Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Heißes Pflaster. Wenn man diese Aufnahmen nur den Verursacher der Beschädigungen zeigt und diesen vor die Wahl stellt, entweder er stellt sein Tun ein oder man übergibt die Aufnahmen dem Vermieter oder der Polizei zur Bewertung kommt man eventuell ganz vernehmlich zu einer Lösung. So würde ich es erstmal versuchen. Ach ja, ich habe auch eine DashCam im Auto welche ich aber nur benutze wenn ich Ausflüge mache um dann Einzelbilder davon in meine Fotosammlung zu nutzen.
Das ist völliger Blödsinn und stimmt so ganz einfach nicht.
Du darfst dich z.B. nicht in die Fußgängerzone setzen und da stundenlang eine Person auf Video aufnehmen nur weil sie dir gefällt.
Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und einzig Zufallsaufnahmen [z.B. Passanten an einer Sehenswürdigkeit] und Personen des Öffentlichen Lebens [u.a. Politiker und bekannte Persönlichkeiten] unterliegen keiner Genehmigungspflicht.
Wenn dumich auf Video aufnehmen willst, egal wann, egal wo, brauchst du von mir eine schriftliche Erlaubnis [Einverständniserklärung].
Bitte nicht immer solche Falschinformationen verbreiten.
tree-snake schrieb:
Das klärt man in so nem Fall eh "anders" ohne Gericht ^^
Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und einzig Zufallsaufnahmen [z.B. Passanten an einer Sehenswürdigkeit] und Personen des Öffentlichen Lebens [u.a. Politiker und bekannte Persönlichkeiten] unterliegen keiner Genehmigungspflicht.
Ja weise mir doch mal nach das ich dich nicht gezielt abgelichtet habe
Mal ab davon denke ich auch das es das beste wenn du irgend wie an einen bildlichen beweis kommst das die Person es war. Ich tippe jetzt einfach mal darauf das es eventuell ein jugendlicher sein könnte der das gemacht hat. Wenn dem so ist dann würde mir noch die Möglichkeit einfallen sich mit dem örtlichen Jugendpfleger in Verbindung zu setzen. Und nur weil mal das nicht mit der Polizei klären will heißt das nicht das es gleich so zugeht wie im Mittelalter oder das gar Gewalt im spiel sein muss. Da gibt es noch eine ganze menge anderer Wege die man gehen kann.
Ähh erstmal Danke für den regen Austausch hier.
Also ich würde definitiv eine Anzeige in Kauf nehmen, dafür, dass das dann ein Ende hat und wir alle ruhiger schlafen können.
Ausziehen, wie es jemand hier geschrieben hat ist keine Option.
Diese Wohnung ist unsere Eigentumswohnung und ehe ich hier wegziehe, würde ich das anderweitig klären.
Wie gesagt, das Risiko gehe ich ein.
Aber wie ist es denn nun mit einer Kauf-Empfehlung? Gibt es bestimmte -, bewerte Modelle? In welchen Preisregionen bewege ich mich dann? Gibt es Dinge, außer dem rechtlichen Part, auf die ich achten sollte?
Oder du hängst heimlich ne Kamera auf und wenn jemand fragt, woher die Aufnahmen kommen, warst du eben zufällig mit der Kamera vor Ort, als es passiert ist. Oder du hast dich auf die Lauer gelegt. Die Kamera müsste natürlich so positioniert sein, dass das glaubhaft wirkt. Und wenn dann noch wer fragt, warum du nicht eingeschritten bist, machst du einen auf Schisser, weil der Typ ja aggressiv sein könnte und ein Messer hätte etc.
Ich hab mir jetzt hier nicht alles durchgelesen. Schaut das ihr denjenigen auf frischer Tat ertappt dann greift §127 StPO wenn ihr es direkt gelöst haben wollt. https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html dann die Polizei holen und gut ist.
Bei so hohem schadenswert finde ich es aber komisch das sich die Polizei so quer stellt. Wenn alles nichts hilft würde ich hier mal schauen ob man eventuell gleich zu dessen Vorgesetzten geht.
Mit dem gezielt ablichten meint er, dass es erlaubt ist, wenn man selber ein Foto macht. Das wäre natürlich etwas anderes als eine dauerhafte Videoüberwachung.
Wäre es sein Grundstück dürfte er in dem Falle aber vermutlich aufnehmen, da es keine unbegründete Dauerüberwachung, sondern eine gezielte, aus aktuellem Anlass (mehrfache Beschädigung), gestartete Überwachung ist.
Aber ohne das Einverständniss des Eigentümers (oder aller Eigentümer, falls es keine Mieter sind), kann man das eh vergessen.
Ob es sich lohnt eine mögliche Strafe in Kauf zu nehmen muss er wohl selber entscheiden. Über mögliche Folgen kann man sich ja von einem Anwalt beraten lassen.
Selbst wenn die Aufnahme nicht erlaubt sein sollte, so ist es dennoch zulässig diese in einem möglichen Verfahren als Beweisstück zu nutzen. Im übrigen ist ein Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus auch kein öffentlicher Raum.
Ich persönlich würde wenn ich in dieser Lage wäre nicht lange fackeln und eine verstecke Kamera anbringen. Wenn jemand auf das Eigentum anderer einen Dreck gibt und das absichtlich beschädigt, finde ich persönlich es durchaus gerechtfertigt nicht erst in Betracht zu ziehen welche Rechte des Täters man eventuell verletzt. Den Täter interessiert es ja auch nicht dass er da fremdes Eigentum zerstört.