@Herrrmann Auch wenn das jetzt vielleicht herzlos klingt. Armut rechtfertigt allerdings noch keine Fundunterschlagung.
Der Einsatz erfolgte ja nicht wegen der Fundunterschlagung sondern in dem Fall wegen der durchaus berechtigten Annahme, dass dein Bekannter etwas mit der Tat zu tun hat. Das er den Fund unterschlagen hat, war zu dem Zeitpunkt für niemanden ersichtlich. Zumal aus den Zeitungsberichten hervorgeht, dass das Mordopfer in der eigenen Wohnung aufgefunden wurde. Das heisst die Sachen wurden wahrscheinlich aus der Wohnung des Toten entwendet, zumindestens wird das die Polizei zu dem Zeitpunkt angenommen haben. Damit ist zumindestens für mich klar, dass ein begründeter Tatverdacht in dem Fall mit Sicherheit nicht überzogen war.
Aus einem weiteren Bericht, den du leider nicht verlinkt hast, geht hervor, dass die Polizeieinheiten mit dem Mord verstärkt wurden, da der Tote seit September das dritte Opfer einens Tötungsdeliktes ist. Die Fälle konnten bis zu dem Zeitpunkt nicht aufgeklärt werden. Man ist zwar von verschiedenen Tätern ausgegangen, allerdings lässt der Artikel offen ob man einen Zusammenhang vermutet hat.
http://www.polizei.sachsen.de/pd_dresden/5841.htm
Sicher man könnte nun sagen, die Polizei hätte nur aufgrund des öffentlichen Drucks so gehandelt, aber der Umstand, dass der Tote zu hause aufgefunden wurde und die Sachen wohl dort entwendet wurden, macht es zumindestens für mich nachvollziehbar, warum man deinen Bekannten für dringend tatverdächtig gehalten hat.
Für mich stellt sich die Frage in wie wit dein Bekannter durch seine Fundunterschlagung die Ermittlungen behindert hat, und ob er dafür juristisch belangt werden kann. Immerhin hätte der Fundort auch Spuren ergeben können.