Startipp / Megatipp Gewinnspiel

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ich find das aber echt fresch und uverschämt mit solchen lügen die leute zu verarschen und gelb abzuzocken....
die machen bestimmt Millionen durch alte Leute:mad::mad::mad:
 
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Hey Leute nach dem ich die freche Dame von Startip bei der blöden Tonbandaufnahme abgewimmelt habe und sie meinen Fall an die echtsabteilung weitergeleitet hat, werde ich nun mehrmals täglich von winparadise angerufen.Genau die gleiche Masche wie bei Startip!
Hat jemand von euch schon mal von denen gehört. Die gehen mir do langsam echt auf den Sack. Da kann man sofort auflegen und die versuchens trotzdem 20mal. Auf die werde ich sicher nicht mehr reinfallen. Einmal ist mehr als genug!
 
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Wie schon weiter vorne im Thread empfohlen:

Mitteilung an die Verbraucherzentrale, besser noch, an die Bundesnetzagentur mit den Gesprächsdaten (soweit vorhanden): Anrufer/Firma, Rufnummer (falls unterdrückt, auf Verstoß gegen geltendes Recht hinweisen), Zeit(en) des/der Anrufs/e, ggf. gemerkte Formulierungen (Behauptungen, Drohungen, Nötigung) beifügen.
Beim Verdacht krimineller Machenschaften, insbesondere Abbuchungen vom Konto ohne Einzugsermächtigung, sind die Landeskriminalämter bzw. das Bundeskriminalamt oder auch einfach die nächste Polizeidienststelle geeignete Ansprechpartner.

Denn viele Hunde (verärgerte Angerufene) sind des Hasen (Cold-Calls) Tod.
 
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Hallooo erstmal,

Man kann eine Fangschaltung bei seinem Telefonanbieter einrichten lassen.
Bei Hansenet ALICE folgende Preise:
für die ersten 10 Tage: 51,13 Euro
ab dem 11. Tag: 0,51 Euro/Tag.

Das hat bei mir allerdings keinen Sinn mehr, weil die schon ewig nicht mehr angerufen haben.:evillol:
Es wurde auch noch nichts abgebucht.
Von der Bundesnetzagentur kam schon ein Schreiben zurück. Es wird dort bearbeitet.
 
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:evillol: - Mit so einer Fangschaltung beißt man sich angesichts der Kosten quasi selbst ins Bein, wenn es nur um die Abwehr unerwünschter (Werbe-) Anrufe geht. Bei drohendem Kapitalschaden oder Gefahr für Leib und Leben würde ich allerdings davor nicht zurückschrecken.
Die Gebührenrechnung würde ich dann den Schadenersatzforderungen beifügen und im Prozessfall dem Anwalt zur Vorlage bei Gericht übergeben.
Ob man die Rechtsschutzversicherung für solche Fälle einsetzen kann, habe ich noch nicht ermittelt.
 
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Hmm , eben ein anruf von der Polizei bekommen sie haben kontakt mit ihnnen aufgenommen also mit Startip meine Daten wurden gelöscht aber eine strafttart konnte die Polizei nicht erkennen.
Aber wenn ich während des Telephonats sage ich möchte nichts von ihnen und löschen sie meine Daten sage und trotzdem ne Rechnung bekomme ist das verwunderlich..:rolleyes:

Egal für mich ist das thema durch viel erfolg euch anderen.
 
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Hallo Silver,

mit dem Thema "unseriöse Gewinnspiele bzw. Gewinnspielclubs" ist man nie durch, solange sie nicht gesetzlich und mit Feuer und Schwert bekämpft werden.

Erst vorhin schellte wieder (mal) das Telefon, Rufnummernanzeige 01805... (Nachtigall, ich hör' dir trappsen!) mit dem Strolch einer "Datenschutzzentrale" am Hörrohr, der gleich meinen Namen wissen wollte. Meine Gegenfrage war jedoch: "Worum geht's?" worauf er was von Austragen meiner persönlichen Daten innerhalb der nächsten 3 Monate nuschelte und sie "abgleichen" wollte, damit keine unerwünschten Werbeanrufe mehr erfolgten.
Das sei sehr einfach, wenn er mir dir ihm bekannten Daten durchsage, forderte ich. Dann war jedoch tatsächlich die Bankleitzahl grottenfalsch, was zum sofortigen Unterbrechen der Verbindung strolcherseits führte.

Btw.: Laut Google-Suche gibt es keine "Datenschutzzentrale", die sich telefonisch mit der Löschung von Datensätzen aus "Kundenlisten" befasst. Wenn schon, dann macht das z.B. die Robinsonliste, jedoch niemals per Telefon, meines Wissens nicht einmal per E-Mail oder Fax.

Von der Bundesnetzagentur erhielt ich übrigens neulich eine Mail mit dem offiziellen Beschwerdeformular, das bei straf- und zivilrechtlichen Prozessen anerkannt wird.
 
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Hallo,

ich hab leider beide Anrufe brav so mitgespielt wie die wollten.

Und heute kam dann die Teilnahmebestätigung, die weiter vorne schon eingescannt zu sehen war.

Ich werde jetzt widerrufen. Oder muss ich widersprechen, weil kein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist?? Für mich ist das nicht klar. Oder gebe ich Ihnen durch den Widerruf erst die Bestätigung, dass ein Vertrag zu Stande kam???

Ich habe auf jeden Fall ein Schreiben aufgesetzt:

Code:
xxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxx  xxx
xxxxx xxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Startipp200
Postfach 72
1150 Wien



Ihr Schreiben vom 14.09.2009 (Teilnahmebestätigung)
Teilnehmer >>xxxxxxxxxxxx<<

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und widerspreche dem
Vertragsabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist.

Ich widerrufe alle meine Ihnen gegenüber abgegebenen Erklärungen.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen



xxxxxxx xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxx, den 17. September 2009

Ist das so in Ordnung?? Oder gibt es da Schwierigkeiten, da ich einmal widerrufen und einmal widersprechen schreibe?

Grüße und 1000 Dank für eure Mühen

PS: Ich finds für einen Rechtsstaat eine Bankrotterklärung, dass rechtschaffene Bürger die Gebühren für ein Einschreiben mit Rückschein aufbringen müssen damit man gegen solche Betrüger vorgehen kann -.-

PPS: Muss ich eigentlich den beigelegten geschenkten Reisegutschein auch mit zurückschicken, damit der Widerruf gültig ist?? Also nicht dass ich den brauchen würde aber wenn das nicht nötig ist würde ich das nicht machen. Falls ich den zurückschicken muss, muss ich dann im Test darauf Bezug nehmen??
 
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Kommt drauf an ab wann der Vertrag gültig ist.
Ob ein rechtgültiger Vertrag zustande gekommen ist hängt von der Willenserklärung seitens von dir ab und ob der Coldcaller/-in sich auch danach gehalten haben.
Das können und dürfen wir hier nicht beurteilen.
Von daher würde ich widersprechen und das "möchte" herausstreichen!

Also:

"Hiermit widerrufe ich den Vertrag mit Kunden-Nr. ***** vom *****.
Anbei erhalten Sie den Reisegutschein.
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung
etc."

Sollte reichen.
 
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Danke :)

Also der Widerruf is raus, mit deinen Anmerkungen, zusätzlich habe ich sie aufgefordert meine persönlichen Daten zu löschen. Das müssen (sollten) die ja dann auch machen.

Also bisher haben se nix abgebucht. Aber darf ich das zurückbuchen lassen sobald das passiert? Oder muss ich denen nach den Widerruf eine Chance geben mir das Geld zu überweißen? Ich meine es kann ja sein, dass sie mir dann die Gebühren für die Rückbuchung in Rechnung stellen können, wenn ich ihnen keine CHance auf Überweisung gelassen habe
 
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Hallo Evil,

hier mal einfach eines meiner Original-Widerrufsschreiben zum Vergleich:

"[eigene Adressdaten] [Datum]

*** Lottoservice
***str. **
A-68** Lu***



Widerruf des Auftrags vom 07.11.2007
Kundennummer: DAK***

Sehr geehrtes ***-Lottoservice-Team,
hiermit widerrufe ich fristgerecht den anlässlich der Teilnahme am Gewinnspiel bei TV total Stock Car Crash Challenge 2007 gewonnenen „Auftrag zur Teilnahme“ an Ihrer Lottotippgemeinschaft, da ich nur den Gewinn „4 Mal kostenlos Lotto spielen“ annehmen möchte und bislang kein Großgewinn zur weiteren Finanzierung von Mitspielbeiträgen erzielt wurde.



Mit freundlichen Grüßen


***"

Wie man sieht, geraten sogar bekannte Unternehmen (hier Pro7) in den Strolchenstrudel. Wenn da noch was nachgekommen wäre, hätte ich die Rechtsabteilung von Pro7 mit der Angelegenheit "munitioniert".

Btw.: Seit es in Deutschland verboten ist, bezahlten Lottoservice im Internet anzubieten, schießen ausländische Glücksritter wie Pilze aus dem Boden und auf den Gewinnträumermarkt in Deutschland. In den AGB steht dann was von "Wohnsitz im Ausland berechtigt zur Teilnahme" und "Keine Gewinnauszahlung bei Wohnsitz in Deutschland". "Also, weiße Bescheid - krrrzch!" - O-Ton Schlämmer, Redakteur in Grevenbroich und freier Kanzlerkandidat.
 
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Jetzt nerven diese Spacken mich auch.
Habe die Dame dann gefragt wie groß ihre Titten sind.
Das fand die nicht gut und hat aufgelegt.:evillol:
 
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*lol* - zumindest die Mühen mit dem "Gegenskript" hast du dir damit erspart.

Körbchengröße bzw. Schwanzvergleich führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Weißglut bei den ungebetenen Anrufer/innen und zum Höreraufleg-/Verbindungsabbruchs-Reflex.

Oder, um es mit den Worten unseres umfragegeschädigten BW-Ministerpräsidenten auszudrücken: "So wird's gemacht - oder anders, aber sofort!"
 
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Evilscytheman schrieb:
PS: Ich finds für einen Rechtsstaat eine Bankrotterklärung, dass rechtschaffene Bürger die Gebühren für ein Einschreiben mit Rückschein aufbringen müssen damit man gegen solche Betrüger vorgehen kann
man kann so etwas auch faxen (aber dann mit gescheitem journal! = mit verkleinerter kopie des faxes
masteruser schrieb:
Jetzt nerven diese Spacken mich auch.
Habe die Dame dann gefragt wie groß ihre Titten sind.
Das fand die nicht gut und hat aufgelegt.:evillol:

:evillol: :evillol: :evillol:
an meiner geheim(händi)nummer habe ich übrigens noch nie unerwünschte anrufe empfangen :)
 
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Zählt das Journal eines Faxes auch als Beweis?? Wow hätte ich nicht gedacht. Naja die Info kam zu spät 5,10€ fürs EInschreiben mit Rückschein. Tolle Sache.

Weiß jemand ne Antwort auf meine Frage von oben:

Also bisher haben se nix abgebucht. Aber darf ich das zurückbuchen lassen sobald das passiert? Oder muss ich denen nach den Widerruf eine Chance geben mir das Geld zu überweißen? Ich meine es kann ja sein, dass sie mir dann die Gebühren für die Rückbuchung in Rechnung stellen können, wenn ich ihnen keine CHance auf Überweisung gelassen habe
 
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Hey People,

meine Freundin ist leider auch auf das Telefongesausel reingefallen.

Habe ihr heute ein Widerrufschreiben fertig gemacht, die Teilnahmebestätigung ist vor 2 Tagen eingegangen.

Bin dann heut morgen zur Post und wollt es per Einschreiben nach Österreich abschicken. Hab ich auch gemacht.

Zu beachten bei Einschreiben ist aber:

Da es ein Postfach ist bekommt der Empfänger eine Empfangsbenachrichtigung in das Postfach geworfen. Mit dieser muss er sich den Brief am Schalter abholen. Macht er das nicht, sprich dauert es zu lange, kommt der gute Brief wieder zurück! Man bekommt dann zwar quitiert das er es nicht abgeholt hat, wie aber die rechtliche Situation dann aussieht weiss ich nicht genau.

Daher meine Idee/Tipp: Wir schicken den Widerruf heute nochmal per normalen Brief hinterher. So landet es auf jeden Fall im Postfach. Sollte dieser dann als "nie erhalten" bemängelt werden können wir uns auch noch auf das nicht angenommene Einschreiben berufen, sollten sie es wirklich nicht annehmen.

Achja,... irgendeiner hatte hier mal was mit Trillerpfeife geschrieben.. Nich tun :) Dann bekommt ihr wegen solchen Deppen noch ne Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Schon Arm wie es immer weiter in den Sumpf in diesem Lande geht mit solchen Betrügern...

Grüßle, Dennis.
 
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Evilscytheman schrieb:
Zählt das Journal eines Faxes auch als Beweis?? Wow hätte ich nicht gedacht. Naja die Info kam zu spät 5,10€ fürs EInschreiben mit Rückschein. Tolle Sache.

wie schon erwähnt NUR wenn darauf eine verkleinerte version des faxes zu sehen ist UND alle nötigen daten (absenderrufnummer, empfängernummer usw) stehen.

außerdem hat es den vorteil, das man sobald es eine faxnummer gibt dieses NICHT abweisen kann wie bei eingeschrieben briefen möglich.
 
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Ja Wahnsinn. Ey das kanns doch nicht sein, dass man erst so verarscht und betrogen wird und dann einen Brief per Einschreiben und Rückschein wegschickt, aber die Penner den auf Grund eines Tricks mit dem Postfach nicht annehmen müssen.

Wie ist das rechtlich? Zählt es dass ich das weggeschickt habe, was ich ja nachweisen kann oder zählt es erst wenn der Widerruf auch wirklich bei denen eingegangen ist, was er ja nicht kann wenn die den abweisen oder nicht abholen.

Ich rast aus echt -.-


EDIT: So jetzt sollte ich auf der sicheren Seite sein. Wie schon erwähnt ist es per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt und jetzt zusätzlich mit richtigem Bericht (verkleinerte Seite) gefaxt. Ich denke jetzt bin ich safe.

Nochmals die Frage wegen dem Rückbuchen. Darf ich das ohne weiteres oder muss ich denen eine Chance geben mir den Betrag wieder zu überweisen?
 
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Hallo,
hab heute auch einen Anruf bekommen das ich 3 Monate kostenlos bei einem Gewinnspiel mitgemacht hätte jedoch fallen für die nächsten drei Monate ca 59 Euro Gebühr an. Anschließend ist meine Mitgliedschaft erloschen. Könnte sein das die Frau am Telefon "Startip" gesagt hat. Bin mir aber nicht sicher.Außerdem soll ich nach den drei Monaten falls ich nichts gewonnen hab mein Geld zurück bekommen.Was ich aber nach dem lesen in diesem Forum bezweifle.
Blöderweise war ich so überrumpelt das ich meine Bankleitzahl u meine Kontonummer angegeben habe. Morgen soll ich nochmal angerufen werden wobei das Gespräch aufgezeichnet wird.
Wie soll ich mich verhalten?

Kann mir bitte jemand einen Rat geben?

MfG Lotti66
 
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@Lotti66
sag denen garnix mehr, der erste Anruf ist noch der harmlose ;D

@alll
Also mein Einschreiben mit Rückschein hat den Weg durch ihr Postfach geschafft und der Rückschein ist mit einem schönen Schnörkel als Unterschrift zurückgekommen
 
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