suche gutes Forum, wo man Fragen zu seiner Steuererklärung stellen kann

mistral7

Lieutenant
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Dez. 2021
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566
Ich suche ein gutes Forum, wo man Steuertipps bekommt.
Ich habe nur juraforum.de und 123-recht.de gefunden. Die sind aber für schwierige Steuerfragen nicht so geeignet. Gibt es ein besseres Forum?

Zum Steuerberater will ich noch nicht. Oder erstmal vorher im Forum informieren.
 
Steuerberater/Buchhalter kostet hier in AT so rund EUR 150.- für so eine Beratungssitzung. Wenn die Steuerersparnis mehr ausmacht....einfach rechnen. Natürlich hoffe ich du findest noch dein Forum, ich kenne aber keins.
 
Kannst ja mal deine Fragen hier schildern. Es gibt auch hier ein paar User, die sich relativ gut auskennen. Oder zumindest so gut um abschätzen zu können ob sich der Steuerberater lohnt oder nicht. Ggf. tut es ja auch ein gutes Steuerprogramm um die ein oder andere Frage bzw. Unsicherheit zu beantworten.
 
Mir ist schon klar, dass ihr sagen werdet, dass man bei sowas zum Steuerberater gehen soll. Trotzdem ist es aber gut wenn man sich schon vorab informiert, bevor man zum Steuerberater geht.

Das hier ist die Frage:


Eine Privatperson hat einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer. Darin steht:

"Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) auf 70.000 Euro festgestellt."

Die Privatperson hat gleichzeitig hohe Einnahmen aus Vermietung.

Das Ziel ist, dass die Mieteinnahmen mit diesem Verlustvortrag verrechnet werden können.

Kann die Privatperson dazu z.B. eine GmbH (z.B. vGmbH) gründen und die vermieteten Häuser in diese GmbH einbringen um dann Gewinne aus dieser GmbH zu entnehmen, welche mit diesem Verlustvortrag verrechnet werden können?

Gewinnentnahmen aus einer GmbH sind doch Einkünfte aus Kapitalvermögen? Dann müssten diese Gewinnentnahmen doch mit dem Verlustvortrag verrechnet werden können?
 
Meine ganz ehrliche Einschätzung aus deinen bisherigen Threads: Spar dir die Suche nach einem Forum und nimm dir einen Steuerberater.

Grund 1: Du hast zusätzliche Einnahmen als Vermieter. Das macht die Steuererklärung schon mal einiges umfangreicher als beim einfachen Arbeitnehmer.

Grund 2: Ich weiß nicht, welche Geschäfte du im Hintergrund laufen hast, da du schon ein paar Mal in Richtung Auslandkonten / Schweizer Franken nachgefragt hast (#1 #2 #3 #4). Auch da wird dir kein Forum eine Antwort liefern können. Denn das sind Spezialfälle, bei denen nur ein qualifizierter Steuerberater helfen darf. Und ganz ehrlich: So geheimnistuerisch, wie du in den genannten Threads geschrieben hast, glaube ich nicht, dass du in einem Forum all die Informationen reinschreiben willst, die man für eine korrekte Beratung braucht.

Grund 3: Du überlegst jetzt in Richtung GmbH. Spätestens bei einer GmbH ist man schnell an einem Punkt, bei dem man eh einen Steuerberater für den Jahresabschluss braucht.

Alles in allem: Deine Frage erfordert so viel Hintergrundwissen, das wird dir keiner für umsonst beantworten.
 
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Ich hatte ja schon geschrieben, dass man bei sowas irgendwann zum Steuerberater gehen sollte. Trotzdem kann man sich vorab schon mal informieren, ob das überhaupt möglich ist.

Das ich hier mit dieser Frage falsch bin ist auch klar. Ich hatte ja nur nach einem Forum gefragt. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es ein Forum dafür gibt. Schließlich unterhalten sich ja sicherlich auch Steuerberater untereinander im Forum.
 
@mistral7

Deine bisherigen Gedankengänge kann ich gut folgen. Auch die Gründung einer vGmbH scheint in deinem Fall sinnvoll zu sein.

Für die Gründung einer vGmbH brauchst du dennoch ein Steuerberater - teilweise haben diese aber auch schon Vorratsgesellschaften die du nur noch erwerben musst. Geht halt schneller als eine Gründung, insbesondere, wenn du jetzt noch vor Jahresende was machen möchtest.
 
Danke.

Weiß denn jemand, ob man überhaupt die oben genannten Verlustvorträge mit den Gewinnen aus einer vGmbH verrechnen kann?

Das wäre erstmal gut zu wissen bevor man zum Steuerberater geht.
 
@mistral7

Da im §10d EStG immer vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" die Rede ist, gehe ich davon aus, dass du den Verlustvortrag mit allen anderen Einkunftsarten verrechnen kannst.

Ich mein, was hält dich davon ab zum Steuerberater zu gehen. Bei 70.000 EUR Verlustvortrag hast du bei ca. 30% durchschnittlichen Steuerlast ja eine zu erwartende Steuererstattung von 21.000 EUR. Die Beratungskosten für ein Steuerberater liegen da deutlich drunter.

Mir persönlich wären 21.000 EUR zu viel Geld um irgendwie Rätselraten in einem Forum zu spielen, da such ich lieber ein Experten auf.
 
mistral7 schrieb:
Trotzdem kann man sich vorab schon mal informieren, ob das überhaupt möglich ist.
Kann man schon, bringt dir aber goanix wenn du im Endeffekt eh einen Steuerberater brauchst.

Mit dem Finanzamt ist nicht zu Spaßen, da würde ich mich nicht auf Foristen "verlassen".
 
Du kannst doch einfach das auch ohne GmbH einen Verlustvor- oder nachtrag auf die EkSt stellen?

Habe ich für 2021 auch gemacht.

Bei mir war es gerade anders herum ich habe durch Investitionen in Mietobjekte recht hohe Augaben gehabt und die mit Einnahmen aus Beruf, NBGW, Anlagevermögen verrechnet.

Es reicht doch den Antrag zu stellen, denn die Verrechnung erfolgt eh immer auf Seite des FiAmtes - die ziehen dann z.B. die EkSt 2020 wieder und verrechnen bzw dann 2022.
 
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Also ich weiß, dass man Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht mit Einnahmen aus Wertpapieren verrechnen kann.
Ergänzung ()

Auf Wertpapiere gilt die Abgeltungssteuer. Bei Mietteinahmen nicht
 
Wir nutzen für das Anlagevermögen halt einfach eine formlose GbR, die ihre eigene Feststellungserklärung komplett getrennt abgibt.

Die steuerliche Berechnung findet in der GbR Erklärung statt
 
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