SEK Besuch bei Bekannten

Also mich würde dass ja jetzt auch mal interessieren. Sollte durch irgend einen Fehler der Staatsanwatschaft mein PC beschlagnahmt werden, wäre ich als Selbstständiger echt schwer geschädigt, da ich dann nicht weiterarbeiten könnte.

Wie sieht es in solchen Fällen aus? Wie schnell bekommt man seinen Kram zurück?
 
wie schnell bekommt man sein kram zurück...naja das ist schwer zu sagen, also unter 3 Wochen wird es auf keinen Fall dauern, meistens eher so 1-2 Monate, manche bekommen die auch nie zurück.
 
wäre ich als Selbstständiger echt schwer geschädigt, da ich dann nicht weiterarbeiten könnte.

entweder dafür sorgen (oder verhindern) dass alles gefunden wird. Oder - und das sollte man wohl in jedem Fall tun: irgendwo extern die Daten sichern, sodass man nur die Hardware ersetzen muss, um weiterarbeiten zu können.
 
Also bei mir war zwar noch kein SEK, aber ich hatte wohl auch mal das "Glück" für eine Speichelprobe zu Hause besucht zu werden von zwei Beamten. In meinem Fall war es wohl so, dass zu der Zeit wo hier in meiner Stadt eine Frau ermordet wurde, ich mich wohl zu der Zeit in der selben Zelle aufgehalten haben muss. :freak:
 
An den Threadstarter: Zum Thema Rechte hab ich Dir so ziemlich zu Anfang nen Link geschickt...
 
Na gut, und wenn ich dann die Hardware ersetze und nach 2 Monaten stellen die Beamten fest, dass ein Irrtum vorlag, erstatten die mir dann die Kosten für die neue Ersatz-Hardware?
 
@derblonde
hast du dir das video auch mal angeguckt? Ich schon. Es ist aber über 3 Jahre alt und geht nur um Hausdurchsuchungen. Waren ein paar lustige Stellen drin. (am Anfang > viele da > Vortrag über Pornos ist nebenan) Recht auf ne Kopie des Durchsuchungsbescheides > Neben an im Coffeeshop ist ein Fax

Aber das Schweigerecht nach den Passwort zb = saß da in frankreich nicht sogar einer im Bau weil er es nicht sagte? Alles unter den Denkmantel der Terrorgefahr?

Edit:
http://forum.effizienzgurus.de/f35/verhalten-bei-einer-hausdurchsuchung-t1028.html
sehr gut (auch aus den verlinkten Video) zusammengefasste Rechte
Kurz: man muss nicht mitwirken. (schweigerecht, Türen öffnen)

Da fiel mir auch der beste spruch eines Zuschauers aus den Video ein:
>Öffnen sie den Schrank >nein > OK dann brechen wir ihn auf! , Wo ist der Werkzeugkasten > Im Schrank! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Herrmann schrieb:
Wenn man aber mal was findet dann kommen eher Gedanken wie "wers findet, kann behalten"
tjo, das ist dann wohl ne erziehungs- und persönlichkeitsfrage. vielleicht ist das in anderen kulturen üblich oder bedingung um in irgendwelchen kiddy-gangs als cool zu gelten. in der zivilisation allerdings ist sowas einfach nur asozial und nicht umsonst gesetzlich geregelt.

Kurz: man muss nicht mitwirken. (schweigerecht, Türen öffnen)
stimmt. den ärger oder stress hast dann aber du selbst. aber wenigstens hat mans "denen" mal so richtig gezeit und kann coole videos ins netz stellen -.-

werdet mal erwachsen....
 
@ Heretic Novalis

Ach was, die Polizei ist doch sowieso böse und das SEK ist am bösesten... :rolleyes:
Keine Ahnung was hier die Diskussionsgrundlage sein soll (andere Themen werden da ja ganz schnell geschlossen).

Das erinnert mich hier irgendwie an diese "Die Bundeswehr is doof und was für Lügen würdet ihr mir empfehlen um nicht dorthin zu müssen" Themen...
 
Sehe ich genau wie mein Vorredner. Wenn das alles so abgelaufen ist, dann hat die Polizei absolut richtig gehandelt. Wenn jemand ermordet wird und das Handy immer noch benutzt wird von XY, dann ist wohl eine große Wahrscheinlichkeit gegeben, dass dieser der Täter ist oder auch als Zeuge gute hinweise geben könnte.
Übrigens weiß ich von meinem Cousin, der beim Landeskriminalamt arbeitet, dass wenn sie einen Kaufbeleg oder Verpackung in den Wohnungen von potenziellen Mordopfern finden nach den Handys per IMEI-Nummer immer gefahndet wird. Die Gründe dafür werden wohl die oben genannten sein. Wenns jemand benutzt, entweder ist es der Mörder oder kann womöglich als Zeuge zu neuen Erkenntnissen beitragen.
 
Ja ihr habt ja recht. Der Handyfinder und benutzer war dort und es war kein Fehler.

Nur, auch wenn er polizeilich dort gemeldet war, ist es nicht seine Wohnung.

Beispiel für euch: einer von euren Kumpels findet ein Handy und übernachtet bei euch.

Und dann tritt das SEK bei euch auf! Hoffe ihr wisst jetzt wie ich es meine.
 
Seppuku schrieb:
Wer etwas findet, dem sollte das richtige Vorgehen hoffentlich auch ohne einem Thread in einem Computerforum klar sein...
Tut mir leid, aber wer so dreist und bescheuert ist und einen Beutel mit Handy und Ausweis für sich behält (zwei Dinge, mit denen man den Besitzer identifzieren hätte können und wenn man es in diesem Fall auch nur versucht hätte, hätte man ganz schnell Klarheit über den Sachverhalt gehabt...), hat es auch nicht anders verdient... (Stichwort: Unterschlagung).
Da kann man nur hoffen, dass ihm auf Grund dieser Tatsache noch Konsequenzen drohen.

Vollkommen richtig, hätte der Kerl die Dinge beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben hätte er sich all das ersparen können, ergo hat er KEIN Rechtanspruch auf Sachbeschädigung, wegen der Wohnungstüre die von dem SEK Beamten aufgebrochen wurde, Hoffentlich kommt ihn der Einsatz Teuer zu stehen als Mahnung an alle anderen die meinen ( Wers findet darfs behalten ) Ich für meinen teil Finde es Gut und Richtig das es eine solche Einheit wie das SEK überhaupt gibt. SEK 4ever :king:
 
OK Leute es reicht, mit der Moralkeule !

Ich hoffe das ihr mal in die Lage der Freundin kommt. Ein Kumpel übernachtet bei euch nach einer LAN Party. Und dieser Kumpel hat sein Handy gefunden und nicht abgegeben. Tja und euer PC ist weg und die Tür kaputt. (Und da ne LAN auch mehrere sein können, erhöht sich das Risiko. Oder fragt ihr jeden Freund wo er sein Handy her hat?)

Oder anderes Beispiel: Ihr kauft gebraucht ein Handy (da ihr eures vielleicht verloren habt ;) bei ebay zB) Und da man bei einen 2 Jahre alten Handy kaum noch Rechnungen hat >da die Garantie vorbei ist, denkt ihr euch nix dabei, ist ja ein Schnäppchen. (schnäppchenjagdinstinkt)

Und dann früh um 6Uhr > SEK Schock da ihr euch ja nix böses dabei gedacht habt > PC weg und ihr seit der Fall.

(Und wehe jetzt kommt einer mit hehlerware)
 
Wenn ich einen Straftäter in meine Wohnung lasse, muss ich auch mit außergewöhnlichen Vorkommnissen rechnen...
Das hat nichts mit Moral zu tun..
 
Die Moral sind diejenigen die hier sagen > abgeben! (und einige von ihnen werden es am Ende nicht machen wenn sie in der Lage sind)

Und ein unehrlicher Finder ist bei dir ein Straftäter?
 
Nein, nicht bei mir, sondern im § 246 StGB...
Aber das Thema hatten wir ja schon.
 
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