• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News The Witcher: Autor Sapkowski erhält Nachzahlung von CD Projekt

mkdr schrieb:
Find ich absolut nicht in Ordnung. Wenn er die Rechte lange vor den Spielen (Witcher3) abgetreten hat ist das halt so. Pech nennt man das dann glaub ich im Volksmunde. Ich hätte ihm noch mal großzügig 7000 Euro angeboten als einmalige Kulanz-Zahlung. Wenn er die ablehnt, gar nichts und ihm dann die Gerichtskosten aufgedrückt wenn er klagt, und natürlich krachend verliert.

Nur das er eben nicht krachend verliert, sondern Du wahrscheinlich am Ende blechen musst ;-) Ich nehme an, niemand hier kennt die polnische Rechtslage genau und schon gar nicht den Vertrag. Aber auch im deutschen Urheberrechtsgesetz gibt es Nachzahlungsmöglichkeiten:


Urheberrechtsgesetz - § 32 Angemessene Vergütung

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.

Und das ist auch richtig so. Stell Dir nur mal vor, die Rowling wäre ihre Harry Potter Bücher nicht losgeworden und irgendwann hätte ein Verlag gesagt, ja komm, hier haste 5000 € und wir bringen das raus. Der Verlag macht etliche Millionen mit einem der wirtschaftlich erfolgreichsten Bücher der letzten Jahrzehnte und Rowling geht mit 5000 € nach Hause. Da heißt es eben nicht, Pech gehabt, sondern nachträglich die Vergütungsklauseln anpassen. Ich vermute mal, dass das polnische Recht eine ähnliche Klausel enthält. Dann würde ich das genauso machen, wie der Autor. Mir ist der Knabe allerdings trotzdem unsympatisch, weil er immer über die Spiele gelästert hat. Das ist kein guter Stil. Und wie hier bereits jemand anderes geschrieben hat: Auch ich habe mir die Bücher erst gekauft, nachdem ich die Spiele kennengelernt hatte und höchstwahrscheinlich wären mir die Bücher ohne die Spiele niemals aufgefallen.


Edit: danke @ildottore habe daneben gegriffen. Es ist § 32a, s.u.. Botschaft bleibt aber die Gleiche.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Beitrag, Arcturus128, MajesticXII und 2 andere
Wieso haben hier einige die Meinung das CDPR vor Gericht verloren haette?
Es gilt daher als sehr wahrscheinlich, dass die Zahlung lediglich auf der Kulanz CD Projekts basiert; der potentielle gerichtliche Erfolg der Forderung wurde ohnehin stark angezweifelt.
Aus dem Artikel.
Wisst ihr da mehr? Wenn ja was genau und woher?

Ich persoenlich glaube das CDPR hier moeglichen Imageproblemen vorgreifen wollte und keine Rosenschlacht vor Gericht. Eventuell wollen die weitere Geschichten aus dem Witcher-Universum erzaehlen.
Da waere ein Gerichtsstreit sehr kontraproduktiv.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: .fF und mkdr
@ Verminaard Genau wie Du "glauben" es einige eben nur und "wissen" es nicht. Liegt wohl auch daran, dass hier keine Juristen mit guten polnisch-Kenntnissen sind. :)
Deine Schilderung ist eine mögliche Variante, während der Glaube, dass keiner zahlt, wenn er nicht muss, eine andere ist
Wo dazwischen die Wahrheit liegt wissen wohl nur CDPR/deren Anwälte und Sapkowski - genau wie den Betrag, auf den sie sich geeinigt haben.
 
Ismael11 schrieb:
Aber auch im deutschen Urheberrechtsgesetz gibt es Nachzahlungsmöglichkeiten:


Urheberrechtsgesetz - § 32 Angemessene Vergütung

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.
Fast richtig: In § 32 UrhG gehts um eine von Vornherein unangemessen niedrige Vergütung. § 32a UrhG betrifft den vorliegenden Fall, dass die Vergütung sich im Nachhinein als unangemessen niedrig herausstellt:

§ 32a
Weitere Beteiligung des Urhebers

(1) 1Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. 2Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.

Der Kameramann von Das Boot hat z.B. im Nachhinein mal flockig das Sechsfache seines ursprünglichen Honorars vom Rechteinhaber bekommen (https://www.lhr-law.de/magazin/urhe...ameramann_von_das_boot_erhaelt_nachverguetung)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dandelion und Ismael11
Ismael11 schrieb:
Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
Schön. Er IST aber schon lange kein Urheber mehr. Er hat die RECHTE ABGETRETEN, kein "Nutzungsrecht" eingeräumt. Es ist ein simpler Verkauf (vollständige Übertragung), kein Nutzungsrecht. CDP ist Eigentümer der Rechte. The End.
 
@ildottore: Danke, hast recht. Ich bin kein Jurist und gucke mit 1,5 Augen gerade Fußball... Da habe ich tatsächlich den falschen Paragraphen erwischt, aber genau diese Message meinte ich :)

@mkdr: Sorry,aber dazu nur ganz kurz: Nein, das ist kein Verkauf. Niemals.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dandelion
Eigentlich ist hier jede juristische Diskussion sinnlos, weil:
1. Der Wortlaut des Lizenzvertrages nicht bekannt ist,
2. Die polnischen Gesetze und die dortige Rechtsprechung uns auch nicht geläufig sind.

Allerdings, finanziell dürften ihm die Witcher Spiele einiges zusätzlich eingebracht haben, über neue Leser.

Ergänzung:
An der Netflix-Serie wird er auch noch mit verdienen. Ob es die nur wegen der Bücher gäbe?
 
Zuletzt bearbeitet:
mkdr schrieb:
Schön. Er IST aber schon lange kein Urheber mehr. Er hat die RECHTE ABGETRETEN, kein "Nutzungsrecht" eingeräumt. Es ist ein simpler Verkauf (vollständige Übertragung), kein Nutzungsrecht. CDP ist Eigentümer der Rechte. The End.
Urheberschaft kann man nicht abtreten, soweit ich weiß. Es ist kein Verkauf, er ist nach wie vor der Urheber. Er hat CD Project lediglich die Nutzungsrechte eingeräumt, sonst dürfte er ja auch seine Bücher gar nicht mehr verkaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dandelion
Das sieht man mal wieder wie toll CD Project ist. Immer wieder ein Paradebeispiel für ein gutes GameStudio.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: howdid
Wie immer liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte.

CDPR wird einem außergerichtlichen Vergleich sicher nicht aus reiner Milde, Güte und Kulanz zustimmen.

Der gute Sapkowski hat damals schließlich auch im Vollbesitz seiner Kräfte gehandelt, als er die Rechte für sein Werk für Peanuts verhökert hat.

Wenn CDPR ihm jetzt das 10-fache der ursprünglichen Summe, also 80.000,— Euro zahlen würde, könnte ich das durchaus nachvollziehen. Das 100-fache (800.000,— Euro) wäre wohl das höchste der Gefühle.

Aber 14 Mio. Euro? Also mehr als das 1.750-fache der ursprünglich vereinbarten Summe? Sorry aber so ganz rund läuft der Typ nicht mehr.

Auch ein Unternehmen muss Rechtssicherheit haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Slurpee und Sanjuro
RYZ3N schrieb:
Aber 14 Mio. Euro? Also mehr als das 1.750-fache der ursprünglich vereinbarten Summe? Sorry aber so ganz rund läuft der Typ nicht mehr.

Auch ein Unternehmen muss Rechtssicherheit haben.

Das ist wohl war, ich verstehe aber CD-Projekt auch nicht ganz, bzw. stelle ich mir die Frage ob diese nicht rein aus Anstand nach der unerwartet erfolgreichen Witcher Reihe sich ein Herz genommen haben und dem Autor mit einem sechstelligen Betrag ihre Anerkennung deutlich machen können, dann hätte er annehmen sollen und beide Parteien wären glücklich.

so zu handeln, hätte seinem Alter Ego "Geralt" besser zu Gesicht gestanden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SVΞN
Sehe ich auch so.

8.000,— Euro auszuhandeln und Jahre später mit einer Vorderung von 14.000.000,— Euro um die Ecke zu kommen, mutet schon ein wenig habgierig an.

Aber es passt ganz einfach in die Zeit.

Viele haben das rechte Maß verloren.
Ergänzung ()

Zudem gehe ich davon aus, dass auch der Erfolg der Videospiele [vor allem von The Witcher III] auch dem Erfolg seiner Bücher ganz zuträglich war und die Verkaufszahlen doch ganz gut beflügelt haben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sanjuro und Haxor
Dandelion schrieb:
Nein nicht zwingend.
Für mich in dem Fall schon, weil alles andere unerheblich ist. Ja, Sapkowski erscheint mir auch in nem unsympathischeren Licht als vor der Sache. Nicht wegen der Forderung per se. Aufgrund der Äußerungen und des Gebarens.
In dem Fall finde ich meine persönliche Meinung zu seinem (Sozial-)Verhalten vernachlässigbar. Was würde das jemand kümmern wie ich das finde?!
Das Entscheidende liegt in diesem juristischem Fall im, Achtung, Juristischen.

In einer Diskussion sollte es um den Kern der Sache gehen. Meinetwegen soll jeder seinen persönlichen Hass da einstreuen.
Dieser Thread ist nun mal jedoch in die ganz falsche Richtung ausgeartet. Der Schwerpunkt war hier offensichtlich ein ganz anderer. Thema verfehlt.

Die News an sich konnte da im Übrigen nix für. Sie war noch sachlich genug.

Was erwartest du denn für Kommentare? "Tja ist kein netter Mensch der Herr, aber rechtlich gesehen ist alles korrekt!", oder was? Das wäre eine langweilige Kommentarsektion, die unter anderem dazu da ist um zu diskutieren.

Klar gibt ihm das Gesetz recht. Ist trotzdem albern. Er hat halt echt einfach verkackt. Jetzt wurde er eben abgespeist mit der Kulanz. Er könnte ruhig dankbarer sein, dass sich seine Bücher so gut durch CDP verkaufen, aber das sieht er ja auch anders, wenn ich das mal richtig gelesen habe.

Mich würde echt interessieren, ob du bei der Verhängung einer Todesstrafe in einem Land wo die zum Gesetz gehört, auch einfach mit den Schultern zuckst uns sagst: "Mir mag das nicht passen ist aber rechtlich korrekt." Wenn die Menschen in den Ländern in denen sie abgeschafft wurde, auch so reagiert hätten, dann hätten wir sie wohl auch heute noch.
 
RYZ3N schrieb:
Zudem gehe ich davon aus, dass auch der Erfolg der Videospiele [vor allem von The Witcher III] auch dem Erfolg seiner Bücher ganz zuträglich war und die Verkaufszahlen doch ganz gut beflügelt haben wird.
Ich hatte es schon mal verlinkt: http://www.robots-and-dragons.de/ne...tor-romane-weiss-nur-dass-es-drei-spiele-gibt
Auf die Frage, wie er mit den Umsetzungen seiner Bücher umgehen würde, antwortete er: "Ich verdiene mit ihnen sehr viel Geld“. Die Frage nach seinem Umgang mit den Kritikern beantwortete er mit: "Ich defäkiere“.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SVΞN
Rechtliche Möglichkeit von Zahlungsnachforderungen in Polen hin oder her....typisch, es geht meißtens um Profit(gier) und Fehleinschätzungen.
In meinen Augen macht sich der Buchautor jedenfalls unglaubwürdig!
 
anexX schrieb:
Alleine mit der "Lizenz für nur ein Spiel" Klausel und nicht etwa "mehreren Fortsetzungen eines Spiels" hätte der Author ganz sicher vor jedem Gericht der Welt...

Und diese Klausel kennst Du woher?

Bisher war meine Info, dass Sapkowski ausgesagt hat, dass er den Vertrag "so verstanden hat", dass es nur um ein Spiel gehen würde, CDPR hat aber etwas anderes verstanden. Also scheint es wohl nicht so klar formuliert zu sein. Siehe auch die Vertragsstreitigkeiten zwischen Crytek und RSI/CIG, ob Star Citizen und Squadron 42 jetzt 1 oder 2 Spiele sind...

Zumal ihm jetzt nach 12 Jahren und 3 Spielen eingefallen ist, "Hey, wieso sind das jetzt plötzlich 3 Spiele?!". Klingt unglaubwürdig...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Verminaard und SVΞN
Original ton Autor:
Er lehnte es ab, medienübergreifend für einen kanonischen Zusammenhang zu sorgen oder Begleitwerke zu einer Adaption in einem anderen Medium zu schreiben. Obwohl er einräumte, dass die Spiele zur Bekanntheitssteigerung seiner Bücher beigetragen hätten, führte er den Erfolg der Witcher-Reihe von CD Projekt hauptsächlich auf den Erfolg seiner Bücher und seine Popularität als Autor zurück .
Was hab ich mich weggeschmissen.Wer kannte wohl die Bücher als er das Spiel gekauft hat.Ich wusste schon vom Autor,aber die Spiele habe ich mir garantiert nicht deswegen gekauft
 
Krass wie viele ihm die Nachzahlung nicht gönnen. Ihr fändet es sicher auch ärgerlich wenn ihr eine Idee habt und überlasst es wegen ausbleibendem Erfolg jemand anderem und der wird mega erfolgreich damit. War es dumm die Beteiligung auszuschlagen? Ja sicherlich. Gerechter und vor allem Freundschaftlicher ist so eine Nachzahlung dann allemal. Rechtssicherheit und Verträge sind zwar was tolles aber manchmal ist sowas nicht absehbar. Im Übrigen würde die Welt ja sonst gar nicht funktionieren. Man denke nur an die ganzen AGB denen man zustimmt, nicht liest/vollständig einhält und das Produkt trotzdem weiternutzen darf weil sie kulanterweise nicht durchgesetzt werden. Da würde den Leuten auf vieles die Lust vergehen wenn immer alles nach Vertrag laufen würde.

PS: Puls Biznesu (=Business) :D man muss die slawischen Sprachen manchmal einfach lieben.
 
thepusher90 schrieb:
Mich würde echt interessieren, ob du bei der Verhängung einer Todesstrafe in einem Land wo die zum Gesetz gehört, auch einfach mit den Schultern zuckst uns sagst: "Mir mag das nicht passen ist aber rechtlich korrekt." Wenn die Menschen in den Ländern in denen sie abgeschafft wurde, auch so reagiert hätten, dann hätten wir sie wohl auch heute noch.
Interessanter "Vorwurf". Nein, da würde ich auf die Straße gehen um dagegen zu demonstrieren.
Warum werden hier die haarsträubendsten Vergleiche rausgesucht?!
Unsinn.
Stell dir vor, ich beurteile Lizenzrecht und staatliche Exekutionen emotional unterschiedlich. :pcangry:
 
Zurück
Oben