Sofern der nicht in einem Technik Raum verschlossen ist, kannst da eigentlich jederzeit ran.
Nicht nur kann, sondern eigentlich sogar muss wenn man es ganz streng gesetzlich sieht.
Das Problem vom TE klingt nach Pauschalverrechnung, die eigentlich seit 01/2023 nicht mehr erlaubt ist, allerdings dürfen das die VNB selbst entscheiden.
Normal wird ja beim Auszug der alt Zähler beim Versorger abgemeldet mit Zählerstand und Nummer und dann wird das in der Regel 1-1 so übernommen.
Hast du das Protokoll ausgefüllt oder ein Hausmeister ?Wohnungsübergabe, kann sein, dass dort der Stromzähler steht
Zähler sollte entweder in der Wohnung sein (eher selten heutzutage), im Treppenhaus pro Etage oder im Keller.
Ich würde mal im Keller schauen, meist ein zentraler Raum, wo auch der APL von der Telekom usw. ist
Zählernummer solltest du ja haben.
Grundversorgung ist mMn gut, wenn man:
Grundversorgung ist eine reine Pflicht wenn z.B. der alte Versorger pleite geht. Meist sind hier ehemalige Stadtwerke als VNB in der Pflicht. Grundversorgung kann, muss aber nicht einen eigenen Tarif haben. Man kann sich auch bei den lokalen Stadtwerken einen Tarif holen und ist damit günstiger als Grundversorgung mit den selben Vorteilen, wobei die natürlich auch Pleite gehen können.