Teil berechnet, welches nicht benötigt wurde

Anub1s

Lieutenant
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Hallo zusammen,

mich würde eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren. Primär geht es mir um persönliche Meinungen, weniger um eine rechtliche Sachlage.

Kunde hat eine Wärmepumpenheizung und nun online gelesen, dass diese einen Photovoltaik-Modus bietet (bevorzugtes Aufheizen des Wasserspeichers wenn günstiger PV-Strom vom Dach zur Verfügung steht). Er ruft beim Installteur I an und bittet ihn, diesen einzurichten.
Der Installateur lässt sich telefonisch die Seriennummer der Anlage durchgeben und ruft einige Tage später zurück mit der Aussage, dass für die Funktionalität eine Erweiterungsplatine eingebaut werden muss. Die Platine wird bestellt, beim Termin vor Ort stellt sich aber heraus, dass die Platine nicht benötigt wird (die Anlage hat anscheinend eine neue Software-Version, durch die die Funktion bereits ohne die Platine direkt mit der Anlage möglich ist).
Der PV-Modus wird daher direkt an der Anlage eingerichtet und der Monteur nimmt sie Platine wieder mit. Einige Wochen später kommt die Rechnung, auf der die Platine (ca. 250€) sowie der Zeitaufwand (150€) aufgelistet sind.
Auf telefonische Nachfrage des Kunden bekommt er die Antwort, dass der Installateur die Platine ja nicht mehr zurückschicken könne und diese daher auch bezahlt werden soll. Der Kunde könne die Platine natürlich auch gerne noch haben um sie privat weiter zu verkaufen. Da es ein recht spezielles Teil ist, wird ein Weiterverkauf wohl schwierig bis unmöglich.

Wie seht ihr das? Muss/sollte der Kunde die Platine zahlen?

MfG Anub1s
 
Ich würde das Teil nicht bezahlen.
 
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Mir ist nicht ganz klar ob die 150 EUR für den Zeitaufwand jetzt für die eigentliche Installation, oder als Zusatz im Zusammenhang mit der Platine anfallen. Die sind im zweiten Fall ärgerlich aber wohl zu tragen.

Zur Platine selbst würde ich die dem Installateur lassen und mit dem Hinweis, dass die Anschaffung auf seinen fachmänischen Rat erfolgt von einer Kostenübernahme abstand nehmen.

Warum der Installateur die Platine nicht zurück schicken kann ist mir auch nicht ganz klar. Wenn er die erst versucht hat doch zu montieren und erst dabei gemerkt hat, dass diese gar nicht gebracht wird ist das gleich doppelt seine Nachlässigkeit und das Lehrgeld darf er gern selbst bezahlen.
 
Die 150€ Zeitaufwand sind für die Einrichtung, Konfiguration usw der Funktionalität an der Anlage selbst.ohne Platine und auch in realistischen Rahmen. Der Aufwand mit Erweiterungsplatine wäre vermutlich ähnlich gewesen.
Warum eine Rücksendung nicht möglich ist kann ich nicht sagen. Hat man als gewerblicher Käufer evt kein Rückgaberecht? Dass sie nicht gebraucht wird war quasi direkt zu Beginn klar, das konnte man vor Ort im Menü der Anlage an einer Option erkennen.
 
Du hast keinen Auftrag zum Einbau der Platine erteilt sondern zur Einrichtung des Photovoltaik-Modus.
Du bist Laie auf diesem Gebiet und musst Dich auf die Aussagen des Fachmanns verlassen.
Wenn dieser sich im Vorfeld nicht korrekt informiert, nicht Dein Verschulden sondern sein Versäumnis.
Eine nicht erbrachte Leistung, Einbau der Platine, muß auch nicht bezahlt werden.
 
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Dafür kontaktiert man ja einen Fachmann, der sollte wissen ob das mit und ohne Platine geht.
Wenn der Fachmann da eine Fehlentscheidung trifft, ist das sein unternehmerisches Risiko.
Besonders gewitzt scheint der Fachmann auch nicht zu sein, sonst hätte er die Platine einfach eingebaut und den Mund gehalten.
Hier ist aber wohl zwischen Firma und Monteur vor Ort zu unterscheiden.

Alleine schon deshalb weil der Monteur die Platine wieder mitgenommen hat ergibt es keinen Sinn dass du diese bezahlen solltest. Aber selbst wenn die Platine bei dir wäre, würde ich diese nicht bezahlen.
 
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Wenn der Monteur die Platine ausgepackt hat lässt sich diese meist nur schwer zurück geben.

Oft ist ein Aufkleber angebracht der beim öffnen beschädigt wird mit dem Hinweis das eine Rücknahme da nach entfällt.

Du als Laie kannst nicht beurteilen ob diese benötigt wird somit kann dir das keiner aufzwingen.

Hätte der Installateur vorher richtig geprüft hätte er gewusst das diese nicht benötigt wird.
Falls über das Typenschild sowas nicht in Erfahrung gebracht werden kann, hätte der Installateur ja mit dir besprechen können erstmal die Situation vor Ort zu begutachten.

Diesbezüglich würde ich die Platine nicht bezahlen und das schriftlich per Einschreiben ihm mitteilen.

Nicht das es sonst heißt du hättest einfach nicht bezahlt oder ähnlich.

Lg
 
alne24 schrieb:
Diesbezüglich würde ich die Platine nicht bezahlen und das schriftlich per Einschreiben ihm mitteilen.
Dem ist nichts hinzuzufügen - sein Problem
 
Vorallem auch noch so geil, dass der Handwerker die Platine ja anscheinend wieder mitgenommen hat...

Um wie viel wollen wir wetten das die Platine, obwohl sie ja nach bezahlen theoretisch Eigentum des Kunden sein sollte, diese bei der naechsten Anlage wo sie vielleicht wirklich gebraucht wuerde, verbaut worden waere?

Jedenfalls faellt das meiner Meinung nach eindeutig ins unternehmerische Risiko des Handwerkers. Dafuer kenn er sich doch aus. Allerdings gehe ich in diesem Fall davon aus das er die Seriennummer auch nur in ein Herstellerportal eingetickert hat.... aber dann soll er bei dem anklopfen um die Platine wieder loszuwerden. Das ist nicht das Problem des Endkunden.
 
Ja, das uebliche 14-Tage Wiederrufsrecht gibt es im Business to Business Umfeld nicht.

Von Unternehmen wird, im Gegensatz zu Verbrauchern, erwartet das sie wissen was sie tun. Solche Fehler wie sie dem Handwerker in diesem Fall unterlaufen sind, sind sein eigenes Problem. Oder, wenn er sie hat, moeglicherweise auch ein Problem fuer seine Berufshaftpflicht.

All das kann dem Kunden eigendlich egal sein. Doof ist nur, je nachdem wo man wohnt, das es teilweise schwer werden kann ueberhaupt einen Handwerker zu finden. Da kann es unguenstig sein wenn man sich einen der verfuegbaren "sauer faehrt".
 
Als gewerblicher Käufer gibt es kein Rückgaberecht. Es gibt Großhändler die gegen eine Gebühr die Artikel wieder zurück nehmen und einlagern, aber auch das ist meistens für dich als Händler extrem unattraktiv. Dann lieber den Artikel zum EK raus schießen im Internet um den Verlust zu minimieren, aber selbst das klappt nicht immer. Hab auch leider noch so einiges rum liegen, weil mal falsch bestellt oder aber auch weil der Kunde dann plötzlich abspringt, das ist dann richtig ärgerlich.

Finds trotzdem interessant, dass er versucht seinen Fehler auf den Kunden abzuwälzen. Die Frage ist natürlich auch, ob man da bei solchen Methoden Kunde sein will, denn rein rechtlich gesehen ist der Fall klar. Wie @h00bi schon sagt, Unternehmerisches Risiko ist das Stichwort. Darauf würde ich auch in dem Brief nett hinweisen und noch dazu erwähnen, dass wenn er sich nicht sicher war, ja vorher hätte die Anlage begutachten können.

Das wäre ungefähr so wie wenn eine Werkstatt die falschen Bremsen bestellt, dann merkt ach die sind ja noch gut und diese trotzdem in Rechnung stellt, obwohl die nie verbaut waren.
 
Die Frage ist immer: hast du beauftragt die Platine zu kaufen oder hast du beauftragt die gewünschte Funktionalität sicherzustellen.

Der Mitarbeiter hätte wissen können und ggf. müssen das die Platine nicht benötigt wird. Würde diese auch schlicht nicht zahlen wenn ich den Kauf der Platine nicht beauftragt habe.
 
Ich würde die Platine auch nicht bezahlen... warum auch.

Noch dazu finde ich es äußerst fragwürdig warum dem Installateur nicht bekannt ist (spät. durch den Hersteller) das mit einem entsprechenden Softwareupdate / Softwarestand der Heizung eben besagte Platine nicht mehr nötig ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde Auftragsbestätigung mit Rechnung abgleichen. Steht in ersterem die Installation der Platine, dann hast du nicht aufgepasst und ich würde mir die platine geben lassen. Steht es dort nicht: ich zahle nichts, was nicht an Leistung erbracht wurde --> Rechnungsbetrag selbstständig anpassen, überweisen und zeitgleich einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung warum und wie viel gekürzt wurde einreichen. Danach abwarten und Tee trinken.
 
Tinkerton schrieb:
Ist der TE als Stromeinspeiser nicht auch Unternehmer?
Das spielt doch keine Rolle.
Selbst wenn er das für die Solaranlage auf dem Dach seiner Schlosserfirma beauftragt hätte, wäre das egal.
Es geht hier auch nicht um Rückgaberecht, sondern der Dienstleister hat schlicht einen Fehler gemacht den er selbst zu verantworten hat.
 
Ich habe dem Installateur mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin das Teil zu bezahlen. Er meinte daraufhin nur, dass das dann wohl so wäre, ich mir dann aber für meine Heizung ab sofort doch bitte jemand anderen suchen möge.
In Anbetracht der Gesamtumstände muss ich sagen, dass das ohnehin für mich die Konsequenz ist. Aus meiner Sicht ist die Sache damit erledigt.
 
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