Überweisung irrtümlich erhalten

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Acrylium

Vice Admiral
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Ich habe von einem Geschäftspartner eine nicht unerhebliche Summe versehentlich auf mein Bankkonto überwiesen bekommen. Die Bank trifft keine Schuld, sondern den Typ der überwiesen hat, da er versehentlich meine IBAN angegeben hat anstelle die IBAN dessen, an den das Geld gerichtet war.

Im Internet findet man zu solchen Fällen praktisch eine Million verschiedener Meinungen. Allerdings behandeln die alle den Fall dass das Geld aufgrund eines Fehlers der Bank auf dem eigenen Konto gelandet ist. Bei mir ist das nicht der Fall. Der Fehler liegt an dem Typ der überwiesen hat.

Ich erwarte dass der Kerl sich bald bei mir meldet und das Geld zurück fordert. Bei praktisch allen anderen würde ich das Geld einfach direkt zurück überweisen, da aber gerade dieser Kerl für miese Machenschaften bekannt ist und auch mich vor eniger Zeit mal mehr oder weniger über's Ohr gehauen hat, ist meine Schadenfreude im Augenblick natürlich groß. Gibt es legale Möglichkeiten wie ich ihm die Rückzahlung des Geldes möglichst lange hinauszögern kann?

Nicht falsch verstehen, ich gebe es ihm schon zurück wenn ich dazu verpflichtet bin, aber ich will das so lange wie möglich hinauszögern, als kleine Retourkutsche für seine miese Abzocke vor einiger Zeit. Hat da zufällig jemand Erfahrungen und sowas schon mal erlebt?
 
Da tun sich wieder Abgründe auf. Der andere ist ein Arsch, also verhalten ich mich genauso... :rolleyes:
 
"Der Andere" behält Gehälter ein und begeht regelmäßig Betrügerrein und schädigt eine Menge Leute. Ich werde ihn nicht schädigen, ich will ihn nur ärgern im Rahmen des rechtlich möglichen wenn sich mir schon so eine Gelegenheit bietet.
 
Überweise das Geld "irrtümlich" an den richtigen, dem das Geld tatsächlich zugestanden hat.
 
Erstmal muss juristisch festgestellt werden, das er Betrügerreien etc. macht. Solange das nicht bewiesen ist, sind das alles nur Behauptungen und ich schließe mich #2 an.
 
Auch wenn du dich aufregst, würde ich es nicht übertreiben, bringt dir am Ende auch nichts außer weiterem Stress.
Sei einfach nicht zu aktiv.
- Du weißt von nichts, bis sich niemand schriftlich an dich gewendet hat.
- Du überweist, sollte man dir eine Frist setzen, zwar fristgerecht, aber nicht früher.
 
Gar nichts tun (ist nicht deine Aufgabe), abwarten und nicht auf den Kopf hauen. Wenn sich die Bank (seine Bank) bei dir meldet: zurücküberweisen. Fertig.

Soweit ich mich erinnere, können die das Geld einige Zeit noch zurückbuchen. Wenn es die gleiche Bank ist, ist da noch mehr drin: Kenne selber einen Fall, da ist die Kohle (monatliche Überweisungen) von 1 1/2 Jahren noch zurückgebucht worden, dafür reicht dann ein Anruf bei der Bank, die klärt das dann mit dem Empfänger..
 
Wer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigt gleichzeitig mit 3 Fingern auf sich selber.

Bin froh dass ich beide beteiligten nicht kenne.
 
gh0 schrieb:
Überweise das Geld "irrtümlich" an den richtigen, dem das Geld tatsächlich zugestanden hat.
Genau das würde ich nicht machen, denn der hat ja auch keinen Anspruch auf eine Zahlung durch den TE. Der Absender des Geldes hat den Anspruch diese zurückzubekommen, denn es gibt ja keinen Grund warum der TE diese Zahlung hätte erhalten sollen, damit hat der TE keinen Anspruch auf das Geld und der Absender kann es notfalls vor Gericht zurückverlangen und wird es dann auch zugesprochen bekommmen. Genau das könnte der Absender auch noch machen, wenn der TE das Geld nun an den eigentlichen Empfänger überweist und dann muss der TE sich an den wenden und bei dem das Geld zurückverlangen und wenn der Absender so ein Ar*chl*ch ist, dann würde ich dem das auch noch zutrauen.

Also je nachdem wie weit man den ärgern will, wartet man bis zu Klage oder gar bis zum Urteil, wobei das dann schon teurer werden kann oder man überweist das Geld eben nach der Aufforderung durch den Absender dann einfach mehr oder weniger zügig zurück.
 
Für solche unlauteren Praktiken bieten wir keine Bühne. Tipps um zu Unrecht erhaltenes Geld möglichst lange zu behalten ist sicher nicht diskussionswürdig.
 
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