Szenario: (Eigen-)Kündigung des DSL-Anschlusses - bitte um rechtl. und techn. Infos!

instinkt

Commander
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Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten ich als Verbraucher bei DSL-Verträgen habe.

Mein derzeitiger Wissensstand zum Thema ist, dass es best practice sein soll, durch den neuen DSL-Anbieter zu kündigen, indem man diesen bei Auftragsvergabe zur Kündigung beim bisherigen Provider legitimiert. Dazu wäre auch eine Art Arbeitskreis der meisten DSL-Anbieter gegründet worden, der eine gegenseitige Anerkennung der Kündigungslegitimationen unter deren Mitgliedern vereinbart. Gleichzeitig würden die Mitglieder des Arbeitskreises eine unterbrechungsfreie Überleitung zum neuen Anbieter organisieren, sodass die Ausfallzeiten von Internet und Telefon am Aufschaltdatum idR. geringer sind als bei der Eigenkündigung.

So weit, so gut. Ich sehe hier jedoch ein paar Nachteile (die aber vlt. gar keine sind?) und bitte um Bewertung und ggf. Korrektur meiner nachfolgenden Mutmaßungen und Fragen:

  1. die langen Kündigungsfristen von 3 Monaten verleiten dazu, dass man vergisst rechtzeitig zu kündigen und man ist prompt ein weiteres Jahr (wenn nicht sogar länger) an den bisherigen, mittlerweile evtl. unattraktiven Vertrag gebunden. Eine (provisorische) Eigenkündigung verschafft hier Abhilfe, auch wenn dadurch eine Klinke-in-die-Hand-Aufschaltung am Aufschalttag eher unwahrscheinlich ist
  2. wie verhält es sich mit dem Zugang der Kündigung, wenn ich über einen neuen Anbieter kündige? Wird der Zugang der Kündigung beim bisherigen Vertragspartner fingiert, wenn die Kündigungslegitimierung dem künftigen Anbieter zugeht?
  3. wie weit in die Zukunft kann ich den Vertrag beim neuen Anbieter abschließen, der dann für mich beim bisherigen Provider kündigt? Kann ich bspw. bereits jetzt bei Vodafone einen DSL-Vertrag abschließen, obwohl mein derzeitiger Telekom-Vertrag eine Laufzeit bis 30.06.2016 hat?
  4. Zusatzfrage zu 3.)könnte ich dann zB. im Mai 2016 noch widerrufen und einen anderen Anbieter oder aktuelleren Tarif bei demselben Anbieter wählen?
  5. was ändert sich bei einem Szenario wie 3.), jedoch mit der Änderung, dass eine Eigenkündigung vorliegt, also ohne dass eine Kündigung über den neuen Anbieter erfolgte. Welches Vorgehen wäre hier ratsam? Kündigung zurücknehmen und durch neuen Anbieter (erneut) kündigen lassen oder einfach rechtzeitig den neuen Anbieter beauftragen (was hieße hier dann "rechtzeitig")?

Eine Bitte: bitte keine Antworten im Stil von "lass den neuen Anbieter kündigen und gut ist", zumindest nicht ohne weitergehende Begründung. Ich möchte eine (rechtliche oder technische) Ebene tiefer einsteigen und oberflächliche Antworten zerstören den Thread. Danke!
 
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zu 1. sehe keine Frage. Kannst Du machen, wie du willst.

zu 2. zu 3. Du bekommst dann Post ob es möglich ist. Ist sicherlich verschieden.
Ich habe schon mal ein halbes Jahr vorher mit einem neuen Anbieter gekündigt, die haben das dann entsprechend liegen gelassen und dann rechtzeitig gekündigt. Reibungsloser Übergang war aber nicht möglich.

zu 4.
bei mir war bei 1 & 1 kein reibungsloser Übergang möglich, war 6 Wochen ohne Internet und Telefon. Grund war, daß die Leitung noch durch den alten Vertrag bei LEitungsanbieter geblockt war und keine neuen zur Verfügung standen.

zu 5.Letztendlich kann viel passieren. Du mußt dir einfach immer den Status anschauen und trotzdem kann es sein, das kein reibungsloser Übergang möglich ist.
 
1. Nebenbei: Eine Vereinbarung in AGB, wonach sich der Vertrag um mehr als ein Jahr verlängert, ist unwirksam. Ich würde immer die frühzeitige Kündigung vorziehen; dass eine Klinke-in-die-Hand-Aufschaltung damit unmöglich würde, kann ich mir nicht recht vorstellen; kenne mich mit dem Thema jedoch nicht aus - geht das denn wirklich so gut? Daraus folgt auch für mich: Best Practice ist die Eigenkündigung. Der Beauftragte braucht bloß einen Fehler zu machen und schon läuft der Vertrag weiter. Kennt man auch von Abokündigungsdienstleistern aus dem Internet.

2. Mit dem Zugang der Kündigung verhält es sich ganz gewöhnlich: Es ist im Grunde, als würde ich einen Brief der Post zur Versendung geben. Da muss nichts fingiert werden, sondern meine Erklärung geht dem alten Vertragspartner schlicht dann zu, wenn die Erklärung so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Mein Bote (oft die Post; nun wohl aber "best practice"-mäßig ein anderer Provider..) steckt idR meinen Brief ins Postfach und dann ist es gut.

3. Ich kenne spontan keine allgemeine Grenze für solch eine Verpflichtung mit Wirkung für die Zukunft. Einen Vertrag mit Beginn der Leistungserbringungen ab nächstem Jahr abzuschließen, erscheint mir völlig problemlos möglich. Zu beachten ist aber, dass die bekannte (höchstmögliche) Zweijahresfrist mit Vertragsschluss beginnt.

4. Widerrufen kann man prinzipiell, wenn ein Widerrufsrecht besteht; in aller Munde ist wohl etwa das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften. Dafür gelten keine abweichenden Regelungen, nur weil die Leistungen noch nicht sofort zu erbringen sind. Der Vertrag an sich besteht dennoch sofort. Die Frist beginnt wieder mit Vertragsschluss (abgesehen von möglichen Informationspflichtverletzungen seitens Unternehmer).

5. Bin nicht sicher, was hier taktisch erreicht werden soll. Nur wieder von rechtstechnischer Seite: Eine Kündigung kann nicht "zurückgenommen" werden. Es handelt sich streng genommen um eine neue Einigung bzgl weiterer Zusammenarbeit, dh schlicht um einen neuen Vertrag. Ich würde erwarten, dass Unternehmer eine solche "Rücknahme" gern zum Anlass nehmen, wieder eine neue Laufzeit in Gang zu setzen. Es lässt sich im Einzelfall darüber streiten, wie genau eine Rücknahme nun auszulegen ist, so dass im Ergebnis tatsächlich nur die Kündigung aus der Welt geräumt sein soll; aber Streit ist sicher nicht das, was man hier erreichen wollte.

Sry, falls ich iwo unklar sein sollte. Bin schon bisschen müde^^ Einfach nachfragen, darüber freue ich mich immer.

PS: Zu 4.: Und natürlich ebenso abgesehen von weiteren Ausnahmen wie der Lieferung von Hardware. Der Punkt aber ist: es ändert sich schlicht nichts, bloß weil die Leistungen erst in einem Jahr erfolgen sollen.
 
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da der neue Vertragspartner ein Interesse an dir hat (Dein Geld) wird er das ganze auch abwickeln wenn du erst 2017 wechseln willst.
ein Kunde ist ein Kunde....
 
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