Schulgesetz NRW

K

kakaindiehos

Gast
Hallo zusammen...

Folgendes:

Ich bin seit Montag krank. Ich war am Montag die 1. und 2. Stunde in der Schule, um eine Arbeit nach zuschreiben, bin dann aber nach Hause, weil ich halt krank bin... Ich bleibe vorraussichtlich bis morgen zu hause und würde donnerstag wieder zur schule gehen. Ich war aber nciht beim Arzt, weil es denke eine einfache grippe ist und es mir auch schon besser geht, aber noch nciht so gut ... ( habe also keine ärztliche bescheinigung, aber halt von meinen eltern... glaube eine ärztliche braucht man auch nur ab mehr als 5 tagen und wenn man letzten tag vor den ferien fehlt, aber bin mir da nicht so sicher... ) aiuf jedenfall schreib ich am donnerstag eine latein arebit... dadurch das ich krank bin und eigtl am wochenende anfangen wollte zu lenen, wovon ich aber abgehalten worden bin, druch meine krankheit, wollte ich fragen, ob ich laut schulgesetz die arbeit schreiben muss?

Weil ich habe/hatte ja keine chanche zu lernen und bin seit montag krank, donnerstag die arbeit... ich lebe in nrw, von daher wäre es das schulgesetz von nrw... hab da schonmal nach gegooglet, aber bis jetzt nichts brauchbares gefunden.

ganz wichtig, wenn ihr was findet, bitte link dazu! ( und nur seriöse sachen ! ) danke :)

lg eurer kaka :)
 
Ich würde sie einfach nachholen, wenn du dafür nichts gelernt hast bringt es nichts, dort hin zu gehen. Ich kenne mich mit dem Schulgesetz von NRW nicht aus (konnte auch drinnen nichts explizites finden), aber sofern du eine gewisse Anzahl an Arbeiten ohne diese spezielle nicht hast, wird sie automatisch nachgemacht. Hoffe das stimmt soweit, Quelle habe ich keine.
Gruß FIL11
 
Worin besteht das Problem zum Arzt zu gehen? Wenn du nicht lernen kannst, bist du auf jeden Fall so
krank, daß du auch einen Arzt aufsuchen solltest. "Googeln" geht aber noch? Ferner solltest du auch für
den Deutschunterricht lernen.

Ich hoffe meine Antwort ist seriös genug.
 
Wen interessiert das Schukgesetz? Ich gehe davon aus, dass du nicht unter der 9. Klasse Hauptschule bist. Damit bist du nicht schulpflichtig und die ganze Sache ist eine freiwillige Angelegenheit! Warum gehst du zur Schule? Letztendlich Berufs/Ausbildungschancen nehme ich an - dafür musst du aber auch was können, nicht nur nen Abschluss haben.

Fazit: entweder du bist wirklich so krank, dass du nicht lernen kannst, dann lass dir das vom Arzt bescheinigen und dich für den Tag der Arbeit gleich mit krank schreiben - bis zum Nachholtermin sollte genug Zeit zum lernen sein. Oder es ist doch nicht so schlimm, dann verschwende deine Zeit nicht im Forum sondern schlag die Bücher auf.

Immer gleich mit dem Gesetz kommen - bei Leuten wie dir ist es kein Wunder, dass mein einer Privatrecht-Professor schon länger prophezeit, dass zumindest die Kinder wohlhabenderer Eltern demnächst ihr Abitur nur noch in Anwesenheit eines Anwalts schreiben werden um die Note notfalls einzuklagen :freak:
 
danke, dass du mich auf meine rechtschreibung hinweist :)

aber ich schreibe hier generell klein und achte nicht so sehr darauf...

so, an sich habt ihr recht ( bin 9. klaasse gym ) und mit dem arzt ist klar, denke werde ich auch morgen machen... aber hätte ja sein können, dass das ganze viel unkomplizierter ist... und ich habe ans schulgesetz gedacht, damit ich nachher nicht so doof dastehe ;O

naja gelernt habe ich mittlerweile, aber nicht so intensiv... mal schauen was ich mache... danke euch ;)
 
@FidelZastro:

Unter 18 ist Schulpflicht, wenn man nicht in einer anderen Ausbildungsmaßnahme steckt ;) Also nix mit "Freiwillig"

Quelle: Wikipedia:
Nordrhein-Westfalen
10 Jahre
(Berufsschulpflicht bei Beginn einer Ausbildung im dualen System vor dem 18. Lebensjahr bis zum Ende der Ausbildung - auch über das 18 Lebensjahr hinaus)
(§§ 37,38 SchulG NRW)

Ich würde auch einen Arzt aufsuchen. In meiner Schulzeit war es immer so, dass Arbeiten, die ohne ärztliches Attest/ Bescheinigung versäumt wurdem, mit einer "6" bzw "0Punkte" bewertet wurden.

Also ich würde zum Arzt gehen, wenn du wirlich krank sein solltest .

Gruß
 
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