Überspannung im Stromnetz

broxton

Cadet 4th Year
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Dez. 2007
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91
Hallo allerseits,

folgendes Problem möchte ich Euch kurz beschreiben:

Ich wohne im Dachgeschoss meines Onkels und er hatte mit einem bekannten Elektriker arbeiten am Sicherungskasten durchgeführt. Jedenfalls hat dieser Elektriker wohl ein Kabel vertauscht und hat versehentlich mehr als die üblichen 220 V durch die Leitungen gejagt. Das Ergebnis war, dass die Elektronikgerät die am Strom hingen nun kaputt sind. Dazu gehört auch mein Acer Laptop. Dieser startet weder mit dem Akku noch mit dem Netzteil (ohne Akku). Meine Frage hierzu ist, sind da auf dem Mainboard nur irgendwelche Kondensatoren, Transistoren oder Widerstände kaputt gegangen die man durch neue ersetzen kann oder ist das eher ein hoffnungsloser Fall, wenn da Starkstrom durch die Geräte durchfließen?

LG
Brox
 
Der Elektriker sollte eine Haftpflicht haben.

Melde den Schaden.

BFF
 
Wo bitte liegen bei 2-Phasen 240V Starkstrom an?

/Edit

Danke Nilson für die Erklärung.
 
@proud2b
Den L2/L3 auf den N Klemmen und zack hat man 400 Volt ziwschen L1 und "N".
 
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@proud2b: Was für eine Frage. Laie? 3P+N, Spannung zwischen den Außenleitern (P) ist 400V AC, Spannung zwischen N und P ist 230V AC. Wenn der Elektriker also den N in der UV mit einer P belegt hat haben im Anschluss 2/3 aller Stromkreise 400V AC. Ergo - Peng, alle Elektronik daran ist Schrott.
 
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Nilson schrieb:
@proud2b
Den L2/L3 auf den N Klemmen und zack hat man 400 Volt ziwschen L1 und "N".
Genau, 400 Volt wurde mir auch genannt, war mir aber nicht sicher und wollte die Zahl jetzt lieber nicht erwähnen, falls ich mich doch falsch erinnert haben sollte.
@rest: Beide sind Bekannte von uns und wenn es selbst nicht reparierbar ist, dann müssen wir das wohl oder übel über der Versicherung klären. Die Festplatte bau ich auf jeden Fall aus, wenn das Mainboard hinüber ist aber gibt es wirklich keine Chance, das Mainboard zu retten?
 
Hallo zusammen,

@ broxton

broxton schrieb:
Beide sind Bekannte von uns und wenn es selbst nicht reparierbar ist, dann müssen wir das wohl oder übel über der Versicherung klären.

Das wird dir deine Versicherung nicht Bezahlen, da es durch Verschulden - Selbstverschulden wohlgemerkt - des Bekannten reüssierte. Wenn, dann könnte es über die Haftpflichtversicherung deines Bekannten, also des besagten angeblichen Elektrikers, geltend gemacht werden, so daß diese aufkommt. So würde ich es jedenfalls machen, ob absichtlich oder nicht absichtlich spielt keine Rolle.

Ohnedies, wenn man solche Arbeiten absolviert, sollte man schon eine gute Haftpflichtversicherung haben, denn da kann schon einiges kaputt gehen, zumal jeder mal einen schlechten Tag hat, egal wie gut man in einem Fachgebiet normalerweise ist. Fehler können einfach jedem mal Passieren.

So long....
 
Luxmanl525 schrieb:
Ohnedies, wenn man solche Arbeiten absolviert, sollte man schon eine gute Haftpflichtversicherung haben, denn da kann schon einiges kaputt gehen, zumal jeder mal einen schlechten Tag hat, egal wie gut man in einem Fachgebiet normalerweise ist. Fehler können einfach jedem mal Passieren.

Ausgebildete Elektriker mit Gesellenbrief dürfen solche Arbeiten in der Regel nicht privat durchführen. Erstens greift der Versicherungsschutz der Haftpflicht nicht, zweitens ist er durch den Brief kein "Laie" und weiß somit, dass in elektrischen Anlagen nur mit offiziellem Auftrag gearbeitet werden darf. Arbeiten an Unterverteilungen sind auch nicht gleichzusetzen mit dem Wechsel eines Leuchtmittels, oder dem schnellen Tausch einer defekten Steckdose.

400 V bekommt man übrigens auch durch das Trennen der neutralleiterklemme an der falschen Stelle, ein beliebter Fehler bei DGUV Prüfungen, wo u.a. der Isolationswiderstand der Leitungen gemessen wird.

Fakt ist meistens, dass nach einer Überspannung von 400 V die meisten modernen Elektro Geräte nicht mehr Funktionieren, gerade im Zeitalter von Schaltznetzteilen. Ältere Geräte ohne Elektronik sind da etwas toleranter.
 
Hallo zusammen,

@ generalviper

generalviper schrieb:
Ausgebildete Elektriker mit Gesellenbrief dürfen solche Arbeiten in der Regel nicht privat durchführen.

Deine Ausführung ist völlig korrekt. Und ich bin da absichtlich eine dedizierte Ausführung schuldig geblieben.

generalviper schrieb:
zweitens ist er durch den Brief kein "Laie" und weiß somit, dass in elektrischen Anlagen nur mit offiziellem Auftrag gearbeitet werden darf.

Das würde ich so nicht Sagen. Vielmehr sollte es vielleicht so sein. Keine Frage. Aber nicht Selten hat man ja einen Beruf und will seine Fähigkeiten gleichwohl einem Freund aufgrund der Freundschaft helfend angedeihen lasssen. Ich denke nicht, daß da in so einem Fall eine Private Haftplicht ausfällt.

Überleg mal, dann braucht ja kaum noch jemand eine Haftplicht bzw. wäre eine solche ja in den allermeisten Fällen obsolet.

So long...
 
Nach den geltenden VDE Bestimmungen ist jede Elekrtoanlage nach Beendigung solcher arbeiten vor der Inbetriebnahme zu prüfen. Im hier beschriebenen Fall hätte das bedeutet alle Elektrogegäte vom Netz / den Steckdosen zu trennen und die Anlage zu prüfen. Wird dies nicht getan handelt man bereits fahrlässig / grob fahrlässig. Hier zahlt keine Versicherung mehr.
 
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