Spetanshop / Shop "gewährleistet" Garantieerhaltung bei kompatiblen Druckerpatronen

J. James

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Guten Morgen ihr Lieben,

ich muss (in diesem Fall LEIDER) mal wieder das Thema Druckerpatronen ansprechen.
Und zwar habe ich im letzten Jahr, dummerweise "auf Vorrat", kompatible Druckerpatronen bei der Firma "Spetanshop" bestellt. Schwarz und Farbe, jeweils ein Mal.

Soweit so gut.

Es war also irgendwann der Fall, dass die schwarze Farbe, welche bei Lieferung des Druckers mit im Lieferumfang enthalten war aufgebracht war und ich die Farbe der oben genannten Firma einsetzen musste. Am Anfang hat das auch einigermaßen funktioniert. Die Qualität war natürlich entsprechend schlechter im Vergleich zu den original Canon-Patronen, aber nicht dramatisch. Für s/w-Ausdrucke wunderbar. Nach kurzer Zeit hat der Drucker allerdings angefangen Wellenlinien und fehlerhafte Stellen bei der Einstellung "Nur Schwarz" zu drucken. Bei "Schwarz und Farbe" hingegen waren die Texte und Linien verschwommen und auch hier wieder fehlerhaft an einigen Stellen.

Im Druckverfahren "Nur Farbe" mit der Originalpatrone läuft Alles wunderbar.

Nachdem ich mich an Media Markt gewendet habe, teilten diese mir mit, dass vermutlich der Druckkopf dejustiert sei (was mich etwas wundert, da ich dachte bei'm "Canon MG 3650" seien diese in den Patronen) und das Problem nur in einer Canon-Werkstatt zu reparieren sei.

Auf Nachfrage habe ich Media Markt offen und ehrlich mitgeteilt, dass ich die Patronen der Herstellerfirma und die von "Spetanshop" genutzt habe.


Nun war die Angabe des besagten Shops, dass die Gerätegarantie bei Nutzung ihrer Patronen unangetastet bleibt ein Hauptkriterium für meinen Kauf.

https://www2.pic-upload.de/img/34678234/GewhrleistungderGarantie1.jpg


Media Markt bat mich nun also nachzuweisen, dass dies den Tatsachen entspricht.

Während der ersten Nachrichten war die Mitarbeiterin von "Spetanshop" noch recht freundlich und forderte mich trotz Bitte um die Zusendung eines Schriftstücks, welches den rechtlichen Hintergrund für die Weiterführung der Garantie belegt, auf die Patronen via Retourenschein zurückzusenden. Als ich dann zum wiederholten Mal das Problem schilderte und um die Zusendung eines Schriftstücks bzgl. des rechtlichen Aspekts bat, kam relativ schnell eine deutlich kürzere Nachricht, welche keine weiteren Klärungsversuche der Umstände enthielt:


Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht, leider können wir solch eine Bestätigung nicht erstellen.

Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Da der Kauf über PayPal mehr als 180 Tage zurückliegt, bleibt mir nur noch der Gang über die Online-Streitschlichtung und dann über meine Rechtsschutzversicherung. Es handelt sich vorerst um einen subjektiven Eindruck, aber ich kann für mich auch nicht ausschließen, dass es sich hier um Betrug handelt.

Status Quo: Druckerpatronen nutzlos, Drucker nicht mehr nutzbar, Reparatur wird ggf. verweigert, Kostenpunkt.. viel zu hoch.


Und genau deswegen würde ich gerne von euch wissen, ob Jemand Erfahrungen diesbezüglich hat oder schon mal ein ähnliches Problem hatte oder sich einfach ein bisschen besser mit der Sachlage auskennt. Vielleicht kennt ja sogar Jemand den Laden und weiß wie seriös dieser ist.. (oder eben nicht ist..)


Liebe Grüße,
J. James
 
Als erstes. Den Unterschied zwischen Gewährleitung und Garantie verstehen.

Bei der Herstellergarantie kann der Hersteller die Vorgaben bestimmen. Und wenn er sagt, Garantie entfällt bei Nutzung von Drittherstellertinte, dann ist das eben so.

Gewährleistung. Beträgt in DE 2 Jahre. Aber nach 6 Monaten mit Beweislastumkehr. Du musst dann beweisen, der Fehler bestand schon beim Kauf. Und das ist in Deinem Fall wohl unmöglich.

Und dann kommt noch hinzu. Tinte nicht auf Vorrat kaufen. Die ist nur begrenzt haltbar und sehr penibel, in Sachen Lagerung.

Bleibt Dir nur noch, sich an den Tintenshop zu wenden. Er hat die Aussagen zur Garantie gemacht. Die definitiv so nicht richtig sind.
 
Wen interessiert was der Shop sagt?! Das macht von der Logik her überhaupt keinen Sinn. Der Dritthersteller wird dir alles erzählen. Von mir aus auch, dass jede Patrone die Garantie/Gewährleistung automatisch um 1 Jahr verlängert. Und was ist das wert? Nichts.

Wenn, dann kann Canon sagen, das ist ein zertifizierter Dritthersteller und wir erlauben diese Patronen und werden bei einem Defekt die Ansprüche anerkennen.
 
Hätteste mal den Text auf deinem hochgeladenen Foto zu Ende gelesen. Der wichtigste Satz steht am Schluß: "Die Patronen sind Abbildung ähnlich. Abweichungen können manchmal auftreten, wegen unterschiedlicher Lieferanten."


Canon fertigt sogenannte Bubble-Jet Drucker. Die Tinte wird im Kopf aufgeheizt und in der Dampfphase ausgestoßen. Nachfließende Tinte wird zur Kühlung der Heizelemente benötigt. Das wechseln verschiedener Tinten sorgt dann über kurz oder lang zu Tintenschaum in den winzig kleinen Zuleitungen. Druckkopf tot.
Das hatte die c´t schon mal vor gefühlt 10 Jahren berichtet. Und ich habe es erst wieder vor einer Woche im Kundenkreis erlebt.

Ergo: wenn dir die Kohle für die teuerste Flüssigkeit der Welt (Original-Tinte) fehlt, dann kauf Ersatztinte, aber von einem bekannten Hersteller. Und niemals nimmer nicht mehr wechseln. Falls der Drucker dann doch noch in der Garantiezeit kaputt geht, hast du eben schon wieder Lehrgeld gezahlt.
 
UweW. schrieb:
Ergo: wenn dir die Kohle für die teuerste Flüssigkeit der Welt (Original-Tinte) fehlt

Wird das immer noch erzählt? Das ist eine Legende. Tinte ist teuer. Aber bei weitem nicht die teuerste, frei kaufbare Flüssigkeit.
 
"Auf Nachfrage habe ich Media Markt offen und ehrlich mitgeteilt, dass ich die Patronen der Herstellerfirma und die von "Spetanshop" genutzt habe."
Deine Vorgehensweise ist grundsätzlich falsch.
Das Du keine original Patronen eingesetzt hast darfst Du niemals zugeben. Damit verzichtest Du quai auf die Garantie. Steht auch in der Regel entsprechend in den Garantie-Bedingungen.
Die gesetzliche Reglung zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden entstand damals in D auf Druck der Industrie, nachdem die Regierung eine EU Vorgabe umsetzen musste. Die besagte Gewährleistung ist wertlos, da man die Beweise dafür in der Regel niemals liefern kann, bzw. Geld kosten.

Wenn so etwas passiert geht man wie folgt vor:

1. Einen Satz Original Patronen kaufen und Beleg aufheben.
2. Original Patronen einsetzen ca. 20 Druckkopfreinigungen durchführen und ca 50 Seiten bedrucken.
3. Garantie reklamieren und nix von Ersatzpatronen sagen, auf keinen Fall. Beleg für Patronen als Kopie mit einsenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Wird das immer noch erzählt? Das ist eine Legende.
Vor ein paar Wochen gab es doch dieses Foto aus einem MediaMarkt, wo der Mitarbeiter den Liter-Preis auf einem/mehreren Tinten-Preisschilder(n) ausgedruckt hatte.
Der Kommentar damals war: "teuerste Flüssigkeit der Welt".

Ich geh jetzt mal googlen, was noch teurer sein könnte. Oder meinst du so was exotisches wie eine Flasche Whisky, den ein Tauchroboter von der Titanic birgt? ;)

€dit: der erste Google-Treffer: http://www.allesbesserwisser.de/hoeher-schneller-weiter/die-teuersten-fluessigkeiten-der-welt/
Du hast Recht, Tinte ist in diesem Vergleich saubillig. :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Nix exotisches. Wie ich schrieb, ganz normale frei kaufbare Flüssigkeiten. Man sollt nicht alles, oder sagen wir besser, erst einmal gar nichts glauben, was der MediaMarkt sagt oder schreibt.

Google wird Dir da bei weiterem Recherchewillen weiter helfen.
 
BlubbsDE schrieb:
Als erstes. Den Unterschied zwischen Gewährleitung und Garantie verstehen.
...

Bleibt Dir nur noch, sich an den Tintenshop zu wenden. Er hat die Aussagen zur Garantie gemacht. Die definitiv so nicht richtig sind.


Wo habe ich diesen deiner Meinung nach denn nicht verstanden? :o
Ich bin mir relativ sicher, dass ich diesen in- und auswendig kenne.. sollte ich zumindest..
Und ich konnte in meinem bisher Geschriebenen auch nirgends entdecken wo mir dort ein Missgeschick unterlaufen sein sollte. Dennoch Danke für die Erklärung. Lesen ja auch noch Andere mit.

An den Tintenshop habe ich mich gewendet, wie du ja lesen konntest. Auf meine erneute Kontaktaufnahme hin, in der ich auf die rechtlichen Aspekte hingewiesen habe, kam keine Antwort. Habe den Empfängern darin allerdings mitgeteilt, dass ich mich in jedem Fall nochmal melde, sobald ich Canon kontaktiert habe.



Smily schrieb:
Wen interessiert was der Shop sagt?! Das macht von der Logik her überhaupt keinen Sinn. Der Dritthersteller wird dir alles erzählen. Von mir aus auch, dass jede Patrone die Garantie/Gewährleistung automatisch um 1 Jahr verlängert. Und was ist das wert? Nichts.

Wenn, dann kann Canon sagen, das ist ein zertifizierter Dritthersteller und wir erlauben diese Patronen und werden bei einem Defekt die Ansprüche anerkennen.

Zu Punkt 1: Glücklicherweise die deutsche Rechtsprechung.
Er kann mir auch gerne Alles erzählen, da sein Angebot aber rechtsbindend ist, sollten die Sachen dann auch zutreffen.

Zu Punkt 2: Das ist ein guter Punkt. Denn es hätte ja die Möglichkeit bestehen können, dass sich daraus die Gewährleistung zu'r Weiterführung der Garantie ergibt, dies jedoch nicht dementsprechend gekennzeichnet wurde.

Das war meine Idee, warum der Käufer etwas Derartiges versprechen hätte können. Dem scheint aber nicht so zu sein..


UweW. schrieb:
Canon fertigt sogenannte Bubble-Jet Drucker. Die Tinte wird im Kopf aufgeheizt und in der Dampfphase ausgestoßen. Nachfließende Tinte wird zur Kühlung der Heizelemente benötigt. Das wechseln verschiedener Tinten sorgt dann über kurz oder lang zu Tintenschaum in den winzig kleinen Zuleitungen. Druckkopf tot.
Das hatte die c´t schon mal vor gefühlt 10 Jahren berichtet. Und ich habe es erst wieder vor einer Woche im Kundenkreis erlebt.

Ergo: wenn dir die Kohle für die teuerste Flüssigkeit der Welt (Original-Tinte) fehlt, dann kauf Ersatztinte, aber von einem bekannten Hersteller. Und niemals nimmer nicht mehr wechseln. Falls der Drucker dann doch noch in der Garantiezeit kaputt geht, hast du eben schon wieder Lehrgeld gezahlt.


Das 'ne coole Info!!!!

Inzwischen wünschte ich auch, ich hätte die Patronen wie die meisten Anderen bei druckerzubehoer.de bestellt und gut wär's gewesen.. Man sollte bei sowas wohl nicht zu experimentierfreudig sein.



hildefeuer schrieb:
"Auf Nachfrage habe ich Media Markt offen und ehrlich mitgeteilt, dass ich die Patronen der Herstellerfirma und die von "Spetanshop" genutzt habe."
Deine Vorgehensweise ist grundsätzlich falsch.

Dazu komme ich gleich noch.

Erstmal Danke für die zusätzlichen Infos und den sehr nützlichen Tipp. ;)
Wer weiß, wann man den mal brauchen kann.
Von solchen Mätzchen wollte ich aber dieses Mal absehen, denn..


Um mein Anliegen an dieser Stelle vielleicht nochmal deutlicher auszudrücken
und um weiteren Missverständnissen vorzbeugen: Mir geht es nicht darum den Drucker von Canon oder Media Markt repariert zu bekommen,.. mir geht es auch nicht darum jetzt Geld zu sparen oder mit "Ach und Krach" wieder reinzuholen.. Im Gegenteil, ich bin gerne bereit weiteres Geld und weitere Mühen in diese Angelegenheit zu investieren um dem Shop, für seine haltlosen Behauptungen zum Schaden Anderer, eins auszuwischen. Der Weg wird mich also wohl zwangsläufig über Ebay, Canon, die Streitschlichtungsplattform und schlussendlich einen Anwalt führen. Es sei denn, schon die Streitschlichtung bringt ein annehmbares Ergebnis für beide Parteien zu Tage. Dann ist eine weitere juristische Bemühung diesbezüglich nicht zulässig.

Mir ging es also viel eher darum mal einige Meinungen zu hören oder von Jemandem zu hören, dass er ähnliche Erfahrungen mit diesem oder einem anderen Shop gemacht hat oder einige Ideen/Erfahrungen hat, welche Möglichkeiten es noch gibt Betrügern im Versandgeschäft das Leben ein wenig schwerer zu machen..
 
Der Hersteller sagt, wie das Produkt zu benutzen ist und was man damit machen darf. Zu lesen hier: https://store.canon.de/warranty/

Verbrauchsmaterial (Drucker Toner und Tintenpatronen), Merchandising-Produkte und Produkte von Drittanbietern sind durch unsere 2-jährige Herstellergarantie oder EWS nicht abgedeckt.
Definition Garantie: Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers.
Also setzt der Hersteller die Bedingungen.

Und deswegen kann der Shop dir keinen rechtlichen Hintergrund nennen. Es gibt keinen! Weil das entscheidet alleine der Hersteller.

So auch bei Mixern, wo auf billigen Geräte steht, dass man sie nur 30 Sekunden benutzen darf und sie dann 5 Minuten abkühlen muss. Wenn das die Vorgabe des Herstellers ist, dann ist das so. Auch, wenn das natürlich schwer zu beweisen ist. Aber wenn du sagst, "Habe das Gerät 1 Minute benutzt" dann hat der Hersteller das Recht zu sagen "Dann keine Garantie, weil falsch benutzt".

Gewährleistung ist natürlich was anderes, denn die ist gesetzlich. Und da ist erstmal der Händler Ansprechpartner und der entscheidet, was er mit dem Gerät dann tut. Kulant sofort ersetzen oder einschicken.

Wie es mit der gesetzlichen Gewährleistung aussieht, wenn man ein Gerät mit inoffiziellen Verbrauchsmaterialien benutzt hat, weiß ich wirklich nicht.

Aber, wichtig, ich bin kein Anwalt. Der Fall sieht simpel aus, aber ist er nicht. Wenn du wirklich den rechtlichen Weg gehen möchtest, würde mich brennend interessieren, was ein Fachanwalt dazu sagt. Weil das, was ich und andere hier rum spinnen, ist nunmal Halbwissen ;).
 
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