News Schuldspruch für Kino.to-Programmierer

Hovac schrieb:
Dagegen wird Kindstötung ja wie ein Bagatelldelikt bestraft.

Wie hoch ist der wirkliche Schaden?

<ironie>

Kindstötung - Schaden: 0€
Urheberrechtsverletzung - Schaden: 1.000.000€

Ist doch Selbstverständlich, dass letzteres schwerer bestraft wird. Ein Menschenleben ist einfach wertlos, vor allem das eines Kindes.

</ironie>

Ironie-Zeichen für Leute mit einem IQ <70 hinzugefügt, also heult nicht rum.
 
Völlig übertriebene Strafe, aber das war ja leider klar
Naja. Der Herr Programmierer wusste doch genau was Sache ist.
*Jahrelang vorsätzlich illegale Machenschaften
*das Gesetz in zigtausenden Punkten wieder und wieder gebrochen
*hohe 5-stellige Monatsbezüge
*#2 eines der größten Teams von Raubkopie-Rittern weltweit
Da ist doch 4 Jahre nicht viel, oder?

Wenn man so leicht davon kommt, sollte ich vielleicht auch Anfangen gewerbsmäßigen Urheberrechtsbetrug durchzuführen....(4 Jahre Gefängnis, danach Millionär (ich weiß allerdings nicht wie hoch eine eventuelle Geldstrafe ausfällt))
 
Traube schrieb:
Wenn du ein Kind vergewaltigst und ein umfassendes Geständnis ablegst, bekommst du keine 4 Jahre.

Ich verstehe einfach die Relation nicht - was ist schlimmer: Urheberrechtsverletzungen oder Vergewaltigung, Mord, Raub? Scheinbar Ersteres. Und das finde ich wirklich krass.

ganz einfach ... bei einem Missbrauch pisst man dem Staat nicht ans Bein und es kostet den hochgelobten Staat keinen Cent .... ergo ist es ihm auch nicht so wichtig wie eben der Download von "insert random file here" ... denn sowas geht richtig ins Geld und damit die ganzen Geldsäcke die eh nichts tun für ihr Geld nicht unter ihr ach so exakt kalkuliertes "Gehalt" rutschen weil Herr Mustermann mal wieder nen geschützten Pr0n gesaugt hat der ja auch kaum was eingespielt hat... ja nee da hört der Spaß auf...

is ja nicht das erste Urteil das völlig lächerlich ausgesprochen wird im Vergleich zu anderen, viel schlimmeren Straftaten... aber wie gesagt ... solange man dem Staat nicht ans Bein pinkelt kann man "tun und lassen was man will" ...
 
Hellsfoul schrieb:
Er hätte lieber einen umbringen sollen. Da wär eh früher draußen gewesen!

Yup, das stimmt.

Sie prügelten Giuseppe, hetzten den 23-Jährigen auf die Straße, wo er von einem Auto erfasst und getötet wurde. Unfassbar: Beide kommen mit Bewährung davon!

Richter Ehestädt: „Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert.“
 
@Sherman123: Du findest also Urheberrechtsverletzungen schlimmer als Vergewaltigung und Freiheitsberaubung?
 
@Traube
Warum legst du mir so eine geschmacklose Unterstellung in den Mund?

Gut dass es keine Volksjustiz mehr gibt: Beim nächsten Banker, der eben so 500 Mio. € in den Sand gesetzt hat, kann die Strafe auch nie hoch genug sein. (vor kurzem gab es ein paar solche Fälle)
 
Das deutsche Rechtssystem ist einfach Pervers. Merkt man gleich wie sehr der Kapitalismus regiert. Es steht außer Frage, dass der Mann bestraft werden musste, aber härter als einen Kinderschänder oder Totschläger? Einfach unglaublich...
Genau die selbe Geschichte mit Drogenabhängigen etc.
Das Rechtssystem und vor allem die Strafen müssen überarbeitet werden. Es geht einfach nicht, dass jemand das Leben eines unschuldigen Kindes zerstört, oder dass jemand tot geprügelt wird und diese Leute sitzen genau so lange, wie jemand der "lediglich" eine Website programmiert hat von der aus Urheberrechtliches Material angeschaut werden kann.
 
@Taxxor.

es ist doch egal in wievielen fällen er das gemacht hat.selbst wenn es 20millionen wären,zählt das immernoch nicht so viel wie ein menschleben oder eine vergewalltigung.
 
Sherman123 schrieb:
@Traube
Warum legst du mir so eine geschmacklose Unterstellung in den Mund?

Das ist keine Unterstellung sondern eine Feststellung.

Sherman123 schrieb:
Gut dass es keine Volksjustiz mehr gibt: Beim nächsten Banker, der eben so 500 Mio. € in den Sand gesetzt hat, kann die Strafe auch nie hoch genug sein. (vor kurzem gab es ein paar solche Fälle)

Der Banker der 500 Millionen in den Sand setzt ist ein riesiger Vollidiot, aber hart bestrafen muss man ihn deswegen nicht. Das ist halt einfach Pech für die, denen das Geld gehört hat :p.
 
Und die Industrie soll sich mal fragen ob wirklich so viele Leute auf die Seite gingen weil diese direkte Straftäter sind und das auch sonst tun würden, oder ob es einfach daran liegt das die Industrie nicht mit der Zeit geht und deshalb all diese Leute auf sowas zurück greifen.

Naja, den sprichwörtlichen Bock würde ich jetzt aber nicht zum Gärtner machen.;)
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Wer bei kino.to davon ausgegangen ist, dass es völlig normal und konform sein würde aktuellste Serien und Filme mal eben so anzugucken, fernab des kommerziellen Vertriebsweges, hat wohl kaum Internetkompetenzen in die Wiege gelegt bekommen.

Wir alle sollen was anständiges Arbeiten und vom monatlichen Lohn uns entweder einen Datenträger kaufen, ins Kino gehen (grässlich), oder offizielles "video on demand" vertraglich mit dem Provider unseres Vertrauens abschließen. - So funktioniert die "freie Marktwirtschaft" (TM)(R)(C), und wer es nicht befolgt, kriegt von waffenstarrenden Industrieanwälten was auf die Wohlstandsgriffel.

Ich pflichte bei, dass einige Strafmaßrelationen völlig grotesk sind: Besonders Eigentumsdelikte werden teils härter bestraft, als Straftaten gegen das leibliche Wohl. - Das ist einer sonderbaren Räson geschuldet, die mit dem Wertgesetz unserer Kulturindustrie zusammenhängen dürfte.

Was aber prinzipiell die Strafe gegen Urheberrechtsverletzer anbelangt, ob nun die Logistik bereitgestellt oder die Festplatte vollgespielt zuhause: Die darf imo gerne knackig und gewaltig ausfallen. - Kim Schmitz und Co. kann froh sein, dass es noch keine Todesstrafe auf sowas gibt.:D
 
Sherman123 schrieb:
Naja. Der Herr Programmierer wusste doch genau was Sache ist.
*Jahrelang vorsätzlich illegale Machenschaften
*das Gesetz in zigtausenden Punkten wieder und wieder gebrochen
*hohe 5-stellige Monatsbezüge
*#2 eines der größten Teams von Raubkopie-Rittern weltweit
Da ist doch 4 Jahre nicht viel, oder?

Wenn man so leicht davon kommt, sollte ich vielleicht auch Anfangen gewerbsmäßigen Urheberrechtsbetrug durchzuführen....(4 Jahre Gefängnis, danach Millionär (ich weiß allerdings nicht wie hoch eine eventuelle Geldstrafe ausfällt))
Genau. du weißt es nicht. Hast nicht die geringste ahnung, wie das für den mann ist. Also einfach mal die .. halten.
Ist ja auch schön, wenn du dich so gern anpasst und unterordnest, die industrie wird dich lieben.
Mir tut der mann leid und nicht die filmindustrie, die sich seit jahrzehnten die taschen so richtig voll macht und sich an ihre macht klammert.
 
Wenn du ein Kind vergewaltigst und ein umfassendes Geständnis ablegst, bekommst du keine 4 Jahre.

Weil ichs gerade in der Zeitung gelesen habe (SZ):

Lehrer (34) hatte 22 mal Sex mit einer 14-jährigen und wird freigesprochen, weil er nur Vertretungslehrer und nicht Klassenlehrer war, somit konnte er nicht wg. "Misshandlung von Schutzbefohlenen" angeklagt werden :headshot::kotz:

Die Strafrelationen sind einfach fern jedes Verstands...
 
Bart S. schrieb:
Weil ichs gerade in der Zeitung gelesen habe (SZ):

Lehrer (34) hatte 22 mal Sex mit einer 14-jährigen und wird freigesprochen, weil er nur Vertretungslehrer und nicht Klassenlehrer war, somit konnte er nicht wg. "Misshandlung von Schutzbefohlenen" angeklagt werden :headshot::kotz:

na zum Glück hat der gute Mann bei der Tat keine Musik von seinem Mp3 Player gehört der vollgepackt war mit gezogener Musik ... denn dann hätte es ein böses Ende gehabt ^^
 
Nightmare25 schrieb:
Ist denn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ?

Freiheitsstrafen über 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Nichtsdestoweniger wird er wahrscheinlich bei guter Führung eher entlassen oder in den offenen Vollzug kommen.
 
Hat der Programmierer auch Content hochgeladen? Ansonsten ist das Urteil nämlich ziemlich bizarr. Seit wann werden auch die Leute bestraft, die etwas erstellt haben, aber dessen Nutzung durch Dritte zu Schäden geführt haben?!
 
Dieses ewigdumme Vergleichen des Strafmaßes geht mir so langsam wirklich gegen den Strich.

Bitte, einmal die Begründung dafür, weshalb alle meinen, aus dem STRAFMASS eines konkreten Urteils eine MORALISCHE BEWERTUNG der verallgemeinerten Straftat ableiten zu können.
 
Würde Einvernehmlichen Sex nicht als Vergewaltigung bezeichnen.. Wie sagt man so schön: Wo die Liebe hinfällt.. Auch wenns der eine oder andere abstoßend findet, würde ich zumindest als 14-jähriges Mädchen ;)
 
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