Sollten Kontaktformulare eine Bestätigungspflicht erhalten?

PcNichtsNutz

Lt. Commander
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Bei einer Internetseite habe ich 2 mal das Kontaktformular genutzt, weil da stand, dass es keine andere Kontaktmöglichkeit gibt. Ich wollte dringend etwas klären, habe aber keine Rückmeldung erhalten und ich gehe stark davon aus, dass auch keine mehr kommt. Ich hatte sowohl meine Handynummer als auch die E-Mail-Adresse angegeben. Beide waren 100% richtig geschrieben und nach dem Absenden stand da, dass die Nachricht versendet wurde.

Ich kann den gesamten Fall hier nicht schildern, worum es genau geht. Aber wenn ich irgendwann von dieser Seite ein Anwaltschreiben oder so erhalten sollte, dann kann ich ja nicht mal nachweisen, dass ich 2 Nachrichten dorthin geschickt habe und die nicht geantwortet haben. Denn so hätte ich das zumindest vermeiden können, dass es soweit kommt.

Daher frage ich mich, warum es immer noch keine Pflicht gibt, dass Kontaktformulare eine Auswahlmöglichkeit haben, dass man eine Bestätigungsemail mit dem verschickten Text als Kopie an seine eigene E-Mail-Adresse anfordern kann, um einen Nachweis zu haben. Ein paar Formulare haben diese Möglichkeit, aber warum wird das nicht zur Pflicht?

Oder kann ich mich anders verteidigen? Ich kopiere die Texte immer vorher, aber das ist in dem Sinne kein Nachweis, dass ich ihn auch wirklich dorthin geschickt habe.
 
E-Mail ist nicht rechtsgültig.

Schau in das Impressum und schick sonst per Einwurf Einschreiben einen Brief oder schick per Fax.
 
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Dein Text-Kopieren, irgendeine Rückmail und ähnliches kannst du knicken. Das ist nämlich kein Beweis vor Gericht und quasi wertlos. Ein Richter kann es anerkennen, muss er aber nicht. Und die Gegenseite wird dir immer unterstellen, dass du es gefälscht hast.
Ergänzung ()

Wenn es wichtig ist, hättest du einen andern Weg gehen müssen, Einschreiben mit Rückschein und den Brief unter Zeugen in den Umschlag packen.
 
Poste mal die Seite ... hört sich aber nach Scam an.
 
Greffetikill schrieb:
E-Mail ist nicht rechtsgültig.

Schau in das Impressum und schick sonst per Einwurf Einschreiben einen Brief oder schick per Fax.

Genau das. Firmen mit Sitz in Deutschland müssen ein Impressum mit Kontaktmöglichkeiten haben.

Ein blödes Formular reicht dafür nicht aus.

Und dann belästigst Du deren Telefonzentrale halt ein wenig.
 
Greffetikill schrieb:
E-Mail ist nicht rechtsgültig.

Schau in das Impressum und schick sonst per Einwurf Einschreiben einen Brief oder schick per Fax.
das ist falsch. emails mit signatur sind belastbar vor gericht. normale emails auch, solange die gegenpartei sie nicht angreift.
 
Ich hatte gestern schon in das Impressum geschaut. Da steht nur eine E-Mail-Adresse (da gehen vermutlich die Formular-Nachrichten hin) und eine Anschrift. Das ist eine andere Stadt und mein Anliegen war dringend.

Ich denke nicht, dass es Betrug ist. Ich hatte die Seite schon mal vor einem Jahr genutzt, da verlief alles ohne Probleme.
 
Dann wäre Einschreiben mit Rückschein besser gewesen. Ist zwar auch kein 100%-iger Beweis, aber besser als Mail. Die Gegenseite kann ja immer noch sagen, in dem Briefumschlag war nix drin, deswegen mit Zeugen einpacken. Aber Mail ist nunmal, wie in meinem Link steht, ein sehr unsicherer Beweis.
 
Im Internet findest du den Besitzer der Website mit Postadresse. Zudem ist es in EU nicht legal, beim Impressum nur eine E-Mail Adresse zu hinterlegen
 
Smily schrieb:
Dann wäre Einschreiben mit Rückschein besser gewesen. Ist zwar auch kein 100%-iger Beweis, aber besser als Mail. Die Gegenseite kann ja immer noch sagen, in dem Briefumschlag war nix drin, deswegen mit Zeugen einpacken. Aber Mail ist nunmal, wie in meinem Link steht, ein sehr unsicherer Beweis.
Wirkliche Rechtssicherheit gibt es nur wenn du einen Gerichtsvollzieher es machen lässt ...
 
Das ist absolut richtig. Aber in der Reihenfolge von "sicher bis unsicher" ist Mail leider unten und sowas wie ein Einschreiben darüber. Jedenfalls, wenn man die Entscheidungen der Richter berücksichtigt. Und niemand schickt sowas wie eine "einfache Mobilfunkvertragkündigung" per Gerichtsvollzieher. Das wäre zwar richtig und das einzig zu 100% sichere, aber dafür auch völlig überzogen und teuer.
Man weiß natürlich nicht, worum es beim TE geht.
 
Ein DE Impressum muss eine Ladungsfähige Anschrift enthalten.
Zudem muss eine EU Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, welche wiederum die von Dir gesuchten Daten enthält.
Im Falle einer Forderung und einem fehlerhaften Impressum, oder fehlender Datenschutz Verordnung sollte man Bedarfsweise umgehend einen Fachanwalt für IT Recht kontaktieren.
Selbst würde ich in diesem Fall überhaupt nichts mehr tun, da es doch, wie die Schwaben sagen, "Ein Geschmäckle" haben kann, wenn obige, verbindliche Angaben, fehlerhaft oder fehlend sind.
Reagieren musst du erst, wenn du eine Forderung im Briefkasten findest, auf welcher wiederum alle relevanten Daten, sowie die Forderung selbst definiert sein muss.
Rechtswidrige Forderungen sollten zudem immer zur Anzeige gebracht werden.

Ansonsten, ist eine Antwort auf eine Anfrage mit Kontaktformular oder eine eMail der freien Entscheidung des Empfängers überlassen, da machst du nichts dran.
Keine Antworten zu bekommen ist auch keineswegs ungewöhnlich, die Umstände hierfür können sehr verschieden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt habe ich noch eine weitere Frage, wo ich das hier alles gelesen habe:

Die Seite bzw. das Unternehmen dahinter bietet Dienstleistungen an. Ich hatte von der Seite aus ein Angebot angefordert (das musste man so machen) und dann bekam ich eine E-Mail, wo ich das nochmal endgültig bestätigen musste. Ich wurde also durch einen Link in der E-Mail wieder zu der Seite geleitet und da stand dann, ich werde per E-Mail nochmal benachrichtigt, sobald man mir mitteilen kann, meinen Auftrag zu erfüllen. Und diese besagte E-Mail habe ich nicht/nie erhalten. So fing mein Problem an.

Und ab einem bestimmten Zeitpunkt habe ich mich an ein anderes Unternehmen gewendet. Und dann wollte ich nachträglich das erste Angebot zurücknehmen und hatte nochmal in der ersten E-Mail auf den Bestätigungslink geklickt, weil ich nicht wusste, wie ich das zurücknehmen kann und ich wollte prüfen, ob da vielleicht was falsch gelaufen ist. Und da stand dann, dass man meinen Auftrag bereits bestätigt hat, obwohl ich eben nie diese zweite E-Mail erhalten habe.

Und so kam es dazu, dass ich mich mit dem Kontaktformular melden wollte.

Wenn die mir jetzt trotzdem eine Rechnung per E-Mail schicken, und das wird sehr wahrscheinlich passieren, kann ich die dann ignorieren, weil
Greffetikill schrieb:
E-Mail ist nicht rechtsgültig.
oder ist das in dem Fall was anderes? Die haben nämlich keine Adresse von mir, aber Namen, Telefon und E-Mail.
 
Das erscheint doch alles etwas dubios.
Man kann aber keine Rechnung einfordern ohne komplette Adressdaten.
 
Die Frage ist, haben sie die Leistung erbracht, oder nicht? Wenn sie die Leistung erbracht haben, dann musst du eigentlich auch zahlen, du hast den Auftrag ja erteilt und die Dienstleistung erhalten.
Wenn du nix bekommen hast an Ware/Dienstleistung, warum hast du Angst vor einer Rechnung?

Verträge kommen ja ständig per Mail oder anderweitig elektronisch zustande. Auch Rechnungen per Mail sind gültig. Vorausgesetzt, der Empfänger (also du) hat dem zu gestimmt. Aber, es ist ausreichend, wenn das in den AGBs steht. Und die akzeptiert man ja meist immer aus Versehen ;).

Je nach Fall und möglicher Forderung solltest du mal den Weg zur Verbraucherzentrale begehen oder einen Anwalt fragen.
 
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