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Suche Internetseite, wo man gratis mehrere Seiten auf einmal faxen kann
- Ersteller echte
- Erstellt am
wir sind nimmer in 1990 😅 schicks als pdf, und wenn du unbedingt nen wasserfesten nachweis brauchst, als einschreiben mit persönlicher zustellung.echte schrieb:Ich benötige auch das FAX-Sendeprotokoll als Nachweis, dass das FAX angekommen ist.
fotos und grundrisse sind absolut ungeeignet für fax, da kommt nix mehr an was verwertbar wäre.
Ergänzung ()
dann machste irgendwas falsch.echte schrieb:Ich muss oft faxen.
Das bringt nichts, weil man ja auch einen Zeugen braucht der genau bezeugen kann, was in dem Briefumschlag drin war. Der Zeuge kann sich aber 6 Monate später nicht mehr daran erinnern.lazsniper schrieb:und wenn du unbedingt nen wasserfesten nachweis brauchst, als einschreiben mit persönlicher zustellung.
Außerdem kann man ja nicht für jeden Brief einen Zeugen haben.
Wilhelm14
Fleet Admiral
- Registriert
- Juli 2008
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- 23.911
Und wenn der Empfänger behauptet, die Faxseiten wären alle leer, weiß oder alle schwarz?
Oder er behauptet, er hätte gar kein Faxgerät, die Faxnummer ist seit 2002 außer Betrieb? Ich bin kein Jurist, aber ein Sendebericht als beweislastiger zu empfinden als ein Einschreiben?
Welchen Sendeweg verlangt denn der Empfänger?
Oder er behauptet, er hätte gar kein Faxgerät, die Faxnummer ist seit 2002 außer Betrieb? Ich bin kein Jurist, aber ein Sendebericht als beweislastiger zu empfinden als ein Einschreiben?
Welchen Sendeweg verlangt denn der Empfänger?
Dann glaubt das kein Richter.Wilhelm14 schrieb:Und wenn der Empfänger behauptet, die Faxseiten wären alle leer, weiß oder alle schwarz?
FAXe gelten als gerichtsfest. Das wurde mir auch von einem Anwalt gesagt.
Ergänzung ()
Das geht nicht, weil es ja das Sendeprotokoll gibt.Wilhelm14 schrieb:Oder er behauptet, er hätte gar kein Faxgerät, die Faxnummer ist seit 2002 außer Betrieb?
Mhalekith
Lt. Junior Grade
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- Apr. 2005
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- 506
das Übertragungsprotokoll hält vor Gericht eben nicht Stand, da hier nur das Versenden und empfangen protokolliert wurde
Was du brauchst ist ein Sendebericht, wo in klein auch das Fax selbst gedruckt wird. Erst so ist nachweisbar, dass du das, was du auch angibst, gesendet wurde.
Was du brauchst ist ein Sendebericht, wo in klein auch das Fax selbst gedruckt wird. Erst so ist nachweisbar, dass du das, was du auch angibst, gesendet wurde.
catch 22
Vice Admiral
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- Mai 2019
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- 6.354
welches nur aussagt, dass du ein Fax an eine bestimmte Nummer erfolgreich versendet hast. Es legt nicht dar, ob das Fax auch tatsächlich erfolgreich angekommen ist, welchen Inhalt es hatte und ob es lesbar war. Selbst ein Sendeprotokoll welches von der ersten Seite zumindest einen Teil darstellt, sagt nicht viel mehr aus, als das zumindest dieser erste Teil (mit) der Inhalt war. Sagt der Empfänger aus, dass nichts angekommen ist, dann steht weiterhin Aussage gegen Aussage und du hast nichts gewonnenechte schrieb:das Sendeprotokoll gibt.
catch 22
Vice Admiral
- Registriert
- Mai 2019
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- 6.354
da ist üblicherweise von der ersten Seite maximal 75% abgebildet, hängt vom Fax selber abMhalekith schrieb:ein Sendebericht, wo in klein auch das Fax selbst gedruckt wird
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 7.896
Die allerbeste Lösung ist: gehe zum Gericht, gibt dein Zeugs persönlich ab inkl. Eingangsstempel und Abgabenachweis.
Genau das meinte ich.Mhalekith schrieb:Was du brauchst ist ein Sendebericht, wo in klein auch das Fax selbst gedruckt wird. Erst so ist nachweisbar, dass du das, was du auch angibst, gesendet wurde.
Ich habe doch auch so ähnlich geschrieben.
Den Sendebericht hat man ja bei einem FAX.
Baxxter
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 2.008
Immerhin wird nicht nach einem Anwalt/Notar gefragt, der kostenlos arbeitet
Ich habe letztes Jahr sehr viel Korrespondenz mit dem Nachlassgericht betrieben.
Faxe kann man völlig vergessen. Darauf wird nicht reagiert.
Briefe ja, auch wenn es etwas dauert, oder über ein behördliches E-Mail-Postfach.
Ich habe letztes Jahr sehr viel Korrespondenz mit dem Nachlassgericht betrieben.
Faxe kann man völlig vergessen. Darauf wird nicht reagiert.
Briefe ja, auch wenn es etwas dauert, oder über ein behördliches E-Mail-Postfach.
Dem widersprechen die Anwälte und die Gerichte.catch 22 schrieb:welches nur aussagt, dass du ein Fax an eine bestimmte Nummer erfolgreich versendet hast. Es legt nicht dar, ob das Fax auch tatsächlich erfolgreich angekommen ist, welchen Inhalt es hatte und ob es lesbar war. Selbst ein Sendeprotokoll welches von der ersten Seite zumindest einen Teil darstellt, sagt nicht viel mehr aus, als das zumindest dieser erste Teil (mit) der Inhalt war. Sagt der Empfänger aus, dass nichts angekommen ist, dann steht weiterhin Aussage gegen Aussage und du hast nichts gewonnen
Ergänzung ()
Es soll aber gar nicht an das Gericht gesendet werden, sondern woanders hin.Tuetensuppe schrieb:Die allerbeste Lösung ist: gehe zum Gericht
Ergänzung ()
Mein Anwalt hat ganz klar gesagt, dass ein FAX-Sendebericht / Sendeprotokoll ein guter Zugangsnachweis ist.
Das ist hier aber gar nicht das Thema.
Midnight Sun
Captain Pro
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 3.186
Der Moment, wo man sich ernsthaft fragt: "Wer möchte bitte Fotos und einen Grundriss" per FAX bekommen? 
Ich sollte besser wieder ins Bett gehen!
Komm vorbei, wir habe hier auch noch ein Fax-Gerät stehen, aber erwarte beim Gegenüber keine Qualität.
Die Dinge waren und sind für Text ausgelegt und nicht für PDF-Qualität.
TIPP: Frag morgen beim Arzt deines Vertraues morgen nach, ob die das machen könnten.
Ich sollte besser wieder ins Bett gehen!
Komm vorbei, wir habe hier auch noch ein Fax-Gerät stehen, aber erwarte beim Gegenüber keine Qualität.
Die Dinge waren und sind für Text ausgelegt und nicht für PDF-Qualität.
TIPP: Frag morgen beim Arzt deines Vertraues morgen nach, ob die das machen könnten.
Soulfly2711
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 314
Ich bin ein wenig verwirrt. Ein Sendeprotokoll soll ausreichen, ein Einschreiben mit Rückschein jedoch nicht? Wie willst du dann beim Fax beweisen, was tatsächlich übermittelt wurde, wenn das beim Einschreiben nicht gehen soll?
User007
Admiral
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 7.401
Wow, faszinierend...
Ach Leute, hört doch bitte auf - Fax ist nunmal immer noch nach aktuell gültiger Rechtsprechung kostenalternativ als juristisch anerkannt nachweisbelastbare Versandmethode zugelassen, und wenn von Empfängerseite keine "neumodischeren" Empfangsmöglichkeiten angeboten sind, nützt auch alles Hinweisen und Antragen dem TE überhaupt GAR NICHTS! 🤷♂️
Und wieso wird hier immer von einer Gerichtsinstitution ausgegangen?
Es gibt auch genug Behörden oder Privatunternehmen, wo unerlässlich nach wie vor zur eigenen Rechtswahrung noch mit solcherlei Zustellungsmethode gearbeitet werden muß.
Bzgl. "Sendebericht/-protokoll":
Weiß ja nicht, was Ihr alle so für "Faxe" nutzt, aber bspw. mein Hardfax (Brother MFC) druckt im Gegensatz zu einem Journal(auszug) selbstverständlich standardmäßig immer auch die erste Seite eines Faxes, welches üblicherweise die Anschreibenseite mit Absender, Adressat und Betreff beinhaltet, mit in den Sendebericht - mglw. wird das von Softwarelösungen nicht so unterstützt.
Ach Leute, hört doch bitte auf - Fax ist nunmal immer noch nach aktuell gültiger Rechtsprechung kostenalternativ als juristisch anerkannt nachweisbelastbare Versandmethode zugelassen, und wenn von Empfängerseite keine "neumodischeren" Empfangsmöglichkeiten angeboten sind, nützt auch alles Hinweisen und Antragen dem TE überhaupt GAR NICHTS! 🤷♂️
Und wieso wird hier immer von einer Gerichtsinstitution ausgegangen?
Es gibt auch genug Behörden oder Privatunternehmen, wo unerlässlich nach wie vor zur eigenen Rechtswahrung noch mit solcherlei Zustellungsmethode gearbeitet werden muß.
Bzgl. "Sendebericht/-protokoll":
Weiß ja nicht, was Ihr alle so für "Faxe" nutzt, aber bspw. mein Hardfax (Brother MFC) druckt im Gegensatz zu einem Journal(auszug) selbstverständlich standardmäßig immer auch die erste Seite eines Faxes, welches üblicherweise die Anschreibenseite mit Absender, Adressat und Betreff beinhaltet, mit in den Sendebericht - mglw. wird das von Softwarelösungen nicht so unterstützt.
Btw.:
@catch 22:
@catch 22:
catch 22 schrieb:da ist üblicherweise von der ersten Seite maximal 75% abgebildet, hängt vom Fax selber ab
Ist 'nem Gericht letztlich egal - für die Entscheidungsfindung reicht die Wahrscheinlichkeitsabstraktion und die Beweislast obliegt da auch überwiegend eher dem, der behauptet nichts erhalten zu haben.
@Baxxter:
Komisch - genau damit hab' ich bei unserem AG genau widerläufige Erfahrung gemacht. Und jetzt?Baxxter schrieb:Faxe kann man völlig vergessen. Darauf wird nicht reagiert.
Zuletzt bearbeitet:
(Interpunktion korrigiert)
Das habe ich oben beantwortet.Soulfly2711 schrieb:Ich bin ein wenig verwirrt. Ein Sendeprotokoll soll ausreichen, ein Einschreiben mit Rückschein jedoch nicht? Wie willst du dann beim Fax beweisen, was tatsächlich übermittelt wurde, wenn das beim Einschreiben nicht gehen soll?
User007
Admiral
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 7.401
@Soulfly2711:
Soulfly2711 schrieb:[...] ein Einschreiben mit Rückschein jedoch nicht?
Das wird leider nicht gerichtsverwertbar anerkannt, weil das ja auch durch Niederlegung zugestellt gilt und zwar 'nen Rückschein gibt, aber letztlich nicht den unabdingbaren Nachweis über den Zugang bietet.
Mag nicht logisch und auch nicht sehr wahrscheinlich erscheinen, es gibt aber dahingehend eine höchgerichtliche Entscheidung. 🤷♂️
Mag nicht logisch und auch nicht sehr wahrscheinlich erscheinen, es gibt aber dahingehend eine höchgerichtliche Entscheidung. 🤷♂️
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