Studienort/-gang wechseln

Partizan

Commander
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Sep. 2008
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2.670
Hallo,
ich bin grad am Ende des zweiten Semester meines Studiums an einer Hochschule in BaWü. Studiere dort Fahrzeugtechnik.
Nun läuft es zur Zeit nicht optimal, auch räumlich suche ich etwas Neues.

Daher habe ich mir überlegt, den Studienort- und gang zu wechseln.

In Frage kommen zwei Hochschulen in der Nähe von mir. (ca 50 km)
Konkret würde ich Wirtschaftsingenieurwesen oder Maschinenbau studieren.

Nun habe ich bereits einige Module bestanden. Kann ich mir diese anrechnen lassen, sodass ich sie nicht wiederholen muss?

Und wie läuft das mit dem Wechsel ab, muss ich mich normal bewerben (zum Wintersemester 13/14, da die jetzige Bewerbungsphase abgelaufen ist)? Und in welches Semester werde ich dann gestuft?

Eine weitere Frage die sich mir stellt ist bezieht sich auf die Prüfungsversuche.
Ich habe Beispielsweise zwei Versuche für jede Prüfung. Nun habe ich eine Prüfung nicht bestanden. Wenn ich den Ort wechsle, habe ich dann wieder zwei Versuche oder ist der eine Versuch quasi schon gestrichen?

Hoffe, dass mir geholfen werden kann.
 
Fehlversuche im gleichen fach werden übernommen Bsp bwl.

Module die inhaltlich gleich sind wieder Bsp bwl werden in der Regel nach Prüfung auf Gleichheit angerechnet und müssen nicht wiederholt werden
 
Das wissen die Mitarbeiter deiner Hochschule sehr viel besser als wir. Das ist doch überall unterschiedlich. Dort mal im Prüfungsamt bzw Immatrikulationsamt nachfragen, die wissen am besten Bescheid ;)
 
Ist das auch der Fall, wenn ich ganz neu beginne ?

Ja, ein Anruf wäre sicherlich nicht verkehrt. Aber ich will erst mal allgemeine Infos sammeln, bevor es ernst wird. Vielleicht wechsle ich auch gar nicht, mal sehen.
 
Also ob ähnliche, bereits bestandene Fächer anerkannt werden, muss glaube ich immer im Einzelfall geprüft werden. Ich denke ebenso wird dann entschieden, in welches Semester du "eingestuft" wirst.
Zum Thema Wechsel/Zeitpunkt wie gesagt am besten direkt bei den entsprechenden Hochschulen informieren. Meistens gibt es recht viele Informationen schon auf deren Webseiten (möglicherweise ist da längeres Suchen erforderlich :D ).
 
Auch bei Neubeginn bleiben Fehlversuche Deutschlandweit bestehen.
Unabhängig welches fach du studierst oder noch studieren wirst
 
KillerPinockel schrieb:
Auch bei Neubeginn bleiben Fehlversuche Deutschlandweit bestehen.
Unabhängig welches fach du studierst oder noch studieren wirst

Auch wenn ich völlig von Null starte, als Erstsemester ? Also in einem anderen Fach, das zwar verwandt ist, aber nicht gleich.
 
Zuletzt bearbeitet:
KillerPinockel schrieb:
Auch bei Neubeginn bleiben Fehlversuche Deutschlandweit bestehen.
Unabhängig welches fach du studierst oder noch studieren wirst

Nope.
Aus diesem Grund wechseln bei uns viele an die FH, wenn sie TM3 im Drittversuch machen müssen.
Alles fängt dann wieder von vorne an.

@Thema
Kann mich da den Meinungen nur anschließen mir Rat an der neuen Hochschule einholen.
 
Die Fehlversuche bleiben bestehen. Es liegt aber im Ermessen der Hochschuel die Äquivalenz zweier Module anzuerkennen. Das ist der Grund warum es mit dem Wechsel an die FH klappt.
 
Nun, dass das so ist, wenn Module gleich sind und man in ein höheres Semester einsteigt, kann gut sein.

Aber ist es auch wirklich so, wenn ich ein ganz neues Fach studieren möchte, wo das eine Modul zwar vorkommt, allerdings doch deutliche Unterschiede sonst auftreten? Vor allem würde ich ja bei vollem Neustart nichts anrechnen lassen, vielleicht ginge es dann.
 
Ob Sachen angerechnet werden, bestimmst eigentlich nicht du, sondern die jeweiligen Verantwortlichen an den Hochschulen. Du bist (eigentlich) verpflichtet, alle Modulbeschreibungen derjenigen Fächer einzureichen, wo du schon Prüfungen abgelegt hast, egal ob bestanden oder nicht.

Ob dann bei einzelnen Fächern Äquivalenz besteht, wird dann meist durch den Prüfungsausschuss entschieden. Und um es nochmal zu verdeutlichen:

Angenommen, du hast in deinem Studiengang bereits BWL absolviert. Wenn du nun etwas eigentlich völlig Fachfremdes anfängst (z.B. Soziologie oder so), dann wird trotzdem auf Äquivalenz geprüft, wenn es dort auch ein Modul BWL gibt, unabhaengig davon, dass sonst alles anders ist. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die Module anders heißen. Auf den Inhalt kommt es hierbei an. So gesehen ist ein völliger Neustart eigentlich nicht möglich in Deutschland, außer bei wirklich komplett anderen Studiengängen, wo es keinerlei Überschneidung gibt und somit per se keine Aequivalenzen moeglich sind.

In welches Fachsemester du dann eingestuft wirst, legt der Prüfungsauschuss fest, abhängig davon, wieviel anerkannt wurde.

Ich wuerde uebrigens nicht versuchen, da zu bescheissen.
 
Danke für die Antwort.

Habe ein wenig recherchiert und auf der Website meiner Hochschule folgende Passage gefunden:

"Wenn Sie den Prüfungsanspruch verlieren, bedeutet das, dass Sie den namentlich gleichen Studiengang an einer (Fach-)Hochschule in Deutschland nicht mehr studieren dürfen. Studiengänge, die im Wesentlichen denselben Inhalt haben, können von Hochschulen ebenso ausgeschlossen werden. Am besten ist es, unter Angabe des Ausschlusses, bei der Hochschule nachzufragen, ob ein Studium im gewünschten Studiengang möglich ist.

Bei einer Bewerbung um einen Studienplatz müssen Sie angeben, ob und in welchem Studiengang Sie den Prüfungsanspruch verloren haben.



Es kommt bei einem Ausschluss nicht darauf an, durch welche Prüfung der Anspruch verloren wurde, bzw. welche Prüfungsleistungen noch offen sind, wenn die Studienfrist überschritten wurde. Der Verlust bezieht sich auf den entsprechenden Studiengang.

Ein Beispiel: Verlieren Sie den Prüfungsanspruch auf Grund eines nicht bestandenen Drittversuchs in Mathematik, so ist es möglich, einen anderen Studiengang zu wählen, bei dem Mathematik eine zentrale Rolle spielt."


Scheinbar ist es doch möglich, ein Fach zu studieren, selbst wenn man ein zentrales Modul vergeigt hat!
 
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