Doc Foster
Fleet Admiral
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- Mai 2008
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Der klassische Tausch beinhaltet ja gerade die dauerhafte Eigentumsübertragung, da ist also nichts mit einem Rücktausch.
Wenn also der Tausch wirksam wäre, müsste die Gegenseite beweisen, dass eine Rückübereignung vereinbart war.
Weil ihr beide unter 18 seid, können letztlich beide Eltern den Vertrag zu Fall bringen, mit der Folge, dass der Tausch rückgängig gemacht werden muss. Dabei müsste dann m.E. Wertersatz für das defekte IPhone geleistet werden.
Wenn also der Tausch wirksam wäre, müsste die Gegenseite beweisen, dass eine Rückübereignung vereinbart war.
Weil ihr beide unter 18 seid, können letztlich beide Eltern den Vertrag zu Fall bringen, mit der Folge, dass der Tausch rückgängig gemacht werden muss. Dabei müsste dann m.E. Wertersatz für das defekte IPhone geleistet werden.