feris
Captain
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 3.847
Bei Privatverkäufen findet man oft den Satz
"Noch 1 Jahr Garantie / Gewährleistung, Rechnungskopie (oder Originalrechnung) wird mitgeschickt.
In wie weit ist das rechtlich rund?
Kann eine Garantie oder Gewährleistung vom ersten käufer bei privatem Verkauf überhaupt auf den Käufer des gebrauchten Produkts übertragen werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!
"Noch 1 Jahr Garantie / Gewährleistung, Rechnungskopie (oder Originalrechnung) wird mitgeschickt.
In wie weit ist das rechtlich rund?
Kann eine Garantie oder Gewährleistung vom ersten käufer bei privatem Verkauf überhaupt auf den Käufer des gebrauchten Produkts übertragen werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!