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Explizit stand es da zumindest bei TESO nicht drin, aber alle erforderlichen Rechte dazu nehmen sich die netten Entwickler ja sowieso stets, der "Aufschrei" ist also durchaus unverständlich und sollte schon kommen, wenn man sich die AGB der meisten Spiele oder auch von Steam durchliest... Das tut natürlich kaum jemand.
Habe bei TESO eine Anfrage nach §34 BDSG gestellt. Mal sehen was da zurück kommt. Ich hoffe persönlich, dass sie es nicht innerhalb der Frist schaffen und ich mich beim Datenschutzbeauftragten melden kann.
Irgendwo muss man ja anfangen. Werde mich sobald ich die Zeit dazu finde in die Thematik einlesen und den Gaming Teil meines PCs strikter vom Office Teil trennen. Ist zwar nur Zeug für die Uni drauf, aber neues Wissen schadet ja nicht.
Mache ich. Erwarte da nicht zu viel aber eigentlich habe ich Lust, das auf die Spitze zu treiben. Als Student dürfte ich den Rechtsanwalt ja sogar über die Prozesskostenhilfe bekommen.