Selbstverkaufsladen - Videokamera - Diebstahl

uincom schrieb:
Die DSGVO gilt nicht für den ausschließlich privaten Bereich. Die Frage, ob man hinweisen muss, ist ja auch erst einmal egal. Die wichtige Frage ist, was passiert, wenn ich nicht hinweise?
Hat aber mit der DSGVO nichts zu tun... Sondern dem persönlichkeitsrecht (informationelle Selbstbestimmung). Und ja ich muss Besucher darauf hinweisen, dass ich filme, auch wenn es mein privater Bereich ist. Weil, wie bereits gesagt, das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild nicht plötzlich in einer fremden Wohnung erlischt.

Und warum erinnert mich das so eklatant an das hier? https://www.computerbase.de/forum/threads/selbstbedienungsladen-rechtliche-fragen-dazu.2090197/

Hat sich mal wieder einer mit neuem Account angemeldet...
 
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Kommt darauf an, wessen Recht dabei verletzt wird und wie dieser darauf reagiert.
 
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Ich habe eine Grundlage für eine Abmahnung/Klage. Nehm ich mal stark an. Von Folgen aka Strafen hab ich doch gar nicht gesprochen. Ist das irgendwie relevant, wenn es darum geht, was ich machen müsste? Diese Frage stellt sich doch erst, wenn ich entscheide, es nicht zu tun oder?
 
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"Abmahnungen" gibt es nur im UWG?! Du kannst auf Unterlassen/Löschung klagen. Das wird erstens keiner machen und zweitens kannst du die Aufnahme noch immer löschen, bevor die Klage kommt. Da man erst Auffordern muss, bevor man klagen kann, ansonsten trägt man die Kosten beim sofortigen Anerkenntnis.
 
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