MarkusMaier
Banned
- Registriert
- Sep. 2022
- Beiträge
- 106
Bei uns am Ort gibt es einen kleinen Selbstverkaufsladen.
Das ist nur eine kleine Hütte.
Jetzt wurde aus der 2 Nackenhörnchen im Wert von 20,- € gestohlen.
In einer Facebook Gruppe, in der es um Neuigkeiten von unserem Ort geht, hat die Besitzerin schon geschrieben, dass die Täterin gefilmt wurde und sie das Video der Polizei übergibt.
Dachte, die blöfft nur, damit der Täter Angst kriegt und sich stellt.
Aber heute steht tatsächlich in der Onlineausgabe unserer Tageszeitung, dass die Täterin über die in der Hütte angebrachten Videokamera gefilmt wurde und eine genaue Täterbeschreibung mit dazu.
Finde ich ganz interessant, darüber zu reden, was man im Bereich Videoüberwachung eigentlich so alles darf und was nicht.
Ich war jetzt selber noch nie in dem Häußchen.
Aber so wie es aussieht, sollte da ja kein deutlicher Hinweis zu sehen sein, dass es Videoüberwacht ist.
Auch war vermutlich die Kamera nicht zu sehen, denn sonst hätte die Täterin wohl den Diebstahl nicht begangen.
Zumindest, wenn es wer aus dem Ort ist.
Das Videomaterial hingegen hat jetzt wohl offensichtlich nur die Polizei gesehen.
Darf aber dann wohl doch nicht zum finden der Täterin veröffentlicht werden.
Obwohl es die Suche natürlich sehr vereinfachen würde.
Durfte die Besitzerin vom Häußchen denn die Aufnahmen überhaupt machen, ohne darauf hinzuweisen, dass man gefilmt wird?
Ich gehe mal davon aus, dass dies ganz normal der Fall sein wird. Denn in einem Supermarkt ist das ja auch der Fall.
Aber der Datenschutz geht dann doch so weit, dass man die Aufzeichnungen nur der Polizei zeigen darf, diese aber bei so einem "gering schweren" Fall dann doch nicht öffentlich gemacht werden dürfen?
Müsste hier ein Gericht die Freigabe erteilen? Wenn es z.B. ein Mord gewesen wäre und das öffentliche Interesse groß ist, den Täter zu überführen?
Eine Täterbeschreibung hingegen, die man über die Videoüberwachung gewonnen hat, darf man dann aber schon veröffentlichen. Ein Phantombild davon gezeichnet aber nicht, oder? Wo ist die Grenze? Die Beschreibung?
Das ist nur eine kleine Hütte.
Jetzt wurde aus der 2 Nackenhörnchen im Wert von 20,- € gestohlen.
In einer Facebook Gruppe, in der es um Neuigkeiten von unserem Ort geht, hat die Besitzerin schon geschrieben, dass die Täterin gefilmt wurde und sie das Video der Polizei übergibt.
Dachte, die blöfft nur, damit der Täter Angst kriegt und sich stellt.
Aber heute steht tatsächlich in der Onlineausgabe unserer Tageszeitung, dass die Täterin über die in der Hütte angebrachten Videokamera gefilmt wurde und eine genaue Täterbeschreibung mit dazu.
Finde ich ganz interessant, darüber zu reden, was man im Bereich Videoüberwachung eigentlich so alles darf und was nicht.
Ich war jetzt selber noch nie in dem Häußchen.
Aber so wie es aussieht, sollte da ja kein deutlicher Hinweis zu sehen sein, dass es Videoüberwacht ist.
Auch war vermutlich die Kamera nicht zu sehen, denn sonst hätte die Täterin wohl den Diebstahl nicht begangen.
Zumindest, wenn es wer aus dem Ort ist.
Das Videomaterial hingegen hat jetzt wohl offensichtlich nur die Polizei gesehen.
Darf aber dann wohl doch nicht zum finden der Täterin veröffentlicht werden.
Obwohl es die Suche natürlich sehr vereinfachen würde.
Durfte die Besitzerin vom Häußchen denn die Aufnahmen überhaupt machen, ohne darauf hinzuweisen, dass man gefilmt wird?
Ich gehe mal davon aus, dass dies ganz normal der Fall sein wird. Denn in einem Supermarkt ist das ja auch der Fall.
Aber der Datenschutz geht dann doch so weit, dass man die Aufzeichnungen nur der Polizei zeigen darf, diese aber bei so einem "gering schweren" Fall dann doch nicht öffentlich gemacht werden dürfen?
Müsste hier ein Gericht die Freigabe erteilen? Wenn es z.B. ein Mord gewesen wäre und das öffentliche Interesse groß ist, den Täter zu überführen?
Eine Täterbeschreibung hingegen, die man über die Videoüberwachung gewonnen hat, darf man dann aber schon veröffentlichen. Ein Phantombild davon gezeichnet aber nicht, oder? Wo ist die Grenze? Die Beschreibung?