Selbstverkaufsladen - Videokamera - Diebstahl

MarkusMaier

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Bei uns am Ort gibt es einen kleinen Selbstverkaufsladen.

Das ist nur eine kleine Hütte.
Jetzt wurde aus der 2 Nackenhörnchen im Wert von 20,- € gestohlen.

In einer Facebook Gruppe, in der es um Neuigkeiten von unserem Ort geht, hat die Besitzerin schon geschrieben, dass die Täterin gefilmt wurde und sie das Video der Polizei übergibt.
Dachte, die blöfft nur, damit der Täter Angst kriegt und sich stellt.

Aber heute steht tatsächlich in der Onlineausgabe unserer Tageszeitung, dass die Täterin über die in der Hütte angebrachten Videokamera gefilmt wurde und eine genaue Täterbeschreibung mit dazu.

Finde ich ganz interessant, darüber zu reden, was man im Bereich Videoüberwachung eigentlich so alles darf und was nicht.

Ich war jetzt selber noch nie in dem Häußchen.
Aber so wie es aussieht, sollte da ja kein deutlicher Hinweis zu sehen sein, dass es Videoüberwacht ist.
Auch war vermutlich die Kamera nicht zu sehen, denn sonst hätte die Täterin wohl den Diebstahl nicht begangen.
Zumindest, wenn es wer aus dem Ort ist.

Das Videomaterial hingegen hat jetzt wohl offensichtlich nur die Polizei gesehen.
Darf aber dann wohl doch nicht zum finden der Täterin veröffentlicht werden.
Obwohl es die Suche natürlich sehr vereinfachen würde.

Durfte die Besitzerin vom Häußchen denn die Aufnahmen überhaupt machen, ohne darauf hinzuweisen, dass man gefilmt wird?
Ich gehe mal davon aus, dass dies ganz normal der Fall sein wird. Denn in einem Supermarkt ist das ja auch der Fall.

Aber der Datenschutz geht dann doch so weit, dass man die Aufzeichnungen nur der Polizei zeigen darf, diese aber bei so einem "gering schweren" Fall dann doch nicht öffentlich gemacht werden dürfen?
Müsste hier ein Gericht die Freigabe erteilen? Wenn es z.B. ein Mord gewesen wäre und das öffentliche Interesse groß ist, den Täter zu überführen?
Eine Täterbeschreibung hingegen, die man über die Videoüberwachung gewonnen hat, darf man dann aber schon veröffentlichen. Ein Phantombild davon gezeichnet aber nicht, oder? Wo ist die Grenze? Die Beschreibung?
 
Da sind sehr viele Annahmen in deinen Ausführungen. Vielleicht gibt es einen Hinweis, dass Videoüberwacht wird und damit hat sich die Sache auch schon. Deswegen wird das Material aber noch lange nicht einfach veröffentlicht - das hängt, wie du auch angemerkt hast, vom Einzelfall ab.
 
Ich dachte mir vor dem Schreiben vom Text, dass man darauf hinweisen müsste, dass man mit Videoüberwachung arbeitet.

Aber wenn ich so darüber nachdenke, dann ist das ja im Supermarkt oder an der Tankstelle auch nicht der Fall.
Mir wäre noch nie ein Schild beim Betreten von einem Supermarkt oder einer Tankstelle aufgefallen, dass auf eine Videoüberwachung hinweist.
Dass man da überwacht wird, ist aber ganz normal.
 
MarkusMaier schrieb:
Mir wäre noch nie ein Schild beim Betreten von einem Supermarkt oder einer Tankstelle aufgefallen, dass auf eine Videoüberwachung hinweist.
Dann hast Du noch nicht richtig hingesehen, die gibt es dort überall.
 
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Oft habe ich den Eindruck, dass die Hinweise zur Videoüberwachung, oft nicht allzu deutlich angebracht sind, damit man sie vielleicht übersieht.
 
‚Vergessen‘ werden sie sicher auch schon mal, aber wer nicht weiß, dass eine Tankstelle überwacht wird, hat wohl die letzten fünfzig Jahre unter einem Stein gelebt.
 
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Incanus schrieb:
Dann hast Du noch nicht richtig hingesehen, die gibt es dort überall.

Ich werd da in Zukunft tatsächlich mal aufpassen.
Vielleicht sind die Schilder auch schon so normal, dass sie einem gar nicht mehr auffallen.
Ich hab mich gestern auch noch ein bisschen in dieses Thema eingelesen.
So wie ich das überflogen habe, gibts da ein einheitliches Schild mit einer Kamera drauf, das angebracht sein muss.
 
Mir fallen sie bewusst auch nicht immer auf, früher in analogen Zeiten kannte man aus Kaufhäusern ja diese Fernseher im Eingangsbereich mit den wechselnden Bildern der verschiedenen Kameras.
 
Kann sein, daß ich falsch liege, aber evtl. ist es ein Unterschied, ob das überwachte "Gebiet" öffentlicher Raum ist, wie eine Fußgängerzone, ein städtischer Park..., oder eben Privatbesitz.
Bei den öffentlichen Sachen kann es ja sein, das man durch den Park Park oder die Fußgängerzone gehen muss, um z.B. zur Bushaltestelle zu kommen, Schild ist Pflicht.

Tankstelle oder der Laden vom TE, ist privat, ich muss da nicht reingehen, ich kann auch woanders tanken, einkaufen, es ist ja auch ein Gebäude, kein Durchgangsweg, vielleicht brauchts da kein Schild *, wenn ich meinen Hauseingang von meinem Einfamilienhaus überwache (und nur den Eingangsbereich, ohne Straße, Nachbargrundstück usw.), brauche ich auch kein Schild, ist ja auch kein öffentlicher Raum, oder Durchgangsweg.
Aber ich bin auch kein Jurist.

* und es reicht wenn das irgendwo in den AGBs steht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach Datenschutzrecht musst du hinweisen. Wir sind hier aber nicht im Datenschutzrecht. Polizei und Kriminalität geht nach StPO und StGB. Das ist, wie der Name der Gesetze schon suggeriert, nicht deckungsgleich. Beweisverwertungsverbote im Strafrecht sind selten. Du kannst also deine nicht datenschutzkonformen Videos der Polizei geben. Wenn du Pech hast, kriegst du halt noch ein bisschen Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes.
Dennoch sind das getrennte Rechtsbereiche.

Transferaufgabe: Wieso veröffentlicht die Polizei das Video nicht?
a) keine Lust
b) keine Lust mit dem Datenschutzbeauftragten Ärger zu kriegen
 
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Du darfst bei deinem Haus den Bereich, den z.b. der Briefträger/Paketbote gehen muss nicht ohne Hinweis überwachen.

Den Garten hinter dem Haus wo normalerweise keiner einfach so hinkommt darfst du ohne. Hast du aber einen Gärtner oder Besuch im Garten, musst du die informieren. Mündlich reicht, ist aber im Streitfall schlecht nachweisbar.

Auch innerhalb deiner Wohnung müsstest du Besucher darauf hinweisen.
 
Innerhalb meiner Wohnung muss ich gar nichts dergleichen.

Innerhalb des Ladens auch nur, wenn während der Geschäftszeit (respektive Arbeitszeit) gefilmt wird.
 
Selbstverständlich musst du auch in Privaträumen darauf hinweisen, wenn du Besucher filmst. Oder meinst du nur weil sie in deiner Wohnung sind verlieren die Besucher automatisch alle Persönlichkeitsrechte?

Nur steht es dir dort frei Leute rein zu lassen oder nicht.

Der Weg zum Briefkasten ist aber direkt zugänglich, deswegen muss das dort unpersönlich über einen schriftlichen Hinweis gelöst werden.
 
Nein, ich muss ich in meiner Wohnung niemanden auf irgendetwas hinweisen. Nicht auf Kameras, nicht auf Hunde, nicht auf ansteckende Krankheiten und rechtlich belehren muss ich auch niemanden, der meine privaten Räume betritt.

6b gilt bewusst für "öffentlich zugängliche Räume".
 
Warum steht Überall geschrieben, das wenn ich in Privaten Räumen eine Video Überwachung durchführen, die Leute informiert werden müssen? Wenn selbst Datenschutzbeauftragte dies äusern?
 
Ihr müsst differenzieren: Nur eigene Wohnung vs öffentlich zugängliche Bereiche
Außerdem: Datenschutzrecht vs andere Rechtsbereiche.

Die DSGVO gilt nicht für den ausschließlich privaten Bereich. Die Frage, ob man hinweisen muss, ist ja auch erst einmal egal. Die wichtige Frage ist, was passiert, wenn ich nicht hinweise?
 
So gesehen wäre also niemals die Rechtmäßigkeit selber ein Kriterium, sondern nur die Art der Bestrafung?
 
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