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euch zu glauben das ihr wirklich nicht wissen solltet warum man ein iphone ohne branding haben möchte fällt mir schwer.
da habt ihr doch gleich wieder angst gehabt ihr könntet irgendeine meldung bringen die euch in ein anderes licht rückt.ein bißchen sehr vorsichtig.
immer schön mit der welle schwimmen ,stimmts ?
Vorsichtig ist es nicht. Es ist in jedem Fall ein nicht vorgesehener Eingriff in die installierte Software und damit ein Urheberrechtsverstoß, da es als "Werk" gilt und das Urheberrecht nicht auf den Benutzer übergehen kann. Veränderungen an Software sind nämlich grundsätzlich nicht gestattet.
Außerdem hat man sich vertraglich beim Kauf mit Bedingungen wie Branding und SIM-Lock einverstanden erklärt und im Gegenzug Vergünstigungen erhalten. Sollte man also beim Kauf schon diese Modifikation geplant haben, könnte es sogar, zusätzlich zur Vertragsverletzung, auch vorsätzlicher Betrug und damit eine Straftat sein. In jedem Fall ist es Vertragsverletzung, evtl. auch strafrechtlich relevant (Erschleichen von Leistungen/Betrug). Ferner könnte auch die Entfernung des SIM-Locks als überwinden einer technischen Sperre als solches strafbar sein, insbesondere wenn sie für dritte oder gewerbsmäßig erfolgt.
Unterscheiden muss man also auch, ob man das Handy nur privat benutzen möchte oder weiterverkaufen will. Legal ist es aber meiner Ansicht nach in keinem Fall.
soso... hier wird über den Unlock für andere Netzbetreiber diskutiert und Ich darf nicht einmal den Jailbreak vom iPod touch verlinken aber naja
Ich habe vorgestern meinem Bruder den Unlock gemacht und es funktioniert sehr gut. Es funktionier allerdings auch nur, weil ich yellowsn0w 0.9.4 genommen habe, 0.9.5 funktioniert bei so gut wie keinem und 0.9.6 will ich jetzt nicht ausprobieren, es gibt ja keine Probleme bis jetzt mit der alten Version. Warum Ich aber nichts zum Jailbreak schreiben darf, wundert mich schon etwas.
LG
Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, warum man sein iPhone 3G überhaupt unlocken sollte – schließlich sind entsprechende Geräte nur mit vorherigem Vertragsabschluss verfügbar. Und wenn man einen Vertrag mit entsprechenden Gebühren hat, dann sollte man diesen auch nutzen. Beim iPhone der ersten Generation war das anders – hier konnte man die Apple-Filiale noch ohne Vertragsabschluss verlassen, da dieser erst zu Hause mit iTunes bei der Geräteaktivierung erfolgte.