Schulden bei Mobilfunkvertrag Congstar - aber DSL von Telekom - droht Sperre ?

h00bi schrieb:
Und wenn die Nummer erstmal bei Congstar auf irgendeiner anderen Karte liegt, dann kann Congstar das sicher auch auf den entsprechenden Tarif umstellen. Das Problem wird sein jemanden zu finden, der das ausführen darf.
Warum sollte Congstar das machen? Wenn, dann würden sie das als offiziellen Weg für die nachträgliche Rufnummermitnahme gleich posten und würden den Prozess automatisieren.
Ergänzung ()

Rollensatz schrieb:
Was Anbieter so schreiben muss nicht zwingend "richtig" sein. Die Bundesnetzagentur sagt 30 Tage auch nach Vertragsabschluss mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen. Ob du darunter fällt musste schauen. Ist alles gesetzlich geregelt und wird "gerne mit AGB" ausgeschlossen, was nicht geht.

Lesen - vielleicht hilfts - nur Not die Bundesnetzagentur mit ins Boot holen, viel zu verlieren haste nicht, außer Zeit eben.
Also kommt keine Erklärung mehr, wo das steht mit den 30 Tagen nach Vertragsabschluss... würde mich auch wundern, denn eigentlich hört sich das nach ziemlichem Quatsch an.
 
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Das sehe ich allerdings auch so. Immerhin wird der Vermittler ja in deren Auftrag gehandelt haben.
 
h00bi schrieb:
Weil sie eine Portierung verkackt haben und die BNetzA Beschwerde dazu sollte den nötigen Anstoß geben.
Und du hast Beweise dafür, dass Congstar es verkackt hat?
Dann immer her damit.
Ergänzung ()

.one schrieb:
Das sehe ich allerdings auch so. Immerhin wird der Vermittler ja in deren Auftrag gehandelt haben.
Ich glaube du verstehst das Prinzip eines Vermittlers nicht. Der Vermittler beauftragt Congstar.
 
Ja klar. Wahrscheinlich noch zum allerersten Mal in seinem Leben.

Gewäsch. Congstar hat es verbockt.
 
Und deshalb kann er keinen Fehler machen?
Mit dieser polemischen Argumentation kann Congstar gar nicht schuld sein, die haben doch bestimmt schon viel öfters Vermittler-Aufträge bekommen...

Und das wird ja auch der Grund sein, warum der Vermittler gesagt hat "wir kümmern uns drum", und nicht "Da hat Congstar offensichtlich einen Fehler gemacht"... Weil Congstar offensichtlich, für jedermann erkennbar, zweifelsfrei, nachgewiesenermaßen, frei von jeder Vorverurteiliung, der alleinige schuldige sein muss. Und deshalb lässt der Vermittler nun den Kunden auch im Regen stehen und sagt, der Kunde muss das mit Congstar klären...

Ich würde Congstar auffordern, mir die Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Vermittler eingereicht hat. Das sollte per DSGVO möglich sein. Halt mit angemessener Frist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bist du Anwalt oder Congstar Mitarbeiter?
Hast du Beweise, dass Congstar es nicht verkackt hat?

Natürlich müsste der TE das selbst durchboxen und darlegen.

Der von mir aufgezeigte Weg würde trotzdem passen:
1. BNetzA Beschwerde wegen der Portierung einreichen
2. Alte Nummer irgendwo an einen sicheren Ort portieren, z.B: Congstar 9cent Karte.

Wenn die neue Nummer jetzt einfach an den Sohn gehen soll, dann wird er das aber eh nicht durch exerzieren.
 
@tollertyp

"Seit dem 1. Dezember 2021 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, die Rufnummernmitnahme auch noch bis einen Monat nach Vertragsende zu beantragen. In den Vertragsbedingungen Ihres Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein (häufig 90 Tage). Die technische Aktivierung einer Rufnummer muss an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages."

steht unter dem Punkt: Rufnummermitnahme.


Aber ganz ehrlich - das sind nun wirklich nicht viele Zeilen zum lesen...
 
Die Portierung nach Vertragsende ist aber nicht die eingehende Portierung in einen bestehenden Vertrag, der Passus nach Vertragsende beläuft sich darauf, dass man bis einen Monat nach Ablauf eines alten Handyvertrags die Nummer noch ausgehend portieren kann.
Ein Recht eine Nummer nachträglich in einen bestehenden Vertrag portieren zu können, ist mir nicht bekannt, einige Anbieter machen das so (z.B. Freenet), aber die Regel ist das nicht.

Der Threadersteller hat es hier versäumt innerhalb der Widerrufsfrist sicherzustellen, dass die Portierung funktioniert, bzw. korrekt beauftragt wurde.
Vermutlich hat es hier Logitel verbockt und den Auftrag ohne Portierungswunsch an Congstar übermittelt, im Nachgang lässt sich das aber nicht mehr sicher feststellen.
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und es lässt sich nur noch Schadensbegrenzung betreiben, z.B. in Form von Multi SIM oder der genannten Option die Simkarte an den Sohn weiterzugeben.

Pauschal das Urteil zu fällen, man sollte nicht mehr über Vermittler Handyverträge abschließen, halte ich aber für falsch.
Man muss nur mit offenen Augen durch die Welt gehen und sich innerhalb der Widerrufsfrist kümmern, falls man bis dahin nicht schriftlich zu allen Dingen Bestätigungen bekommen hat, die bei der Bestellung vereinbart wurden.
Das positive Argument für Vermittler ist der Preis, der Mobilfunkmarkt in Deutschland ist aufgrund der Neukundenprovisionen so verdorben, dass Abschlüsse über Vermittler oftmals alternativlos sind, wenn man einen Tarif direkt vom Netzbetreiber haben möchte.
 
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Rollensatz schrieb:
Aber ganz ehrlich - das sind nun wirklich nicht viele Zeilen zum lesen...
Das war offensichtlich auch zu viel zum Lesen...
tollertyp schrieb:
@Rollensatz: Wo steht das mit den 30 Tagen nach Vertragsabschluss?
Es schadet auch nicht, wichtige Passagen direkt zu zitieren oder genau zu sagen, wo man sie findet.

Nicht, dass es hier zu einer Verwechslung zwischen Vertragsabschluss und Vertragsende kommt.
Denn im Gegensatz zu dir habe ich gelesen und verstanden.
Ergänzung ()

boarder-winterman schrieb:
Vermutlich hat es hier Logitel verbockt und den Auftrag ohne Portierungswunsch an Congstar übermittelt, im Nachgang lässt sich das aber nicht mehr sicher feststellen.
Die Vermutung teile ich. Weil sonst der Kunde gegenüber Congstar schlicht am längeren Hebel sitzt, auch wenn nicht leicht zu greifen ist und manchmal auch etwas hakt.

boarder-winterman schrieb:
Pauschal das Urteil zu fällen, man sollte nicht mehr über Vermittler Handyverträge abschließen, halte ich aber für falsch.
Wenn man immer dann, wenn man bei irgendjemandem etwas schief ging, den Schluss ziehen würde "es so nicht zu machen", tja, dann darf man eigentlich gar nichts mehr machen... finde es auch mitunter übertrieben.
 
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@tollertyp

tollertyp schrieb:
...

Denn im Gegensatz zu dir habe ich gelesen und verstanden.
....
warum fragst du dann nach?

für mich ist das jetzt durch - such dir was anderes.
 
@Rollensatz:
Also nochmal: Ich habe höflich gefragt, wo das steht, weil ich es für eine Verwechslung hielt.
Von dir kam nichts. Ich habe erneut danach gefragt. Dann kommt von dir Verwurf, ich würde nicht lesen.
Und ich soll mir was anderes suchen? Das kann man sich nicht ausdenken.

Edit: Zudem war dein ganzer Beitrag halt dann inhaltlich zu 100% falsch, und das kann man so nicht stehen lassen. Aber wenn man falsche Sachen redet, dann ist man nicht selbst der Böse, sondern derjenige, der darauf hinweist... eine inhaltliche Klarstellung, dass man da etwas falsches geredet hat, würde ja einem Schuldeingeständnis gleich kommen und bleibt deshalb konsequent aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Christian1976B,

bist du jetzt schon weitergekommen, hast du deine Rufnummer jetzt nachträglich portieren lassen?
 
Goldsmith schrieb:
@Christian1976B,

bist du jetzt schon weitergekommen
Mein Sohn hat eine eSIM beantragt und nimmt die 150 GB Datenvolumen für seinen Laptop da er viel unterwegs ist. Ich bleibe bei meinem Lidl mobil Prepaid Vertrag.
 
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Schade, dass du nicht noch auf den Grund gegangen bist, wer den Fehler nun am Ende gemacht hat. Andererseits, kann ich auch verstehen, dass du da nun kein Interesse mehr daran hast.
 
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Inwiefern? Ich würde das nicht als "Fehler" bezeichnen, ich weiß, dass du Anführungszeichen benutzt hast.
Meinst du das, weil es zu diesem Rufnummer-Problem kam, oder weil du im Nachhinein bemerkt hast, dass du gleiche oder bessere Konditionen auch anders bekommen hättest?

Mir geht es um das, dass sich hier irgendjemand wohl nicht an den Vertrag gehalten hat (und damt meine ich jetzt nicht dich, mit dem Nicht-Bezahlen ;-) ). Zumal solche Dinge durchaus auch rufschädigend sind, jetzt nicht als Vorwurf gemeint. Aber für viele hier ist ja offensichtlich, dass Congstar die Alleinschuld trägt, andere sehen den Vermittler in der Verantwortung, aber nichts genaues weiß man halt nicht.

Etwas OT, keine Frage an dich oder so:
Und warum ich nach wie vor den Vermittler in der Verantwortung sehe: Ich sehe nach wie vor keinen Grund, warum Congstar nach eigenem Fehler sich nicht an den Vertrag halten sollte. Technisch ist im Grunde alles möglich. Aber: Congstar sagt halt, dass eine Rufnummermitnahme nur bei Abschluss möglich ist, und wenn der Vermittler einen Fehler gemacht hat, dann weigert sich Congstar halt meiner Meinung nach zurecht. Man muss es nicht gut finden, dass Congstar sich so bei der Rufnummermitnahme verhält, aber ein Vermittler sollte das wissen und es gibt auch keine Gründe für Congstar, hier in dem Fall für den Vermittler eine Ausnahme zu machen. Weil dann können sie den ganzen Passus direkt streichen - was für mich auch okay wäre.
 
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