Schulgesetz

ExcaliburCasi

Lt. Commander
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Guten Tag

Ich habe jetzt mehrere Stunden das Schulgesetz NRW durchsucht, leider finde ich die entsprechenden Paragraphen nicht. In Hoffnung hier jemanden zu Finden der es zufällig weiß Poste ich hier :)

Es geht um die Sitation von Klassenbucheinträgen, bereits gefunden habe ich es unter die Erzieherischen Methoden fällt und man schriftlich Beschwere einreichen muss, allerdings müsste man dazu ja erst einmal wissen auf was man sich denn Bezieht.

Speziell um Folgende Situation geht es sich:
Ein Lehrer ist der Ansicht das man Teils vor dem Unterricht oder während dessen den Raum in Ordnung zu bringen hat, sprich den Dreck von anderen zu entfernen, zudem wird der Klassenraum Sauberer verlassen als er Vorgefunden wird.
Letztlich wird ein Schüler ( Berufsschüler , Volljährig )dazu in einem Barschen Ton dazu aufgefordert den Tisch mit einem mir Unbekannten Reinigungsmittel zu Reinigen, welcher sich nun weigerte diese Anweisung auszuführen da zu 100%iger Sicherheit der Schmutz nicht einmal von der Klasse verursacht wurde. Kurzum keine Disskusion, der Klassenbucheintrag folgte sofort.


Es geht sich nicht um eine Prinzipielle Reinigung sprich Kehren und Mülleimer ausleeren nach dem verlassen des Klassenraums, also den Eigenen Dreck den man zwangsläufig aber unabsichtlich verursacht.


Eine Aussprache mit weiteren Beteiligten, unter anderem Lehrern, hat zu keinem Ergebnis geführt. Ziel ist es natürlich diesen Eintrag entfernen zu Lassen.
Abgesehen davon wie viel Reinigungsmittel darf dem Schüler zugemutet werden, 1. in Form der Chemischen Belastung 2. In Form einer Unterrichtung über einen evtl. Gefahrenstoff.
Unabhängig davon das Grundsätzlich Menschenverstand bei der benutzung jenen Stoffes eingesetzt werden sollte.


Desweiteren, inwieweit ist der Berufsschüler verpflichtet die Tafelbeschriftung "ab zu Malen" ? Darf ein Volljähriger Berufsschüler selbst endscheiden ob er Teile der Tafelschrift weg lässt oder umformuliert um letztlich effektiver zu Lernen ?
Nach Spezieller Aufforderung die Tafelschrift auf eigenes Papier zu malen, darf dies Teilweise verweigert werden, wenn man bereits weiß das gewisse Punkte einen beim Persönlichen Wiederholen behindert und das Effektivere Lernen somit behindern?
Oder Drohen einem dadurch Sanktionen?
Darf Sogar die Komplette Mitschrift verweigert werden da Offensichtlich keine Notwendigkeit besteht dies abzuschreiben.?

Im Schulgesetz habe ich gelesen das man ein Recht auf Individuelle Förderung hat, fällt dies Offiziell darunter?


Wesentlicher ist der Obere Part mit dem Klassenbucheintrag.
 
Das irgendeine Pflicht besteht das Tafelbild vollständig und wortgetreu zu übernehmen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Es gibt sicherlich speziell Definition die nur dann richtig sind wenn der Wortlaut exakt übereinstimmt aber auch die muss man sicher nicht abschreiben wenn man se sich auch so merken kann. Natürlich mit dem Risiko dann in der Klausur Fehler zu machen.
Letztlich ist es dem Schüler zu überlassen wie er lernt, wenns im Endeffekt nicht genügt um die Klausur zu bestehen wird mans merken.
 
Zum Tafelbild:

Der Lehrer hat das Recht seinen Unterricht so zu gestalten wie er es für richtig hält (in gewissen Grenzen), die Meinung der Schüler ist dazu theoretisch gesehen unwichtig.

Eine direkte fachliche Arbeitsanweisung nicht zu befolgen (solange sie dem Schüler keinen Schaden zufügt , es nicht offensichtlicher Blödsinn ist, etc...) ist da erstmal Arbeitsverweigerung, mit eventuell folgenden Konsequenzen.

Vor allem: Der Lehrer wird hier seinen Dienstvorgesetzten hinter sich haben (und alle in der Reihe darüber auch). D.h. man würde nur über Gericht dagegen ankommen, und das kann dauern und man wird die Klage wahrscheinlich auch verlieren.

Ob der Schüler volljährig ist oder nicht ist hierbei egal.



Meine Empfehlung:
Das (mit dem Tafelbild) ist kein Thema um das es sich zu kämpfen lohnt. Erstens passiert hier nichts schlimmes meiner Meinung nach, und zweitens wird man mit rechtlichen Mitteln bzw. über die Vorgesetzten nichts erreichen.

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Das mit dem Reinigen ist schon ein anderes Kaliber. Da traue ich mir jetzt spontan keine Aussage dazu zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also direkt zu finden ist da kaum etwas.

keshkau schrieb:

Unter
IV. Abschnitt (Seite 7 von 19 )
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
§ 13
Erzieherische Einwirkung


Wird erläutert das Gespräche in jeglicher Art zu Führen sind um dem Schüler ein Fehlverhalten Plausibel zu machen. Ist Natürlich die Frage, welcher Bedeutung ein Klassenbucheintrag zu gewandt wird und somit sicherlich Fraglich ob dies ein Pädagogisch Sinnvoller Zug ist ohne jegliche Art von Disskusion zu führen.

Ansonsten ist hier soweit nicht viel zu finden. Ich habe mich allerdings heute mal mit einem Wirtschaftslehrer Unterhalten welche mir dann mittelte das man so ein Recht auf eine richtig stellung sprich Gegendarstellung habe, womit ich mich halt jewails an nächste Distanz wenden müsse.

Er hat sich das dann durchgelesen und meinte was denn daran so Schlimm sei, da steht, "Herr XX und Herr XY weigern sich die Tische zu Reingen mit dem Hinweis sie seien es nicht gewesen" ...

Problematisch ist natürlich wenn man sich das jetzt vorstellt, als 3te Person würde ich sagen da war ein Rotzfrescher Bengel der sich geweigert hat seinen Dreck weg zu machen und ne aussrede hatte.
Wobei ich mich Natürlich Frage was ein Solcher Eintrag überhaupt im Klassenbuch verloren hat verallendingen wenn er den Schüler ja eigtl. Neutral darstellen soll.
Es Liegt also im Grunde eine zweideutigkeit vor die wahrscheinlich Negativ ausgelegt wird.

An Diesem Punkt könnte man mir ggf. evtl. mit dem Wortlaut einer etwaigen Ergänzungsbemerkung oder Gegendarstellung behilflich sein.


Um auf das Tafelbild nochmal zu Sprechen zu kommen,
Jeder Schüler hat ja ein Recht auf Individuelle Förderung, wodrunter ich Persönlich sehe das ich Grundsätzlich das Recht habe Mitschriften im Wortlaut und Inahlt zu verändern, hinzufügen und Löschen von Teilen zum Besseren Lernen einbeziehe.
Insbesondere Wiederholungen welche bereits aufgeschrieben wurden.
Und Gerade weil ein Lehrer garnicht alle Schüler Gleichzeitig Individuell richtig Unterrichten kann, muss einem Schüller ja ein gewisser Spielraum gegeben werden, zumindest ab einem gewissen Alter in z.B. Jahrgang 13.
Oder Lege ich diesen Teil willkürlich Falsch aus?
 
Hallo.

Bei hartnäckigem Schmutz, dessen Entfernung etwas mehr Aufwand voraussertzt, ist zumindest in Österreich der Schul-Hausmeister verantwortlich.

Das sollte so, oder zumidnest so ähnlich auch im Schulgesetz zu finden sein.
Eine Strafe oder gar ein Klassenbucheintrag desswegen ist total übertrieben.

Dein Lehrer ist wohl nur auf Streit aus. Gibts ihm doch einfach. Diese Zeiten sind schon lange vorbei, heutzutage wissen Schüler um ihre Rechte bescheid.

mfg,
Markus
 
das kann aber auch nach hinten losgehen wenn man seine Rechte kennt. Ich bin in einem Berufskolleg und 23 Jahre alt.

Letzt hat es hier sehr stark geregnet, meine taschen waren aufgeweicht und mein Rucksack nass.
Ich habe also mein handy auf den Tisch gepackt damit es keinen Schaden nimmt.
Der Lehrer sagt wenn er nochmal ein handy sieht sackt ers ein, da sagte ich ihm das er mein Eigentum nicht an sich nehmen kann und wollte ihm erklären das es mit Bildschirm nach unten nur zum trocknen da liegt, doch er wurde sofort barsch und sagte zu einem Mitschüler der protestierte "Halt dein Maul" dann wieder zu mir ich soll Aufpassen was ich sage sonst schmeißt er mich raus, ich hätte nicht nur Rechte etc blabla

nun ist die Situation seitdem sehr angespannt.
Es ist immer schlecht mit einem Lehrer zu Disputieren da er halt echt am längeren hebel sitzt.
Rein Rechtlich kann man gegen vieles Vorgehen aber der wirds einem dann wo anders reindrücken wenn er will
 
Also ich hab dsa Schulgesetz ja jetzt nun ziemlich durchgewälzt, ich kann dir zwar den Abschnitt nicht mehr sagen, aber zwischendurch habe ich Gelesen das der Lehrer das Recht hat dir Dinge im Unterricht weg zu nehmen wenn sie seiner Ansicht nach dich oder andere beim Lernen behindern, maximal Allerdings bis zur Letzten Stunde am selben Tag bzw. der Stunde mit ihm als Lehrer.

Kommentare wie "Halt dein Maul" sind schon so schwerewiegend das dafür der Lehrer schon ganz schön eins auf seinen Pädagogen Deckel bekommen kann wenn das der Richtige vorgesetzte erfährt.

Und Letztlich so einfach vor die Tür schicken geht auch nicht, du musst zuvor Massiv den Unterricht Gestört haben und mehrfach ermahnt/verwarnt werden.


Letztlich sollte man also schon gut vorbereitet sein wenn man auf sein Recht Pocht, was hier auch tue :)
Ich Glaube nicht das dieser Mann dann im anschluß so wahnsinnig ist und versucht mich zu Mobben oder schlechte Noten gibt, das könnte dann sehr Böse werden.
Er weiß ja das ich dagegen vorgehe.

Für Montag ist nochmals ein Gespräch angesetzt, er hat aber schon anleuten lassen das er da garnichts ändern wird. Womit ich also vermutlich immernoch auf der Suche nach Hilfe bin um eine Beschwere schreiben aufzusetzen. Bzw. wird ja ein Formeller Brief sein, aber was halt drin stehen muss, einfach die Beschwere oder bereits mit Paragraph etc.
 
***Nur meine persönliche Meinung***

Ich würde die § direkt mit reinschreiben, da dann der jenige an den du diesen Beschwerdebrief richtest, sieht dass du dich zum einen schon damit auseinander gesetzt hast und zum anderen er auch ohne größere Probleme nachvollziehen kann, dass du im Recht bist ohne, dass erneut ein längerer Briefwechsel entsteht
 
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