aus. Der Mittelspannungselektriker, der mal seine Ausbildung zum Elektriker gemacht hatte und danach jahrelang nur Mittelspannungskabel gemufft hat, darf bspw. keinen Zählerschrank bauen und in Betrieb nehmen, weil er mindestens von den geltenden Bestimmungen keine Ahnung hat. Das regelt aber der Betrieb.
Kurz: Fachkräfte gibt es für spezifische Fachbereiche (selbst innerhalb des Hauptfaches) und/oder Tätigkeiten.
Elektrofachkräfte gibt es also nur als Funktion in Betrieben für bestimmte elektrotechnische Arbeiten.
areiland schrieb:
Ich bin Industriemechaniker, hab auch Fachkundenachweise in Elektrotechnik und hab in der Installation gearbeitet. Was darf ich denn eigentlich tun, ausser die Abnahme von Installationen selbstverständlich von einem Handwerksmeister vornehmen zu lassen? Zuhause ist mir es wurscht, da lasse ich das im Zweifel aber auch von nem Handwerksmeister überprüfen, der dann auch den Schritt "Anschluss am Zählerschrank" vornimmt.
Dienstlich betrachtet entscheidet das der Betrieb, was du im elektrotechnischen Sinne machen darfst, natürlich im Einklang der geltenden Vorschriften.
Bei den Privatarbeiten, die sich ja nur auf "Instandhaltungstätigkeiten" in bestimmten Abschnitten begrenzen, hängt es davon ab, ob die beabsichtigte Arbeit sich mit der sonst betrieblich durchgeführten, elektrotechnischen Tätigkeit(en) hinsichtlich Erfahrung oder Ähnlichkeit in Einklang bringen lässt. Daran wird gemessen, ob du in der Lage bist/warst, die beabsichtigte Arbeit zu beurteilen und deren Gefahren zu erkennen.
Es ist eben nicht glasklar definiert, aber gleichzeitig auch total überreguliert.