Guten Tag
Fallbeispiel:
Mehrere Sparkassen-Barauszahl-Terminals waren ausser Betrieb. Cash wurde benötigt.
Analog wurde die Raiffeisenbank vis a vis der Sparkasse angesteuert. Diese verlangt aber
erfahrungsgemäss "Extragebühren"( als Fremdbank; ist in diesem Fall auch i.O. )
Wie ist denn der Rechtsanspruch in diesem Fall, wenn 3 x Barauszahlterminals defekt sind
und man genötigt wird, vis a vis zu einer Fremdbank zu gehen.
? hat man in diesem Fall einen Anspruch auf eine Rückzahlung der Gebühren von der jenigen
Bank, welche die defekten Automaten aufgestellt hatte,
oder schaut man generell in die Röhre ?
ps. ich las mal von einer Änderung, in der die Banken wohl die Gebühren rückerstatten müssten;
finde aber die Stelle nicht mehr ( war mal auch so ein ähnlicher Fall in Wiso )
Fallbeispiel:
Mehrere Sparkassen-Barauszahl-Terminals waren ausser Betrieb. Cash wurde benötigt.
Analog wurde die Raiffeisenbank vis a vis der Sparkasse angesteuert. Diese verlangt aber
erfahrungsgemäss "Extragebühren"( als Fremdbank; ist in diesem Fall auch i.O. )
Wie ist denn der Rechtsanspruch in diesem Fall, wenn 3 x Barauszahlterminals defekt sind
und man genötigt wird, vis a vis zu einer Fremdbank zu gehen.
? hat man in diesem Fall einen Anspruch auf eine Rückzahlung der Gebühren von der jenigen
Bank, welche die defekten Automaten aufgestellt hatte,
oder schaut man generell in die Röhre ?
ps. ich las mal von einer Änderung, in der die Banken wohl die Gebühren rückerstatten müssten;
finde aber die Stelle nicht mehr ( war mal auch so ein ähnlicher Fall in Wiso )