K
kakaindiehos
Gast
Hallo zusammen...
Folgendes:
Ich bin seit Montag krank. Ich war am Montag die 1. und 2. Stunde in der Schule, um eine Arbeit nach zuschreiben, bin dann aber nach Hause, weil ich halt krank bin... Ich bleibe vorraussichtlich bis morgen zu hause und würde donnerstag wieder zur schule gehen. Ich war aber nciht beim Arzt, weil es denke eine einfache grippe ist und es mir auch schon besser geht, aber noch nciht so gut ... ( habe also keine ärztliche bescheinigung, aber halt von meinen eltern... glaube eine ärztliche braucht man auch nur ab mehr als 5 tagen und wenn man letzten tag vor den ferien fehlt, aber bin mir da nicht so sicher... ) aiuf jedenfall schreib ich am donnerstag eine latein arebit... dadurch das ich krank bin und eigtl am wochenende anfangen wollte zu lenen, wovon ich aber abgehalten worden bin, druch meine krankheit, wollte ich fragen, ob ich laut schulgesetz die arbeit schreiben muss?
Weil ich habe/hatte ja keine chanche zu lernen und bin seit montag krank, donnerstag die arbeit... ich lebe in nrw, von daher wäre es das schulgesetz von nrw... hab da schonmal nach gegooglet, aber bis jetzt nichts brauchbares gefunden.
ganz wichtig, wenn ihr was findet, bitte link dazu! ( und nur seriöse sachen ! ) danke
lg eurer kaka
Folgendes:
Ich bin seit Montag krank. Ich war am Montag die 1. und 2. Stunde in der Schule, um eine Arbeit nach zuschreiben, bin dann aber nach Hause, weil ich halt krank bin... Ich bleibe vorraussichtlich bis morgen zu hause und würde donnerstag wieder zur schule gehen. Ich war aber nciht beim Arzt, weil es denke eine einfache grippe ist und es mir auch schon besser geht, aber noch nciht so gut ... ( habe also keine ärztliche bescheinigung, aber halt von meinen eltern... glaube eine ärztliche braucht man auch nur ab mehr als 5 tagen und wenn man letzten tag vor den ferien fehlt, aber bin mir da nicht so sicher... ) aiuf jedenfall schreib ich am donnerstag eine latein arebit... dadurch das ich krank bin und eigtl am wochenende anfangen wollte zu lenen, wovon ich aber abgehalten worden bin, druch meine krankheit, wollte ich fragen, ob ich laut schulgesetz die arbeit schreiben muss?
Weil ich habe/hatte ja keine chanche zu lernen und bin seit montag krank, donnerstag die arbeit... ich lebe in nrw, von daher wäre es das schulgesetz von nrw... hab da schonmal nach gegooglet, aber bis jetzt nichts brauchbares gefunden.
ganz wichtig, wenn ihr was findet, bitte link dazu! ( und nur seriöse sachen ! ) danke
lg eurer kaka