Tisch liefern lassen. Kein versicherter Versand. Beschädigt

BruderMoik

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Ich hab mir für ca. 200,- € einen Tisch bei einem Möbelhändler gekauft.

Versand war kostenlos mit dabei.

Allerdings wäre mir beim Versandvorgang dann noch angeboten worden, für einen Aufpreis, versicherten Versand wählen zu können.

Hab ich leider nicht ausgewählt. Dachte, so ein Tisch müsste schon ohne Beschädigungen transportierbar sein.
Hab mich leider getäuscht. Sowohl die Bodenplatte, als auch die Tischplatte haben Schäden.

Hab ich jetzt Pech gehabt, weil ich nicht versichert gewählt hatte, oder kann ich trotzdem erwarten, dass meine Ware unbeschädigt ankommt? Wurde per Spedition geliefert.
 
BruderMoik schrieb:
oder kann ich trotzdem erwarten, dass meine Ware unbeschädigt ankommt?
so sollte es sein.

Mach halt ne Schadensmeldung bei der Spedition.
War der Karton beschädigt? Fotos davon gemacht?
Waren zeugen beim Auspacken dabei.

Notfalls auch an den Händler wenden.

Der Händler muss ja dafür sorgen, dass die Ware gut verpackt ist und ausreichend versichert ist, das ist ja nicht deine Aufgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:
BruderMoik schrieb:
Hab ich jetzt Pech gehabt, weil ich nicht versichert gewählt hatte, oder kann ich trotzdem erwarten, dass meine Ware unbeschädigt ankommt? Wurde per Spedition geliefert.
Findet ein Online-Kauf nicht zwischen 2 Privatleuten, sondern zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher statt, gelten andere Regeln. Es handelt sich dann nämlich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), bei dem die Vorschrift über den Versendungskauf (§ 447 BGB) gerade nicht anzuwenden ist.

In diesem Fall trägt also immer der Verkäufer das Versandrisiko. Er muss daher einen versicherten Versand vornehmen oder mit dem Risiko leben. Es handelt sich übrigens um zwingendes Recht, das nicht durch Vereinbarungen der Vertragspartner abgeändert werden kann. Enthält die Angebotsseite Aussagen wie "Versandkosten: unversichert 2,20 €, versichert: 6,50 €", trägt der gewerbliche Verkäufer in beiden Fällen das Versandrisiko.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal...erliche Gesetzbuch (BGB) hält,hat (§ 447 BGB).
 
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Der Knackpunkt wird hier die Spedition werden. Die hat mit Sicherheit eine Unterschrift des Empfängers, dass die Ware anstandslos geliefert wurde.
 
Ja das mag sein, aber der Tisch kann trotzdem zerkratzt sein obwohl die Verpackung unbeschädigt ist.
 
.one schrieb:
Der Knackpunkt wird hier die Spedition werden. Die hat mit Sicherheit eine Unterschrift des Empfängers, dass die Ware anstandslos geliefert wurde.

Schonmal vom versteckten Transportschaden gehört?
Ich arbeite im Baumarkt, du glaubst nicht wie oft ich versiegelte (!) Verpackungen öffne und die Ware da drin hat Schäden die von außen nicht ersichtlich ist.

Vor kurzem erst wieder den Fall gehabt:
Kundin hat Dusche mit Aufmaß und Co bestellt (Warenwert ca 4300€). Die Verpackung war komplett in Ordnung, aber eines der profile völlig zerkratzt. Da konnte sich die Spedition bzw der Lieferant noch so sehr auf den Kopf stellen.
 
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Speditionen lassen sich gerne mal den Zustand der Ware quittieren, nicht nur der Verpackung.
 
Genau, wenn die Fahrer warten bis jeder den Inhalt seiner Packstücke ausgepackt und begutachtetet hat, sind die Fahrer mit der Lieferung vom Montag erst am Sonntag fertig.
 
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Da gibt es hier irgendwo einen Thread, der so 2 Jahre alt sein sollte, der genau dieses Problem beinhaltet.
 
Bist du Verbraucher und hast du vom Händler direkt gekauft (also ist der "Händler" keine Plattform, die nur nur Verträge vermittelt, wie eBay?)
 
Bei kommerziellen Verkäufen durch einen gewerblichen Händler trägt dieser idR immer das Versandrisiko. Das heißt er muss sicherstellen, dass die Waren in Ordnung ist wenn sie bei dir ist. Dir stehen in diesem Falle auch 14 Tage Widerrufsrecht zu, sofern es keine Maßanfertigung war.
 
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