KEINER darf dir dein 14 tätiges Widerrufsrecht verbieten.
Auch wenn es dem ein oder anderen nicht gefällt (nein ich tue es nicht), aber das mit 10fach CPU bestellen ist vergleichbar mit 10fach Kleidung bestellen. Das was passt, wird gekauft.
Klar sind das zwei Welten, aber eine Regelung wurde geschaffen und diese gilt nun pauschal für alle Waren die man Online kauft.
Gibt sogar ein Urteil das selbst ein auf persönliche Wünsche, online konfiguriertes System, von diesem Recht eingeschlossen ist.
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25935&pos=0&anz=1
Im Falle von Kleidung ist dies ja genau der Nachteil den man als Kunde hat. Online am Mager- oder Sixpackmodel sieht es verdammt gut aus, daheim wie ein nasser Sack, ok an mir persönlich nicht, aber an vielen Anderen ;-)
Hab da persönlich mal mit Caseking eine böse Erfahrung gemacht, die haben mich ganz schön abgezockt. Seitdem bestelle ich da kein einziges Teil mehr. Zusammen mit den Bestellungen aus meinem Bekanntenkreis über mich, waren das bisher bestimmt gut und gern 15.000 Euro. Die haben nun andere und nicht diese Verbrecher. Wären sie mal lieber bei meiner Reklamation ein wenig kulanter gewesen. Damals wusste ich das aber alles noch nicht, sonst hätte ich mich nicht so verarschen lassen. ...eiß Laden.
Edit und Nachtrag:
Man hat als Kunde mehr Rechte als man glaubt.
Leider wird dies einerseits von manchen Idioten missbraucht, andererseits versuchen es die Onlineshops bei Unwissenheit genau andersherum.
Wer ist nun der/das Böse?