Suche Internetseite, wo man gratis mehrere Seiten auf einmal faxen kann

@aluis Damit kommt die Gegenseite aber nicht durch. Faxe sind gerichtsfest.
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-MK schrieb:
Auf der anderen Seite hast du eine Fritzbox mit gratis faxfunktion, die ist dir aber wiederum auch scheinbar nicht gut genug?
Ich habe nie gesagt, dass die Fritzbox nicht gut genug sei.
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-MK schrieb:
Aber wenn ein onlinefax 7 Cent oder so kostet, wird auch wieder rumdiskutiert.
Ich habe diesbezüglich nicht rumdiskutiert.
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TorenAltair schrieb:
Es widerspricht sich.. irgendwelche Massenrechtsgeschichten machen und das aber kostenfrei.
Das widerspricht sich nicht. FAXE sind (fast) kostenfrei.
 
In der ganzen Zeit hättest Du in einem x-beliebigen Copyshop schon halbe Bücher für ein paar Euro gefaxt.
 
echte schrieb:
Das wird sehr teuer, wenn der Anwalt meine nächsten 8 Briefe zustellen soll.
Bei ganz wichtigen Sachen darf es ruhig mal teurer sein!

echte schrieb:
Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht.
Du und deine ganze Erfahrung machen diesen Thread irgendwie sinnfrei!

echte schrieb:
Und wenn der "Freund" dann 1 Jahr später nicht mehr ein so guter Freund ist und dann keine Lust mehr hat vor Gericht den Inhalt des Briefumschlages zu bezeugen, dann hat man ein noch viel größeres Problem.
Vollkommen egal, du hast ja noch das Video was er von dir beim einwerfen gemacht hat!

Zum Thema Fax und Gerichtsfest:
Auch das Vorliegen eines Sendeprotokolls ändert daran nichts: "Der Nachweis eines Zugangs per Telefax kann nicht durch den Beweis des Absendens geführt werden. Das Vorliegen eines Sendeprotokolls begründet keinen Anscheinsbeweis." (OLG München, Az. 7 U 5553/92 v. 16.12.92), und: "Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)
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echte schrieb:
Faxe sind gerichtsfest.
Sind sie wohl gemäß OLG München und LG Darmstadt nicht!
 
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Ähm, bitte...
Der_Dicke82 schrieb:
Sind sie wohl gemäß OLG München und LG Darmstadt nicht!
...das sind Urteile aus '92 - da gibt's Aktuellere, die diese Entscheidungen eher als überholt erscheinen lassen.
Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30. September 2008 (Az.: 12 U 65/08, DB 2008, 2479) entgegen der bisher herrschenden Rechtsprechung angenommen, dass der Nachweis des Zugangs eines Telefaxes durch einen Sendebericht mit “OK”-Vermerk erbracht sei.

Nicht erforderlich für den Zugang beim Empfänger sei, dass der Empfänger das Telefax vollständig ausgedruckt habe, vielmehr sei – und hierbei zieht das OLG Karlruhe die vom BGH im Jahr 2006 entwickelten Grundsätze zum Zugang von per Telefax übermittelten Schriftsätzen bei Gericht heran (vgl. BGHZ 167, 214, 219 f.) – es für den Eingang eines Telefaxes beim Empfänger ausreichend, dass die gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers vollständig empfangen (Speicherung) sind.
sowie
Einen ähnlich gelagerten Fall hatte auch das OLG Celle im vergangenen Jahr zu entscheiden. Mit seiner Entscheidung vom 19. Juni 2008 (Az.: 8 U 80/07, NJOZ 2008, 3072) hat das OLG Celle – ebenfalls nach eingehender Würdigung eines Sachverständigengutachtens entschieden, dass durch den Sendebericht mit “OK”-Vermerk der Nachweis des Zugangs eines Telefaxes erbracht sei, wobei es weder auf den vollständigen Ausdruck des Telefaxes noch auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Empfänger ankomme. Zur durch den Sachverständigen thematisierten Problematik einer etwaigen unvollständigen Übermittlung des Telefaxes vertritt das OLG Celle die Auffassung, dass sich der Empfänger jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf den fehlenden Zugang berufen dürfe, sondern vielmehr verpflichtet sei, den Absender hierauf hinzuweisen.
Und der BGH hat sogar eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung des OLG Celle zurückgewiesen - gleiches Spiel dann auch wieder in näherer Vergangenheit, die Tendenz weist deutlich in die Richtung allgemeiner rechtssicherer Gültigkeit.​
Der „O.K.-Vermerk“ eines Sendebericht stellt zumindest ein Indiz für den Zugang eines Telefaxes dar. Der Versender eines Telefax-Schreibens weist dessen Zugang hinreichend nach, wenn er das versendete Schreiben mit Faxkennung und einem Sendebericht mit O.K.-Vermerk vorlegt. Eine pauschale Behauptung des Empfängers, das Telefaxschreiben sei nicht bei ihm eingegangen, reicht dann als Einwand nicht aus, vgl. OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 – 10 U 1092/20; BGH, Beschluss vom 27.09.2023 – VII ZR 219/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
 
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User007 schrieb:
das sind Urteile aus '92 - da gibt's Aktuellere, die diese Entscheidungen eher als überholt erscheinen lassen.
Danke dir, für die Richtigstellung! Wobei trotzdem das ganze nicht so einfach scheint!
Wenn ich das richtig sehe, macht es auch einen unterschied ob die Frist, oder der Inhalt des Faxes strittig ist.
Das OLG Celle brauchte immerhin ein sachverständigen Gutachten um davon überzeugt zu sein dass das Fax übermittelt wurde.
 
@echte wie siehts aus?
Bist du mit der Fritzbox Lösung voran gekommen?

Oder warum setzt du nicht ein klassisches Fax Gerät, bzw. Drucker mit integriertem Fax ein? Der Usecase scheint bei dir offensichtlich gelebter regelmäßiger Standard zu sein? Dazu noch die offensichtliche Wichtigkeit.

Um hier mal auf den Kern der Frage zurück zu kommen :)
 
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TorenAltair schrieb:
In der ganzen Zeit hättest Du in einem x-beliebigen Copyshop schon halbe Bücher für ein paar Euro gefaxt.
oder bei Kleinanzerigen ein Faxgerät gekauft
 
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