News The Archive AG rechtfertigt Ermittlung von IP-Adressen

Ja, sich immer schön auf das Wunderwerkzeug GLADII rausreden... :rolleyes:
Sobald da ein unbefangener Gutachter drüberschaut, is der Ofen aus. Technisch ist die Erfassung eines Downloads ohne Proxy oder Deep-Packet Inspection defacto nicht machbar. Letztere ist schwer illegal bei ersterer sieht die Sache nur marginal besser aus: Warum leitet man den Nutzer zurück auf die ursprüngliche Seite und begünstigt so den Verlauf der Dinge statt auf die Seite des Rechteinhabers? Da wird dann ganz schnell klar, dass es ums Geld über die Abmahnung geht...
Ich hoffe, dass ein richtig heftiges Verfahren in dieser Sache gegen U+C eröffnet wird und sie nicht nur allen geschädigten Nutzern das Geld zurückzahlen müssen, sondern dieser auch noch entschädigen müssen für eventuelle entstandene Schäden.
Um das Geflecht aus U+C und The Archive zu entflechten sollte man jetzt am besten gleich mal die VDS bemühen und den gesamten Traffic von U+C und deren Kollegen in der Entstehungszeit der Domain retdube analysieren. Für genau sowas is die VDS doch da, oder irre ich? Das könnte eventuelle recht schnell Licht in die Sache bringen... Sollte sich herausstellen, dass das ganze so geplant war, hilft U+C auch die GmbH nichts. Dann sind die Verantwortlichen persönlich vor Gericht, allerdings nichtmehr als Anwalt... :evillol:
aspro schrieb:
Heise hat doch bereits eine plausible Theorie veröffentlicht. Alles weitere werden hoffentlich die Gerichte klären. Da braucht man sich nicht wirklich den PR-Bullshit reinziehen.
Exactly.
FreedomOfSpeech schrieb:
Ist ja interessant. Anstatt bei RedTube die Löschung zu beantragen wird geschaut, ob der Film noch angesehen werden kann. Sonst könnte man ja nicht munter weiter abmahnen. Also ein weiterer Hinweis, dass es nicht um die Urheberrechte geht sonder um pure Abzocke.
Was man ergo wieder als Rechtsmissbrauch interpretieren könnte.
Wishbringer schrieb:
Wenn es so wie bei Youtube ist, wird dieses Video damit auch vom Portal häufiger in der Zufallsauswahl angeboten.
Und damit wahrscheinlich auch häufiger tatsächlich geladen!
Sowas könnte man damit auch als Begünstigung einer Rechteverletzung sehen. Quasi eine vorbereitende Maßnahme, damit sich besonders viele Leute dieses Video anschauen und dami abgemahnt werden können.
Wird mit Sicherheit so sein, dass es dann auf der Startseite öfter angeboten wird. Is aber letztlich wohl egal, da Streaming nach wie vor nicht als illegal eingestuft wird und auch gemäß unterem Link explizit ausgenommen ist. Das wird wohl einer von vielen Boomerangs sein, die zurückkommen...

Siehe auch hier: http://www.heise.de/newsticker/meld...hnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html
  • Betrug
  • Nötigung
  • Erpressung
  • Täuschung
wären einige weitere Punkte auf einer Liste, die U+C auf den Kopf fallen könnte.
 
Zaeggu schrieb:
Mann, die Verstricken sich immer wie Tiefer in ihre Ausflüchte die werder Hand noch Fuss haben können!

Das ist halt wie beim Pokerspielen, wenn man merkt, dass man hinten liegt. Dann kannst Du nur noch erhöhen und hoffen, dass der Gegner folded oder Du kannst den Pott aufgeben.
 
250,€ x 10.000 bisherige Abmahnungen = eine 25 mit 5 Nullen, 2.500.000 € als zusätzliches Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt.

Ich möchte auch nen schickes "kleines" 2 Familien-Häuschen mit Gartengrundstück in ruhiger Waldlage + 2 tolle Autos dazu,
von ander'n als (ne Art) "Spende" fianziert.

(als etwas anders kann man diese Dreistigkeit, äh sorry, unverschämte Frechheit garnicht mehr nicht bezeichnen)
 
Ich frage mich bei der Debatte am ehesten:
Wieso kann es sein, dass man immer nur sagen kann "die IP's wurden mit den üblichen Internet Technologien ermittelt". Ich frage mich, warum es möglich ist, ohne detaillierte Informationen über das WIE ÖFFENTLICH bereitzustellen (oder zumindest für die Beschuldigten, bzw. deren Anwälte) jemand anderen Beschuldigen kann etwas illegales getan zu haben.
Es ist mir zwar bewusst, dass es sich hier um Zivilrecht und nicht um Strafrecht handelt, ich verstehe es allerdings nicht warum so etwas in Deutschland möglich ist, bei unserem sonstigen Bürokratie wahn...
 
Luxuspur schrieb:
naja U&C sind nur MAndatsanwälte ... wenn da keine Verstrickung nachgewewiesen werden kann ... sind die aussen vor ...

Die sind ganz und gar nicht aussen vor. Gegen sie laufen Strafanzeigen wegen Nötigung, Erpressung, gewerbs-/und oder bandenmaßigem Betrug. Jeweils in besonders schwerem Fall.

http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2013/12/Strafanzeige-gegen-Thomas-Urmann5.pdf

auch interessant dazu die Einschätzung eines Richters:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische-Analyse-Streaming-Abmahnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html
 
Ich frage dann mal meinen Kumpel für nen Bier das ich ihm Spendier, das er mir begutachtet, das ich noch nie im Leben etwas illegal aus dem Internet herunter geladen habe.

Dazu schaut er mir nochmals 10 Minuten über die Schultern und kann wieder feststellen das in diesen 5 Minuten wieder nix illegales passiert ist.

Also wiedermal bestätigt sich das diese abwägige Idee ich könnte schon mal irgendwo irgendwas gestreamed oder gedownloaded haben, als Falsch heraus.

Da natürlich diese 10 Minuten verallgemeinerbar sind und wenn ich in diesen 10 mins nichts gezogen habe, das natürlich für meine restliche Lebenszeit auch gilt, kommt mir bitte nicht mit ner Abmahnung hab ja nen Gutachten.

Und wehe da kommt nochmal was, dann mache ich nochmal ne Pressemitteilung und lese das Gutachten nochmal vor. Also Wehe!!!
 
Hier sollen Juristen über IT-Fragen entscheiden, ohne Experten zu befragen.
Nicht nur, dass wohl rechtlich überhaupt keine Urheberrechtsverletzung durch "streaming" geschieht und dennoch die IP Adressen durch die Gerichte "übersetz" wurden, nein auch die Ermittlung der IPadressen selber verlief schon äußerst fragwürdig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Dieses"übliche Internetanwendung" nicht mehr als Floskeln....
Wenn das SO wirklich möglich ist in Deutschland, dann ist Internet SOFORT illegal, denn überall stolpert man über einen Text oder Bild, welche ohne genehmigung der Rechteinhaber benutzt wurden. Als User wäre man dann durhc bloßes Ansehen sofort schuldig....und woher soll man wissen wer die rechte hat....
 
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