Seiten wie relink.us - legal?

homer092

Lieutenant
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Aug. 2005
Beiträge
613
Hallo,

ich wollt mal fragen, wie es rechtlich steht mit Seiten wie relink.us. Diese Seiten bieten an Links bzw. Linklisten zu erstellen und vergüten dann pro Aufruf einen gewissen Geldbetrag.

Diese werden eigentich doch nur für Rapidshare, Filer, Uploaded.to etc. benutzt, also nur zum Verlinken von Downloads.

Ist das legal? Also kann man sie dafür nicht belangen?

Vielen Dank !


Mfg

Nico
 
da sie selber keine Files hosten, ist es legal.
 
echt? cool, aber ist es nicht teilweise sogar so, dass webmaster dafür belangt werden weil sie links zu ilegalen seiten haben?
 
@Fireball89
Der Webmaster ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und kann demnach auch für illegale Links zur Verantwortung gezogen werden.
 
@Sherman

Kompletter Blödsinn, distanziert man sich auf der Seite von solchen Dingen kann man fast nicht mehr dafür belangt werden.
 
:lol: und warum wurden dann in der Vergangenheit oft genug Foren abgemahnt, weil die eine oder andere Verlinkung dort zu finden war.

Was meinst du mit "sich distanzieren". Glaubst du wirklich, nur weil im Disclaimer steht, dass man nichts mit dem Inhalt der Seite zu tun hat, der Webmaster rechtlich aus dem Schneider ist?
 
aber wenn man z.B. angibt, dass die User für die Inhalte der Links verantwortlich sind und man diese nicht prüft, man sie bei Bekanntwerden von ilegalen Links aber löscht - das müsste doch gehen oder?
 
Nein.

Frag mal die CB-Admins, die hatten vor langer Zeit auch mal so ein Problem.
 
@nicobischof
Ach, und damit kann man sich jeglicher Verantwortung entziehen? Nein, als Webmaster haftest du zu 100% für den Inhalt. Ausreden, wie man hatte die gesetzeswidrigen Einträge noch nicht gelesen, gelten natürlich nicht.
 
weils kein forum ist?
weils nicht in DE gehostet ist?
weils immer genug ausreden und lücken gibt?

warum gibts wohl die piratenbucht noch? ist auch nichts anderes ...
 
t R I A S schrieb:
Kompletter Blödsinn, distanziert man sich auf der Seite von solchen Dingen kann man fast nicht mehr dafür belangt werden.
Nein. Der typische Disclaimer "Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden..." entbindet einen Webmaster nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

Siehe auch.
 
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