Twostone
Commodore
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haunt schrieb:Ich bin davon ausgegangen, dass das Stromkabel auch stromlos gemacht wird wenn ich den Lichtschalter betätige und habe auch nicht die Sicherung rausgenommen.
"Lichtschalter aus" ist per Definition (VDE) kein Freischalten. Aber das, was Du schilderst, ist ein gutes Beispiel, wie ein Sekundärunfall zu Stande kommen kann: Vor Schreck von der Leiter gefallen, verblitzt die Treppe herunter gestürzt, etc. Bei Dir war es zum Glück nur ein Sachschaden.
Übrigens: Spannungsfreiheit immer mit einem geeigneten Prüfgerät feststellen. Ein "Prüfschraubendreher" (in Fachkreisen eher als "Lügenstift" bekannt) eignet sich hier nicht dafür, da dieser davon abhängig ist, daß der Prüfer selber einen guten Kontakt zum Referenzpotential hat.
