Umtauschrecht + Versandkosten

Katsumi

Lt. Commander
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Sep. 2002
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1.336
Hi.

Ich habe mir ein Kleidungsstück online gekauft und sogar ne Nummer größer und es ist zu klein. Wahrscheinlich hat der Anbieter nicht die korrekten deutschen Maße, sondern was anderes. Jetzt möchte ich es umtauschen in nochmal größere Nummer. Versandkosten fürs hinsenden habe ich übernommen.

Wer trägt jetzt aber die Versandkosten für das erneute zusenden?

Der Verkäufer sagt mir ich soll diese kosten tragen in Höhe von 4.75EUR wie bereits beim ersten zusenden, als ich jedoch per Post das Päckchen zu ihm zurück sendete hat Post nur 3.90EUR verlangt (gebracht wurde es mit anderem Dienst). Kann ich jetzt darauf bestehen, wenn ich bezahlen muss, das es über Post kommt und somit weniger bezahlen muss?


Bitte nur antworten wenn man sich seiner Aussage sicher ist und nicht Bauchgefühl oder Rechtsempfinden. ;)
 
Üblich ist, dass der Verkäufer die Versandkosten im Umtauschfall in beide Richtungen übernimmt.

Wenn es in den AGB anders steht, oder gar keine Erwähnung findet, dann musst du zahlen. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nämlich nicht.

EDIT: Scheinbar gibt es doch eine gesetzliche Verpflichtung! Warte einfach noch ein paar Comments ab.;)

EDIT2: Falls das betreffende Kleidungsstück einen Wert von über 40€ hat (nicht der Wert der kompletten Bestellung), dann muss der Verkäufer die Versandkosten übernehmen. Bei unter 40€ Warenwert stehst du dafür gerade. So sollte es stimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Katsumi schrieb:
... Ich habe mir ein Kleidungsstück online gekauft und sogar ne Nummer größer und es ist zu klein ... Jetzt möchte ich es umtauschen in nochmal größere Nummer... Wer trägt jetzt aber die Versandkosten für das erneute zusenden?

Kleidung fällt oft unterschiedlich aus, das ist nichts ungewöhnliches. Da der Versender kein Verschulden an dem nicht passenden Kleidungstück trägt, ist eine andere Kleidungsgröße wie eine neue Bestellung zu handhaben. Die daraus anfallenden Versandkosten musst daher Du tragen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Anbieter solche Fälle in den AGB beschreibt und sich darin verpflichtet, die Versandkosten zu tragen.

Katsumi schrieb:
... Der Verkäufer sagt mir ich soll diese kosten tragen in Höhe von 4.75EUR wie bereits beim ersten zusenden, als ich jedoch per Post das Päckchen zu ihm zurück sendete hat Post nur 3.90EUR verlangt (gebracht wurde es mit anderem Dienst). Kann ich jetzt darauf bestehen, wenn ich bezahlen muss, das es über Post kommt und somit weniger bezahlen muss?

Nein, die Wahl des Versandanbieters obliegt dem Händler. Zudem sind "Versandkosten" nicht nur Versandgebühren, sondern eine Pauschale für Versand, Verpackung, Mitarbeiterkosten etc. Die Versandkosten müssen lediglich dem Kunden vor der Bestellung ersichtlich sein.
 
Sherman123 schrieb:
EDIT2: Falls das betreffende Kleidungsstück einen Wert von über 40€ hat (nicht der Wert der kompletten Bestellung), dann muss der Verkäufer die Versandkosten übernehmen. Bei unter 40€ Warenwert stehst du dafür gerade. So sollte es stimmen.

Das greift nur bei einem Widerruf der Bestellung nach FAG. Bei einem Umtausch ist dies nicht möglich. Allerdings könnte der Käufer die Bestellung widerrufen und dann eine erneute Bestellung in der anderen Größe aufgeben.

PS: nachzulesen im BGB. ;)
 
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