ExcaliburCasi
Lt. Commander
- Registriert
- März 2008
- Beiträge
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Guten Tag
Ich habe jetzt mehrere Stunden das Schulgesetz NRW durchsucht, leider finde ich die entsprechenden Paragraphen nicht. In Hoffnung hier jemanden zu Finden der es zufällig weiß Poste ich hier
Es geht um die Sitation von Klassenbucheinträgen, bereits gefunden habe ich es unter die Erzieherischen Methoden fällt und man schriftlich Beschwere einreichen muss, allerdings müsste man dazu ja erst einmal wissen auf was man sich denn Bezieht.
Speziell um Folgende Situation geht es sich:
Ein Lehrer ist der Ansicht das man Teils vor dem Unterricht oder während dessen den Raum in Ordnung zu bringen hat, sprich den Dreck von anderen zu entfernen, zudem wird der Klassenraum Sauberer verlassen als er Vorgefunden wird.
Letztlich wird ein Schüler ( Berufsschüler , Volljährig )dazu in einem Barschen Ton dazu aufgefordert den Tisch mit einem mir Unbekannten Reinigungsmittel zu Reinigen, welcher sich nun weigerte diese Anweisung auszuführen da zu 100%iger Sicherheit der Schmutz nicht einmal von der Klasse verursacht wurde. Kurzum keine Disskusion, der Klassenbucheintrag folgte sofort.
Es geht sich nicht um eine Prinzipielle Reinigung sprich Kehren und Mülleimer ausleeren nach dem verlassen des Klassenraums, also den Eigenen Dreck den man zwangsläufig aber unabsichtlich verursacht.
Eine Aussprache mit weiteren Beteiligten, unter anderem Lehrern, hat zu keinem Ergebnis geführt. Ziel ist es natürlich diesen Eintrag entfernen zu Lassen.
Abgesehen davon wie viel Reinigungsmittel darf dem Schüler zugemutet werden, 1. in Form der Chemischen Belastung 2. In Form einer Unterrichtung über einen evtl. Gefahrenstoff.
Unabhängig davon das Grundsätzlich Menschenverstand bei der benutzung jenen Stoffes eingesetzt werden sollte.
Desweiteren, inwieweit ist der Berufsschüler verpflichtet die Tafelbeschriftung "ab zu Malen" ? Darf ein Volljähriger Berufsschüler selbst endscheiden ob er Teile der Tafelschrift weg lässt oder umformuliert um letztlich effektiver zu Lernen ?
Nach Spezieller Aufforderung die Tafelschrift auf eigenes Papier zu malen, darf dies Teilweise verweigert werden, wenn man bereits weiß das gewisse Punkte einen beim Persönlichen Wiederholen behindert und das Effektivere Lernen somit behindern?
Oder Drohen einem dadurch Sanktionen?
Darf Sogar die Komplette Mitschrift verweigert werden da Offensichtlich keine Notwendigkeit besteht dies abzuschreiben.?
Im Schulgesetz habe ich gelesen das man ein Recht auf Individuelle Förderung hat, fällt dies Offiziell darunter?
Wesentlicher ist der Obere Part mit dem Klassenbucheintrag.
Ich habe jetzt mehrere Stunden das Schulgesetz NRW durchsucht, leider finde ich die entsprechenden Paragraphen nicht. In Hoffnung hier jemanden zu Finden der es zufällig weiß Poste ich hier

Es geht um die Sitation von Klassenbucheinträgen, bereits gefunden habe ich es unter die Erzieherischen Methoden fällt und man schriftlich Beschwere einreichen muss, allerdings müsste man dazu ja erst einmal wissen auf was man sich denn Bezieht.
Speziell um Folgende Situation geht es sich:
Ein Lehrer ist der Ansicht das man Teils vor dem Unterricht oder während dessen den Raum in Ordnung zu bringen hat, sprich den Dreck von anderen zu entfernen, zudem wird der Klassenraum Sauberer verlassen als er Vorgefunden wird.
Letztlich wird ein Schüler ( Berufsschüler , Volljährig )dazu in einem Barschen Ton dazu aufgefordert den Tisch mit einem mir Unbekannten Reinigungsmittel zu Reinigen, welcher sich nun weigerte diese Anweisung auszuführen da zu 100%iger Sicherheit der Schmutz nicht einmal von der Klasse verursacht wurde. Kurzum keine Disskusion, der Klassenbucheintrag folgte sofort.
Es geht sich nicht um eine Prinzipielle Reinigung sprich Kehren und Mülleimer ausleeren nach dem verlassen des Klassenraums, also den Eigenen Dreck den man zwangsläufig aber unabsichtlich verursacht.
Eine Aussprache mit weiteren Beteiligten, unter anderem Lehrern, hat zu keinem Ergebnis geführt. Ziel ist es natürlich diesen Eintrag entfernen zu Lassen.
Abgesehen davon wie viel Reinigungsmittel darf dem Schüler zugemutet werden, 1. in Form der Chemischen Belastung 2. In Form einer Unterrichtung über einen evtl. Gefahrenstoff.
Unabhängig davon das Grundsätzlich Menschenverstand bei der benutzung jenen Stoffes eingesetzt werden sollte.
Desweiteren, inwieweit ist der Berufsschüler verpflichtet die Tafelbeschriftung "ab zu Malen" ? Darf ein Volljähriger Berufsschüler selbst endscheiden ob er Teile der Tafelschrift weg lässt oder umformuliert um letztlich effektiver zu Lernen ?
Nach Spezieller Aufforderung die Tafelschrift auf eigenes Papier zu malen, darf dies Teilweise verweigert werden, wenn man bereits weiß das gewisse Punkte einen beim Persönlichen Wiederholen behindert und das Effektivere Lernen somit behindern?
Oder Drohen einem dadurch Sanktionen?
Darf Sogar die Komplette Mitschrift verweigert werden da Offensichtlich keine Notwendigkeit besteht dies abzuschreiben.?
Im Schulgesetz habe ich gelesen das man ein Recht auf Individuelle Förderung hat, fällt dies Offiziell darunter?
Wesentlicher ist der Obere Part mit dem Klassenbucheintrag.