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Sonderkündigungsrecht ab wann?
- Ersteller Juliy19
- Erstellt am
BlubbsDE
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 51.980
Das liegt am Vertrag. Den musst Du lesen.
Wenn 50% der zugesicherten Geschwindigkeit nicht geleistet werden. Aber alle Provider haben heute bei DSL Verträge,wo dies nicht mehr greift. Bei ADSL gibt es nur noch Verträge mit bis zu 16 MBit. Und das deckt eben alles ab. Gleiches gilt auch für VDSL.
Wenn 50% der zugesicherten Geschwindigkeit nicht geleistet werden. Aber alle Provider haben heute bei DSL Verträge,wo dies nicht mehr greift. Bei ADSL gibt es nur noch Verträge mit bis zu 16 MBit. Und das deckt eben alles ab. Gleiches gilt auch für VDSL.
S
SpamBot
Gast
Sag doch lieber wo dein Problem liegt. Es gibt wohl sehr viele verschiedene Konstellationen, hier wird dir keiner alle aufzählen.
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 2.955
Du hast ein Sonderkündigungsrecht (Kündigungsfrist 3 Monate) beim Umzug und wenn der Provider seine Leistung am neuen Wohnort nicht bereitstellen kann.
Da fällt mir ein: Wenn ich derzeit Kabel-Deutschland (nun Vodafone) Internet&Telefon 32MBit/s via TV-Kabel habe, habe ich dann trotzdem dieses Sonderkündigungsrecht, wenn die (als Vodafon) am neuen Wohnort nur 16 MBit/s DSL anbieten?
Kabel-Internet -> DSL
KDG -> Vodafone (Ich weiß, ist jetzt ein Konzern)
32 MBit/s -> 16 MBit/s
EDit: hab da was gefunden: Link
Da fällt mir ein: Wenn ich derzeit Kabel-Deutschland (nun Vodafone) Internet&Telefon 32MBit/s via TV-Kabel habe, habe ich dann trotzdem dieses Sonderkündigungsrecht, wenn die (als Vodafon) am neuen Wohnort nur 16 MBit/s DSL anbieten?
Kabel-Internet -> DSL
KDG -> Vodafone (Ich weiß, ist jetzt ein Konzern)
32 MBit/s -> 16 MBit/s
EDit: hab da was gefunden: Link
Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Zuletzt bearbeitet:
S
SpamBot
Gast
@scooter010: Sollte eigentlich eindeutig sein, da der Vertragspartner den Vertag am neuen Wohnort nicht mehr erfüllen kann.
B
BernardSheyan
Gast
Das war früher so, wurde aber durch das aktuelle Telekommunikationsgesetz eindeutig geregelt:
Du kannst kündigen mit einer Frist von drei Monaten.
Du kannst kündigen mit einer Frist von drei Monaten.
Also mich hat es damals richtig Nerven gekostet meine Sonderkündigung bei KD durch zu drücken - 10 E-Mails und 3 Telefonate später haben Sie dann endlich zugestimmt. Musste leider erst mehrfach mit Anwalt drohen, Screenshoots und Logs der 90kbps am Abend statt 10Mbit befügen.
Leicht ist es leider nicht... Viel Glück.
Leicht ist es leider nicht... Viel Glück.
devebero
Rear Admiral
- Registriert
- Juli 2003
- Beiträge
- 5.381
Nachdem ich fast 1 Jahr Protokoll geführt habe und denen das eingereicht habe ging das sehr schnell. Ist auch besser gewesen. Sonst wär ich über meinen Anwalt gegangen. Wenn man fast 1 Jahr lang von 100Mbit nur noch knapp 1 Mbit hat sollte das kein Problem sein. Zumal KD seinerzeit auch offen zugegeben hat, dass das Segment völlig dicht ist und sich das auch in absehbarer Zeit nicht ändern wird.
BlubbsDE schrieb:Bei ADSL gibt es nur noch Verträge mit bis zu 16 MBit. Und das deckt eben alles ab.
Vom Wortlaut vielleicht, hat aber nicht viel zu bedeuten!
Ein Vertrag mit der Klausel "bis zu 16MBit" ist kein Freifahrtsschein für den ISP dir nur beispielsweise 1MBit zu liefern!
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 2.955
Ich bin da zwar kein Fachmann, meine mich aber an eine grundsätzliche Tatsache zu erinnern: Wenn bis zu xx MBit/s versprochen werden, dann muss der Anschluss im Mittel (also während des gesamten Tagesverlaufs und auch an verschiedenen Tagen) mindestens die Hälfte bereit stellen. Egal welche Klauseln in den AGB stehen.
Doof nur, wenn der Anschluss tagsüber volle 16 MBit/s liefert und während der 4 "wichtigen" stunden, die man Abends zu Hause ist, nur 1 MBit/s schafft. Das ist doof, aber dann kein Kündigungsgrund.
Doof nur, wenn der Anschluss tagsüber volle 16 MBit/s liefert und während der 4 "wichtigen" stunden, die man Abends zu Hause ist, nur 1 MBit/s schafft. Das ist doof, aber dann kein Kündigungsgrund.
B
BernardSheyan
Gast
So lange keine Mindestbandbreite in den AGB hinterlegt ist, kannst du das mit der Hälfte eigentlich vergessen. viele Provider bieten nur noch mit "bis zu" 16K an, und wenn du dann eben irgendwo im Nirgendwo lebst mit Leitungsdämpfungswerten, die der Sau grausen (man verzeihe mir dieses Wort), dann bekommst du eben nicht mehr. da kannst du kündigen, mit dem Anwalt wedeln, das hilft dir alles nichts.
brainDotExe
Captain
- Registriert
- Okt. 2013
- Beiträge
- 3.837
Ein paar Infos während hilfreich.
Welcher Provider?
Welcher Tarif?
Welches Leistungsmerkmal laut Auftragsbestätigung?
Welcher Router?
Wie sind die Endgeräte verbunden?
Welche Geschwindigkeit kommt an?
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