SEK Besuch bei Bekannten

Ja ich weis es war nicht ersichtlich das es nicht der Täter war. Aber etwas weniger SEK mässig hätte es schon sein können.
Stell dir vor der Hund hätte gebellt und es wäre wie in der Polizistenwohnung gewesen. *peng unschuldiger Hund tot

Oder die hätten einen dummen gefunden und den das Handy verkauft, und das SEK wäre bei den dann rein.

Daher auch meine urspüngliche Frage nach Rechten beim SEK Einsatz.
(das Video "daoben im Thread" war eher Hausdurchsuchung)

was den nicht verlinkten Bericht angeht:
Medieninformationen in PDF (nun habe ich sie mit Google inzwischen gefunden)
440/2010
448/2010
456/2010
459/2010
 
Ob es ein normaler Polizeieinsatz auch getan hätte, darüber lässt sich nur spekulieren. Du schreibst, es hätte bei dem Einsatz etwas passieren können und ein Unschuldiger wäre zu Schaden gekommen. Es hätte aber auch sein können, dass dein Bekannter der Täöter ist und bei der Festnahme massiven Widerstand leistet. Solche Überlegungen sind letztendlich rein hypothetisch.

Wie viele hier bereits geschrieben haben, hat dein Bekannter diesen Einsatz mit zu verantworten, egal aus welchen Gründen er das Handy und die anderen Sachen behalten hat. Hätte er sie vorschriftsmäßig abgegeben, wäre er gar nicht in Verdacht geraten. Zumal sich der Verdacht mit Sicherheit dadurch erhärtet hat, dass die Sachen wohl aus der Wohnung des Opfers stammten.

Wie gesagt, es stellt sich dabei natürlich auch die Frage ob dein Bekannter mit der Fundunterschlagung die Ermittlungen behindert hat und dafür belangt werden kann. Darüber sollte sich dein Bekannter vielleicht auch einmal Gedanken machen.
 
Stimmt, er hatte ja nicht nur ein Handy behalten was er durchaus hätte abgeben können sondern in diesen Fall hat er mit der nichtabgabe die Ermittlungen in eine falsche Richtung gelenkt.

Und zwar eben zu sich. (Schade eben um die Freundin bei der er wohnt)

Ich denke der wird nie wieder ein Handy aufheben was nicht sein ist.
 
Ah habe gerade gelesen, dass es "Behinderung von Ermittlungen" im StgB nicht gibt. Daher hat er diesbezüglich wohl nichts zu fürchten. Die Fundunterschlagung werden sie ihm aber dennoch anlasten können.
 
Ist man wirklich verpflichtet alle Fundsachen abzugeben die man findet? Was ist das den für ein Gesetzt , das hab ich ja noch nie gehört?

Hoffentlich wurde mit "meinem" Regenschirm niemand umgebracht.

Edit: Das Geld was im Geldbeutel ist einzustecken lohnt sich nicht. Ich hab bisher 2 mal ein Portmonai gefunden mit Geld drin. Und 2 mal wollten die mir das Geld geben welches ich nicht eingesteckt habe. Hab ich zwar nicht angenommen aber dafür nen Date klar gemacht;).
 
Zuletzt bearbeitet:
inversematrix schrieb:
Ist man wirklich verpflichtet alle Fundsachen abzugeben die man findet? Was ist das den für ein Gesetzt , das hab ich ja noch nie gehört?

Hoffentlich wurde mit "meinem" Regenschirm niemand umgebracht.

Schlechter Vergleich:

- Regenschirm ist i.d.R. weniger Wert als ein Handy und der Verlust ist meist weit weniger tragisch, evtl. wird gar nicht danach gesucht
- ein Regenschirm kann i.d.R. keinen sensiblen Daten speichern
- ein Regen kann i.d.R. nicht zurückverfolgt werden

Aber ja, man kann jmd. damit umbringen und er könnte wichtige DNA-Spuren tragen :)
 
Seppuku schrieb:
Wenn ich einen Straftäter in meine Wohnung lasse, muss ich auch mit außergewöhnlichen Vorkommnissen rechnen...
Das hat nichts mit Moral zu tun..

Hey!
Reagier doch mal nicht so überzogen. Das Wort "Straftäter" wird doch hier nur benutzt, um es wichtiger klingen zu lassen. Bei solchen Formulierungen wird mir übel. Die Wertung, die da zwischen den Zeilen mitklingt ist "Wenn ich mich mit Gesindel wie Dieben, Drogenabhängigen und anderen Asozialen umgebe". Also bitte mal die Kirche im Dorf lassen und diese selbstgerechten Sprüche einstellen.

Und eines ist ja mal völlig klar: Besagte Freundin, deren Rechner nun beschlagnahmt ist, hat damit gar nichts zu tun. Ekelhaft, diese Moralapostel.
 
Und wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann war ihr Freund auch dort gemeldet, also haben sie faktisch zusammen gewohnt, auch wenn der Mietvertrag nicht auf ihm lief. Sie haben auch sicher nicht in einer WG gelebt und in einem Raum waren nur Sachen von ihm und im anderen ihre Sachen. Da hätte es vielleicht anders laufen können wer weiß. So wie jetzt ist sicherlich doof für sie, aber anstatt über den Staat zu meckern ist der Freund der Schuldige. Soll der ihr einen neuen Rechner kaufen oder ausleihen bis sie ihren zurück bekommt. Ansonsten kann man bei jeder Hausdurchsuchung sagen, dass alles dem Mitbewohner gehört und nichts wird mitgenommen. Dann kann die Polizei auch wohl keine Beweise sammeln.
 
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