News Streit um Urheberrecht auf Playlisten geht vor Gericht

Um zu kapieren wie lächerlich diese Klage ist muss man sich nur mal vorstellen sie wird stattgegeben.
Jeder der dann eine Playlist öffentlich zugänglich macht könnte ja dann theoretisch eine Straftat begehen, einfach nur weil die Reihenfolge und Inhalt in irgendeiner kommerziellen Playlist ist.

Manchen Service kann man einfach nicht zu Geld machen. Damit müssen sich manche Firmen und Personen abfinden. Man kann die Playlist anbieten und den Namen darüber anbringen und von Werbeeffekten usw. profitieren, aber verkaufen kann man es nicht unbedingt für Bares. Man kann sich nicht für alles entlohnen lassen. Manches macht man aus Leidenschaft oder einfach weil man es kann. Nicht für alles wofür man Zeit aufwendet kann man sich entlohnen lassen.
 
Forum-Fraggle schrieb:
Sorry 1668MIB, aber Deine Vergleiche hinken gewaltig. Beim Gemälde malt einer, er braucht lange, um das Gemälde zu malen. Eine Playlist hast Du in wenigen Minuten fertig. Da ist keine Kunst dabei.
Woher weißt du, wie lange jemand an so einer Playlist gesessen ist?
Und für das Urheberrecht spielt auch die Dauer gar keine Rolle, wie lange man für die Schöpfung gebraucht hat. Es ist auch nicht so, dass nur Kunst geschützt sei...

Forum-Fraggle schrieb:
Ja, sind sie, aber wenn ein gemeinsamer Inhalt entsteht, bzw. eine Aussage durch eine bestimmte Reihenfolge, ist es etwas anderes.
Wenn die Reihenfolge egal ist, warum wird sie dann 1:1 übernommen? Ich bin kein Musik-Fanatiker und ich höre meistens Shuffle. Aber da machen sich Leute lange Gedanken in welcher Reihenfolge die Lieder kommen sollen. Es ist keine Willkür. Wäre es Willkür, wäre es auch nicht schützenswürdig.

Andernfalls, fallen auch Gebühren an, wenn Du bei Deiner Privatparty Lieder in der gleichen Reihenfolge abspielst.
Gebühren vom wem? Und bei Privatveranstaltungen immer schwer. Rechtlich natürlich grenzwertig, aber die meisten kümmen sich bei Privatparties meist eh nicht um Rechte... da man die Liste hier weder verbreitet, noch einer der Gäste wissen kann, dass man sie nicht legal nutzt, dürfte hier dann gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter und auch kein Kassierer... also wohl nicht legal, aber meistens scheiss egal.

Oder aber, wenn Du ein Kochrezept nachkochst, fallen dann auch Urheberrechtsgebühren an? Wohl kaum.
Mir sagen, meine Vergleiche hinken, und dann mit einem Kochrezept kommen? Ein Rezept, das eine Anleitung zum Nachahmen ist? Das heißt nicht, dass Rezepte nicht geschützt sind. Im Gegenteil! Auch sie sind es. Wenn du das Rezept eines anderen verbreitest, brichst du Urheberrechte. Und genau das passiert doch bei Spotify. Nachkochen bei dir zuhause gerne. Aber nicht das Rezept eines anderen verbreiten. Aber das Nachkochen ist bei einem Rezept erlaubt. Du kannst dir das Rezept auch privat ausdrucken oder abschreiben. Aber bitte nicht selbst unter falscher Flagge veröffentlichen.

Und ich programmiere gerne ja und dort suche ich auch meine berufliche Zukunft. Heißt aber nicht, dass ich Probleme mit Open-Source hätte. Aber mich kotzen einfach Menschen mit ihrer Doppelmoral an. Alles kostenlos haben wollen, Urheberrechte und Leistungen anderer ignorieren. Aber fleißig auf einen Hoeneß mit dem Finger zeigen.

denn User stellen die Listen ein, nicht Spotify
Ja, aber deshalb verlangt MoS auch, dass Spotify gegen die Listen vorgeht. Tun sie aber nicht. Schon mal aufgefallen, warum hier im Forum Themen zu Urheberrechtsverstößen (Download von von Spielen/Filmen, Cracken, Umgehen von Kopierschutzmechanismen) untersagt sind? Weil man als Betreiber mit haftbar gemacht werden kann, wenn man nichts dagegen unternimmt. Ein aktives Vorgehen wäre zwar oft wünschenswert, aber oft wird halt nur auf Hinweise zu Rechtsverstößen reagiert. Deshalb sind ja auch bei YouTube mitunter Videos nicht in Deutschland verfügbar. Auch hier kann sich Google nicht damit rechtfertigen "Die User haben es doch hochgeladen".

MoS hatte die Löschung schon gefordert, Spotify hat nicht reagiert. Damit sind Spotify die (möglichen) Rechtsverletzungen bekannt. "Möglichen", weil auch ich keine Fakten kenne über die genauen Umstände. Mir geht es wie gesagt eher darum, dass Wiedergabelisten an sich durchaus schützenswert sein können.

Nehmen wir Software. Ist Quellcode urheberrechtlich schützenswert oder nicht? Jeder der "Ja" sagt ist genauo "dumm" wie jemand, der "Nein" sagt. Weil es kommt auf den Fall drauf an. Einfache Quellcodes sind es nicht. Ein Hello-World-Programm ist nicht urheberrechtlich geschützt (zu trivial). Komplexe Quellcodes sind es allerdings schon. Stichwort zum x-ten Mal: Schöpfungshöhe.

@duskkk: Wenn ich hier im Forum etwas schreibe, kann es, wenn es dumm läuft sein, dass ich genau das schreibe, was jemand anders auch mal geschrieben hat. Deshalb muss man das Urheberrecht auf Texte aber nicht in Frage stellen. Du kannst dir ja mal überlegen bei 20 Liedern, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass du sie in der selben Reihenfolge auflistet wie jemand anders. Sie ist 1:2432902008176640000. Und dann musst du noch zufällig die gleichen 20 Lieder haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch lächerlich - die User haben den Zugriff auf die Lieder und wenn sie die in der selben Reihenfolge wie irgend nen Sampler anordnen und diese Anordnung teilen wollen dann sollen sie das halt machen.
Ist mal wieder nichts anderes als das Verteidigen veralteter Geschäftsmodelle mit der rechtlichen Keule.
 
1668mib hat schon irgendwie Recht.
Wenn ich zB an die Alben von Mike Oldfield denke (ja, ich höre unter anderem auch so was), dann ist die Abspielreihenfolge ein wichtiger Teil des Gesamtwerkes. Das Album Songs Of A Distant Earth würde in anderer Reihenfolge gar nicht richtig wirken, den sie erzählen quasi eine Art Geschichte.

Wenn man das beachtet, dann ist jede Playlist, die nicht mit dem Würfel festgelegt wurde, schützenswert.
Schließlich würde hier auch jeder zustimmen, dass eine Sinfonie von Mozart als Gesamtwerk ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein sollte (aber das ist ja schon lange abgelaufen). Und eine Sinfonie ist technisch gesehen auch nur eine bestimmte Aneinanderreihung aufeinander abgestimmter Lieder.
 
Man kann sich ja darüber streiten, ob Playlists die Güte besitzen können, urheberrechtlich geschützt zu werden. Meiner Meinung nach nicht.
Erst wenn jemand eine Komposition mehrerer Stücke erstellt und dabei Übergänge etc. einbaut, besitzt solche eine ausreichende Schöpfungshöhe.

Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum eine Schadensersatzforderung gestellt wird. Wo genau soll der Club Ministry Of Sound Verluste, durch die kopierten Playlists auf Spotify gehabt haben?
Wenn solche Playlists auf Spotify auftauchen, sollte es doch eher neue Leute anlocken, sich näher mit Ministry Of Sound zu befassen :affe:

Das Ganze hört sich wieder nach einer Klage an, die dem menschlichen Neid auf den Erfolg anderer entspringt.
 
Also wichtig: Mir geht es hier in der Diskussion gar nicht, ob MoS oder Spotiy im Recht ist. Weil ich die Fakten nicht kenne. Die anderen hier glaube ich auch nicht.

Ich argumentiere nur, dass ich es grundsätzlich verstehen kann, dass Playlists geschützt sein können. Natürlich an "Bedingungen" geknüpft. So wie es auch für Sätze gilt. Der Satz "Ich liebe dich" würde niemals urheberrechtlichen Schutz genießen können. Genauso einfachste Computer-Software bzw -Quellcodes... ein Hello-World-Programm ist zu trivial dafür. Aber das heißt nicht, dass aufwendige Quellcodes nicht geschützt sind. Und die Tatsache, dass "Ich liebe dich" nicht geschützt ist, macht keine Aussage darüber, welche andere Texte geschützt sind oder nicht... sowas muss (im Zweifel) individuell betrachtet werden.

Wie hoch der "Aufwand" für die Playlisten war, also die Schöpfungshöhe, weiß ich nicht und es gibt hier wohl auch nur Mutmaßungen. Aber wenn man 20 Lieder zur Hand nimmt, dann gibt es wie ich schon schrieb 2432902008176640000 Möglichkeiten diese zu ordnen... ich würde nicht empfehlen, jede Variante mal Probe zu hören ;-)

@Pampersbomber: Ich urteile auch nicht darüber, ob die Klage sinnvoll ist oder nicht. Das muss MoS selbst wissen. Andererseits wenn Spotify auf die Bitten, entsprechende Listen zu entfernen nicht reagiert, was bleibt dann übrig? Das ist dann nur konsequent.

Und ja, Neid prägt die heutige Gesellschaft. Geiz allerdings auch. Und wehe jemand versucht dem zu schaden, was meinen Geiz befriedigt... deshalb hat auch in jeder Diskussion YouTube vs GEMA immer YouTube recht. Dass die GEMA ein Rotzladen ist, dem stimme ich auch zu. Aber das heißt nicht, dass sie in der Diskussion nicht im Recht sind. Aber die Menschen fühlen sich nur darin gestört, dass die GEMA ihnen ihre Musik-Videos aus YouTube entfernt. Um Recht oder Unrecht geht es den meisten gar nicht, die stellen sich immer nur die Frage:Was bedeutet das für mich.

In Urheberrechtsfragen sollte man aber nicht an sich denken, sondern an diejenigen, deren Persönlichkeitsrechte man verletzt.

@e-Laurin: Ich glaube auch eine mit dem Würfel festgelegte Playlist könnte man als schützenswürdig einstufen, wenn man möchte - sofern es nicht gerade unter 10 Lieder sind... aber selbst bei 10 Liedern sind es ja schon 3628800 Möglichkeiten... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
demnächst auch Urheberrecht auf Straßen/Motorrad routen?
Ich habe die Straßen zwar nicht gebaut/erfunden, aber die Kombination dieser sehe ich als ebenso schützenswert an...
 
1668mib schrieb:
Mir sagen, meine Vergleiche hinken, und dann mit einem Kochrezept kommen? Ein Rezept, das eine Anleitung zum Nachahmen ist? Das heißt nicht, dass Rezepte nicht geschützt sind.

Eine Playlist ist eine Anleitung zum Abspielen. Noch Frage, warum der Vergleich nicht hinkt, sondern sehr gut paßt?

e-Laurin schrieb:
1668mib hat schon irgendwie Recht.
Wenn ich zB an die Alben von Mike Oldfield denke (ja, ich höre unter anderem auch so was), dann ist die Abspielreihenfolge ein wichtiger Teil des Gesamtwerkes. Das Album Songs Of A Distant Earth würde in anderer Reihenfolge gar nicht richtig wirken, den sie erzählen quasi eine Art Geschichte.

Da ist die Playlist aber auch Teil des Kunstwerkes, daß die Künstler geschaffen haben. Playlist wie Werke stammen vom Künstler.
 
@Gandalf2210: Warum sollte eine Route nicht schützenswert sein?
Ansonsten gilt exakt das selbe wie mit Kochrezepten... Ein Rezept ist geschützt. Das Nachkochen nicht.

Macht auch Sinn: Stell dir vor du machst dir die Mühe, eine tolle Strecke für Motorradfahrer zu erstellen. Diese veröffentlichst du. Jemand anders findet sie toll und fährt sie nach. Darf er. Und dann veröffentlicht er sie selbst und die Leute gehen auf seine Seite und nicht auf deine. Du profitierst nicht mehr von deiner Mühe.

Und zur Schöpfungshöhe: Die "größten" verfügbaren Straßen aneinanderzureihen (Autobahnen, Bundesstraßen, ...) wie es Routenplaner machen, dürfte kaum als Schöpfung anzusehen sein...

@Forum-Fraggle: Playlist als eine Anleitung zum Abspielen? Wow. Du hast recht, ein brillanter Vergleich. Hätte ich besser gar nicht machen können. Damit zeigst du, dass Playlisten schützungswürdig sind. Genauso wie Kochrezepte auch. Das Nachkochen ist in Ordnung. Das kann keiner verbieten. Aber das Rezept selbst/anderweitig zu verbreiten, das kann sehr wohl verboten werden. Es ist irgendwie eine Ironie, dass jemand, der eigentlich gegen den Schutz von Playlisten argumentiert, einen Vergleich bringt, der den Schutz rechtfertigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Forum-Fraggle schrieb:
Edit: Übrigens, selbst wenn es schützenswert wäre, dann wäre die Klage nur berechtigt, wenn Du als Privatperson auch zuhause nicht die Listen nachspielen dürftest, denn User stellen die Listen ein, nicht Spotify.

Das ist für mich der zentrale Satz. Es wurde von Leuten einfach nachgebaut, privat! Blöd ist es halt nur, dass es im Netz gleich öffentlich ist.

Doof finde ich aber auch, dass Ministry Of Sound klagt. Damit ziehen sie sich jetzt nur den Zorn der Spotify Community auf sich. Das sind doch im Endeffekt ihre Kunden.
 
@Hellsfoul: Ja, aber es ist nicht die Aufgabe der Gesetze, nur sinnvolle Handlungen zu zu lassen.
Ministry Of Sound könnte natürlich auch sagen "Schaut uns an, wir sind so geil, wir haben die besten Playlists. Und wenn ihr sie geil findet, dann hört sie auch!" Das tun sie aber nicht. Müssen sie selbst wissen.

Man kann Unverständnis für Ministry Of Sound aufbringen, ja. Im Recht sein heißt auch nicht immer, das Richtige zu tun...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der Meinung, dass eine Playliste nicht unter das Urheberrecht fällt, da hier die Anforderung an die Orginalität (aus meiner persönlichen Sicht) nicht gegeben ist. Dass diese Playlisten kopiert werden ist für mich nicht automatisch ein Grund warum das Urheberrecht angewendet werden darf.

Ein riesen Problem würde sich außerdem ergeben, da ja jeder das gleiche Recht hat seine Werke schützen zu lassen. Wenn ich also in irgendeiner Form Playlists veröffentliche, darf die kein Anderer ohne meine Zustimmung nutzen. Da es aus meiner Sicht auch keine Leistung ist so eine Playlist zu erstellen (im Gegensatz zum Komponieren o.ä.) kann man den Markt mit solchen Playlists gradezu überfluten.

Also Urheberrecht schützen gerne - aber nur wenn hinter dem Werk auch eine entsprechende Leistung steht. Mit der Betonung auf "entsprechend" -> dass so eine Playlist nicht einfach so dahingewürfelt ist ist mir auch klar!

Noch ne kleine Anmerkung: Eine Compilation würde ich mir wegen den Stücken kaufen, die dadrauf sind. Ich glaube den wenigsten würde einfallen mehrere Compilations mit identischen Titeln aber verschiedener Abspielreihenfolge zu kaufen. Nicht weil die Art der Zusammenstellung egal wäre, sondern weil eine Zusammenstellung mehrerer Musiktitel für sich alleine gesehen keine großartige neue Leistung bietet. Bei einem Mixtape sieht das dann schon wieder anders aus, da durch die selbst geschaffenen Übergänge und Kombinationen mehrerer Lieder auch wirklich eine künstlerische Eigenleistung eingeflossen ist.
 
GrambleX schrieb:
Ich bin der Meinung, dass eine Playliste nicht unter das Urheberrecht fällt, da hier die Anforderung an die Orginalität (aus meiner persönlichen Sicht) nicht gegeben ist.
Das kann man durchaus so sehen. Pauschal halte ich solche Aussagen allerdings für gefährlich. Beispiel Quellcodes von Computer-Programmen:
- Hello-World ungeschützt
- Aufwändiges Programm geschützt

Bei Software gilt vereinfacht, dass Quellcode dann nicht geschützt ist, wenn das "jeder" Programmierer so machen würde...

Dass diese Playlisten kopiert werden ist für mich nicht automatisch ein Grund warum das Urheberrecht angewendet werden darf.
Das nicht. Aber es ist ein Indiz dafür, dass Menschen doch Wert auf ordentliche Playlisten legen. Und dass eine solche Ordnung eben nicht unbedingt trivial ist. Natürlich kann jeder Idiot ruck zuck eine eigene Playlist erstellen... aber das gilt für Texte/Gedichte/Lieder/Fotos/.. auch. Ein Foto ist doch trivial. Einmal auf den Auslöser gedrückt. Das soll schützenswert sein? Also Leute...

Ein riesen Problem würde sich außerdem ergeben, da ja jeder das gleiche Recht hat seine Werke schützen zu lassen. Wenn ich also in irgendeiner Form Playlists veröffentliche, darf die kein Anderer ohne meine Zustimmung nutzen.
Ja. Das nennt man Urheberrecht. Gilt für Texte, Musik, etc auch. Wenn du eine Internet-Seite hast, dann heißt es nicht, dass man mit den Texten dort alles machen darf, was man will. Das Urheberrecht gilt. Auch wenn du die Texte veröffentlichst. Selbe Diskussion ja mit den News-Seiten. Nur weil die Inhalte frei einsehbar sind, sind sie nicht urheberrechtfrei.

Da es aus meiner Sicht auch keine Leistung ist so eine Playlist zu erstellen (im Gegensatz zum Komponieren o.ä.) kann man den Markt mit solchen Playlists gradezu überfluten.
Sind Fotos meiner Meinung nach auch nicht. Wie gesagt, einmal auf den Auslöser. Lächerlich!
Und warum sollte man den Markt mit Playlists überfluten? oO
 
@1668mib: Bei dieser Diskussion jetzt geht es doch genau darum, worum man im Urheberrecht oft ringt - um die Art / Höhe der Grenze bei der man zwischen urheberrechtlich geschützten Werken und nicht urheberrechtlich geschützten Werken unterscheidet. Da kann man jetzt natürlich lange rumstreiten und sich mit anderen Beispielen bombardieren...

Bei den Fotos sehe ich z.B. (im Gegensatz zu den Playlists) einen sehr sehr hohen Grad an Individualität. Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie zwei Fotos geben die zufälliger Weise komplett gleich aussehen. Die Leistung beim Fotografieren ist ja auch keinesfalls der von dir beschriebene Vorgang "auf den Auslöser zu drücken". Dass viele Fotos keine künstlerische Qualität haben ist klar, aber dass besonders bei Fotos vergleichsweise viel zu viele Werke geschützt werden liegt wohl auch daran, dass der Schaffungsprozess hier viel zu schwer zu beurteilen ist. Es ist ja eine bekannte Tatsache, dass so ein umfangreicher Urheberschutz wie bei Fotos auf andere Bereiche übertragen nicht funktionieren könnte. Deshalb möchte glaube ich auch niemand an der Vorgehensweise etwas ändern, dass unterschiedlichen Werkarten auch unterschiedliche Schöpfungshöhen zugeordnet werden.

Du bringst ja selbst das Beispiel mit dem Programmiercode. Hier sieht man seh schön wie die Grenzen fließen. Was ist noch schützenswert was nicht?
Bei Playlists sehe ich einfach, dass in der Realität massenhaft Playlists entstehen, die ohne Probleme auch komplett identisch sein können. Beim Radio werden die Playlists größtenteils vom Computer zusammengestellt (auch mit bestimmten Algorithmen und nicht zufällig), ich selber habe viele Plalists auf dem Computer und auch die Internetradios generieren tonnenweise Playlists. Die künstlerische Leistung dahinter würde ich übertragen auf andere Kunstformen folgendermaßen sehen:

Bei den Rezepten wäre das aus meiner Sicht die einfache Zutatenliste. Man guckt zwar was zusammen passt, aber das neue Werk grenz sich nicht in der Form ab, dass daraus etwas neues entsteht. Ein richtiges Rezept wäre für mich eher mit einem Mixtape oder Remix vergleichbar, da hier aus künstlerischer Sicht etwas neues unabhängiges geschaffen wird.
Bei Text/Büchern wäre das aus meiner Sicht wie eine Gedichtsammlung oder ne Sammlung von Kurzgeschichten. Auch wenn ich eine Newswebseite erstelle und dort nur die News von anderen Portalen zusammentrage sind ja nur die ursprünglichen Texte urheberrechtlich geschützt. Meine Zusammenstellung ist ja kein eigenes Werk.
Bei Gemälden könnte man als Beispiel aufzeigen, dass ein Malstil ja auch gerne kopiert wird und alles andere als trivial ist, aber trotzdem nicht urheberrechtlich geschützt ist.

Aber solche Beispiele aus anderen Bereichen sind aus meiner Sicht auch eher unbrauchbar. Wie gesagt, die Grenze hier ist fließend und selten klar zu ziehen. Beispiele aus anderen Bereichen passen dabei nie zu 100% auf die Ausgangsfrage, wodurch das Argumentieren mit ihnen zur schmalen Gratwanderung wird und eigentlich bis unendliche weitergezogen werden kann ohne bei der Ausgangsfrage sinnvoll weiter zu kommen.

Ich bleibe dabei: Eine Playlist ist von der Schöpfungshöhe sehr niedrig anzusetzen und kann sehr sehr leicht von anderen (teilweise sogar Computeralgorithmen), mehr oder weniger zufällig, exakt, bis ins kleinste Detail kopiert werden ohne dabei vom "Original" beeinflusst zu sein.
 
1668mib schrieb:
Und zur Schöpfungshöhe: Die "größten" verfügbaren Straßen aneinanderzureihen (Autobahnen, Bundesstraßen, ...) wie es Routenplaner machen, dürfte kaum als Schöpfung anzusehen sein...

Aber genau das macht MOS doch :evillol:
 
Hm ich seh das als problematisch an, sollte es schützenswert sein.

Dann verklagt mich morgen der nächste auf der Strasse nur weil ich auch n H&M Shirt, ne 501 und Springerstiefel trage (so wie er auch).

Die Frage is ja auch ob diese playlist überhaupt absichtlich so erstellt wurde.
Vll hat MoS auch einfach nur die Musikstücke a la shuffle von ner SW erstellen lassen.
Selbst wenn sie die Rechte an den einzelnen Musikstücken haben - wo ist denn das Recht an der Zusammenstellung?
Haben die dafür n Patent/Geschmacksmuster... angemeldet?
Was wenn die die Liste auch bloß von nem DJ übernommen haben?

Nicht selten tauchten in deren Bezeichnungen der Name des Labels auf.
Sollen se sich doch freuen - Werbung fürs Label bzw die Nachtclubs.
 
GrambleX schrieb:
Bei dieser Diskussion jetzt geht es doch genau darum, worum man im Urheberrecht oft ringt - um die Art / Höhe der Grenze bei der man zwischen urheberrechtlich geschützten Werken und nicht urheberrechtlich geschützten Werken unterscheidet
Bei den meisten offensichtlich nicht. Die meisten sagen immer noch "nicht schutzwürdig". Ich sage: Abhängig von der Playlist. Muss im Einzelfall entschieden werden.
Ich bin wie gesagt weder auf der Seite von MOS noch auf der von Spotify. Weil ich die Fakten nicht kenne.

GrambleX schrieb:
Bei Playlists sehe ich einfach, dass in der Realität massenhaft Playlists entstehen, die ohne Probleme auch komplett identisch sein können.
Ach wirklich? Ok... machen wir ein Spiel. Nehmen wir 10 Lieder, die der Einfachheit halber die Titel 0, 1, 2, 3, ..., 8, 9 tragen. Ich mache mir jetzt eine Liste. Und nun rufe ich alle auf, meine Liste zu erraten. Also eine Playlist könnte 0123456789 sein.
Ich sage nicht, dass eine Folge von 5 Liedern schützenwürdig ist. Aber ich konnte bislang keine Argumente erkennen, die per se Wiedergabelisten als nicht schützenswürdig einstufen.

GrambleX schrieb:
Ich bleibe dabei: Eine Playlist ist von der Schöpfungshöhe sehr niedrig anzusetzen und kann sehr sehr leicht von anderen (teilweise sogar Computeralgorithmen), mehr oder weniger zufällig, exakt, bis ins kleinste Detail kopiert werden ohne dabei vom "Original" beeinflusst zu sein
Und deshalb trägt es auch noch den Namen des Urhebers zufällig im Listennamen? oO
Also dein Zufallsgenerator sucht zufällig die selben Lieder, nimmt zufällig die selbe Reihenfolge, und dann trägt der Listenname zufällig noch den Namen eines anderen, der die selbe Liste vorher schon hatte? Für mich ist das eine kleine Brise zu viel Zufall.

Natürlich kann niemand einen solchen Zufall ausschließen. Aber für mich gibt es Indizien, die gegen Zufall sprechen.

Ich könnte übrigens:
- zufällig einen identischen Roman schreiben
- zufällig ein Programm schreiben mit exakt dem selben Quellcode
- zufällig ein identisches Foto machen
- zufällig ein Smartphone so entwerfen wie die iPhones (<--- das ist allerdings eine Geschmacksmuster/Patent-Frage... aber dürfte den meisten halt bekannt vor kommen)

Aber der Zufall ist denke ich ein schwaches Argument gegen Urheberrechte.


@Bake: Ähm nein. Beim Routenplaner gibt es ganz andere Randbedingungen. Ein Routenplaner berechnet eine verhältnismäßig "optimale" Strecke zwischen zwei oder mehr Punkten... Um von Hamburg nach Berlin zu fahren möchte keiner über München tuckern. Viele Routenplaner spucken sogar Routen aus, die fast jeder genauso gewählt hatte. Und solche Dinge sind nicht schützenswert. Wie der Satz "Ich liebe dich".

@LUZA:
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur) schrieb:
Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die die Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion darstellen.
Dein Beitrag ist ein gutes Beispiel für Trollen. Und behauptest du, es würde hier eine sachbezogene Diskussion geben, wenn ich nicht als einziger die Meinung der Mehrheit hinterfragen würde?

@U-L-T-R-A: Mag ja Werbung sein. Aber die Rechte sind dennoch klar. Es steht dem Rechteinhaber ja frei, wie er reagiert. Im Übrigen ist der Streit vor Gericht "nur" eine Folge dessen, dass Spotify den Bitten die Playlists zu löschen nicht nachgekommen ist.

Dann verklagt mich morgen der nächste auf der Strasse nur weil ich auch n H&M Shirt, ne 501 und Springerstiefel trage (so wie er auch).
Zum Glück wird man für schlechte Vergleiche in Deutschland nicht verklagt. -> Schöpfungshöhe.
Und im Grunde sollte man beim Urheberrecht auch in gewisser Weise nachweisen können, dass man der Urheber von etwas ist... dürfte schwer werden hier.

"Die Frage is ja auch ob diese playlist überhaupt absichtlich so erstellt wurde" <--- _könnte_ man meinen. Aber ich kann auch versehentliche einen Farbeimer über einer Leinwand verschütten ... war keine Absicht, aber das Ergebnis könnte dennoch Kunst sein. Ist nur noch das geschützt, wo man eine Absicht nachweisen kann? oO

Selbst wenn sie die Rechte an den einzelnen Musikstücken haben - wo ist denn das Recht an der Zusammenstellung?
Text = Zusammenstellung von Wörtern.
Quellcode = Zusammenstellung von Wörtern.
Musik = Zusammenstellung von Wörtern und Noten
Gedicht = Zusammenstellung von Wörtern

Haben die dafür n Patent/Geschmacksmuster... angemeldet?
Urheberrechte muss man nicht anmelden. Es ist ein Persönlichkeitsrecht, das auch du hast. Den Text den du geschrieben hast, unterliegt deinem Urheberrecht.

Was wenn die die Liste auch bloß von nem DJ übernommen haben?
Dann hat der DJ das Urheberrecht. Aber vermutlich hat MOS Nutzungs-/Verwertungsrechte. Wenn sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, ist zumindest davon auszugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mir die Playlists von denen so angucke würde ich sogar sagen, dass deren Playlists genauso beliebt wären wenn man blind zwei Titel tauschen würde. Sowas kann ich natürlich nicht belegen und ist eine Spekulation meinerseits, aber gekauft werden solche Complations aus meiner Sicht wegen a) gutem Marketing und b) wegen der Auswahl der Stücke. Ich könnt mir nicht vorstellen, dass jemand im Laden steht, sich die Playlist auf der Rückseite durchliest und sagt: "Wie können die als Opener Don't You Worry Child von Swedish House Mafia nehmen? Das finde ich blöd, ich kauf die CD nicht".
Dass viele die Playlist von MOS nehmen liegt also aus meiner Sicht nicht daran, dass man deren Songreihenfolge so toll findet, sondern wenn jemand eine umfangreiche Zusammenstellung aller aktuell angesagten Hits möchte (wegen dem Marketing) zuerst an MOS denkt. Die Playlists von anderen Usern könnten genauso passend sein, jedoch könnte wenn die mit "aktuell angesagten Club-Hits" betitelt ist auch etwas ganz anderes beinhalten.
 
GrambleX schrieb:
... dass deren Playlists genauso beliebt wären wenn man blind zwei Titel tauschen würde
Das kann ja sein. Auch die Auswahl der Titel ist ja ein Teil der Schöpfung der Playlist. Es ist nicht nur die Reihenfolge.
Deshalb ist es lächerlich zu behaupten, man würde ständig gleiche Playlists erzeugen ...
 
1668mib schrieb:
Und deshalb trägt es auch noch den Namen des Urhebers zufällig im Listennamen?
Darum geht es in dem Streit aber auch nicht und ist auch kein Teil des Werkes bzw. kein Grund für oder gegen einen generellen Schutz von Playlist. Dass diese Playlists von MOS kopiert wurden sind wird von niemandem angezweifelt. Die Frage ist ob das in Ordnung ist und falls nicht welcher Art der Verstoß ist. Wenn ich ein Foto, Buch oder Lied kopiere wird eine Kopie nicht anhand des Titels ein Urheberrechtsverstoß festgestellt. Es gibt Markenschutz usw. aber ein Urheberrechtsverstoß entsteht weder dadurch, dass zwei Werke den gleichen Titel haben, noch kann einem Urheberrechtsverstoß vermieden werden wenn ein anderer Titel gewählt wird. Hier sind wir rechtlich also in einem ganz anderen Feld.

1668mib schrieb:
Ich könnte übrigens:
- zufällig einen identischen Roman schreiben
- zufällig ein Programm schreiben mit exakt dem selben Quellcode
- zufällig ein identisches Foto machen
- zufällig ein Smartphone so entwerfen wie die iPhones
Darum geht es ja. Aus meiner Sicht ist der Zufall hier DEUTLICH höher.

1668mib schrieb:
Aber der Zufall ist denke ich ein schwaches Argument gegen Urheberrechte.
Für mich hängt der Aspekt der Individualität damit zwingend zusammen.
 
Zurück
Oben