Und jeden Tag steht ein Dummer auf :)

Hi!
Also bidde ein Betrug ist das nun wirklich nicht... Es steht doch deutlich da, dass es nur die Verpackung ist und er hat das in den Fragen auch zweimal beantwortet. Soll er die Auktion stoppen, um die Leute vor sich selber zu schützen...
Mit der Begründung dürfte man gar keine Verpackungen mehr verkaufen!
cu
 
Newagent schrieb:
dann siehst du was falsch, das ist täuschung !!!

werde mal ebay anschreiben, diesem schwein sollte man seinen account sperren !!!


WO ist das Täuschung? Er schreibt es in der Artikelbeschreibung, er wiederholt es nochmal in den Fragen und das sogar 2 MAL, Auf dem Bild ist nur eine Verpackung, keine Karte-also BITTE wo soll das Täuschung sein? Ich glaube ich hab selten eine soooo genaue Artikelbezeichnung gesehen. Also mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich das jetzt nicht sehe und dann auf die Verpackung biete, dann bin ich wohl selber Schuld.

Wer von den Anwesenden hat nicht! sofort gesehen das es sich hier nur um die Verpackung habdelt? Würd mich mal interessieren, ob nur EINER es nicht gemerkt hat.
 
Ich sehe da gar keine Verpackung - ich sehe nur die Grafikkarte, aber keine Spur einer Verpackung :evillol:


Mal im ernst. Wer selbst so einen, zwar sperrlichen aber deutlichen, Text nicht lesen
kann und in dem Glauben bietet, es sei die Hardware im Originalkarton, ist selbst schuld.
Sehe es wie Dope4you, dass man es deutlicher eigentlich nicht schreiben kann; ok
vielleicht doch, indem man direkt in die Überschrift "NUR VERPACKUNG!" ganz dezent
einbaut. Imho ist das aber kein Betrug - es ist ausreichend ausgewiesen.
 
cool... da ist die OVP für 73€ zzgl. 10€ versand weggegangen :D *rofl*

aber nun ja... mal abwarten was in seiner bewertung erscheinen wird ;)
 
Der Verkäufer macht eigentlich nichts anderes, als sich die anscheinend endlose Dummheit einiger Personen zum Nutzen zu machen. Wieso auch nicht :D

Wer nicht lesen kann, sollte gar nicht erst mitbieten... :rolleyes:
 
Ich hab absolut kein Mitleid mit dem Bieter...wenn der nich lesen kann is er selbst schuld.
Deutlicher als kann man doch wohl nich schreiben das es nur ne Packung is.
Ich se da auch weder Täuschung noch Betrug. Ich mein... 3 MAL! Hallo..das kann man doch nich übersehen.
cu all
lufkin
 
bevor ihr euch streitet ob legal oder nicht

ich frag einfach mal meinen vater der is zufällig anwalt, aber glaub kaum dass er zu nem eindeutigen urteil kommt.
anwälte halt :D
 
Hi,

ist eigentlich schon mal jemandem aufgefallen, das der Käufer aus Italien kommt???
Dieser wird wohl der deutschen Sprache nicht mächtig sein! Also, ich glaube, der wird Augen
machen wenn seine Karte, ehh ich meine sein Karton kommt. :evillol:

Ich denke, der Bieter hats einfach verpeilt, da Beschreibung einfach nicht verstanden, da nicht
mächtig deutsche Sprache!!! Is somit wirklich dumm, wenn es so war!

Und ich dachte, ich würde das Geld zum Fenster raus werfen!!! :lol:
 
Morgen :),
ich dachte auch schon, ich dass ich zuviel Geld sinnlos ausgebe, aber solche news berhigen dann immer wieder.

Ich hatte bei ebay auch mal eine tolle Auktion. und zwar:

Ich habe damals motoGP(PC-Spiel) angeboten und extra noch einen Link angegeben, unter welchem sich der mögliche Käufer genauer über das Spiel informieren konnte. Hier tauchte unter anderem der Ladenpreis des Spieles auf. Damals noch 15€, war ja auch schon ein halbes Jahr alt. Gekauft hatte ich das Spiel für 15.99, verkauft bei ebay für 28 €, da sich vorallem zwei Bieter regelrecht um das Spiel stritten. :D (immerhin war es ja schon älter und gebraucht.)

> Jedem das, was ihm geschieht :lol:

Solche Auktionen sind nicht rechtswidrig und können daher nicht verboten werden.
Wer nicht genau liest, auf was er bietet, der soll sich mit seinem "Schnäppchen" zufrieden geben.
Im Falle eines Sprachenmissverständnises, würde ich versuchen Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen, um den Prozess zu annulieren.

mfg
an.ONE
 
was soll den da bitte betrug sein? es steht genau geschrieben was verkauft wird, und dafür wurde geboten. Betrug wäre es, wenn er die Graka anbieten würde, und dann nur den karton abschicken würde.

Ich kann ja auch eine klopapierrolle verkaufen. wenn jemand dann halt 100 euro dafür geben will, soll er doch.

Meinen Glückwunsch an den Verkäufer ;)
 
Es gibt Menschen die geben für ein Stück Papier zig Millionen aus nur weil ein Rubens drauf gemalt hat :) Da sagt auch keiner das das Betrug ist. Warum sollte so eine Packung nicht 70 Euro wert sein? Versuch mal eine einzelne Verpackung zu kaufen, die gibt es meist nur in verbindung mit den Grafikkarten. Wenn der Typ tatsächlich kein Deutsch kann, dann sollte er nicht auf einen Artikel bieten der eine deutsche Beschreibung hat. Ich biete ja auch nicht auf einen Artikel der eine chinesische Beschreibung hat. Warum hier einige von Betrug reden ist mir schleierhaft. Mein RedZac um die Ecke verkauft auch CD-Hüllen, wenn ich nun zu doof bin die Verpackung zu lesen, wo genau drauf steht das das nur Hüllen sind, kann ich doch nicht behaupten das mich der Händler jetzt betrügt, weil keine CD drin ist. Es steht ja drauf das es nur die Hüllen sind.
 
insane42 schrieb:
Da steht zwar exakt was zum Verkauf steht, aber ich denke rechtlich stehts trotzdem auf wackligen Beinen. Falls sowas mal vor Gericht landet, weil der Käufer keine 300 Euro für Pappe ausgeben will, könnte der Schuss für den Verkäufer nach hinten los gehen


Der Schuss wird fuer den Verkaeufer nach hinten los gehen, da es sich hier um einen Taeuschungsversuch handelt. Ein Pappkarton hat nunmal in der Rubrik "Grafikkarten" nichts verloren.


-RGC-excoutor schrieb:
das ist doch nich das erste mal das man so was bei ebay sieht.


werde meine packung da auch mal reinsetzen. :D erst letztens ging eine verpackung für 150€ weg gegangen. :lol:


Jo, und der Verkaeufer ist mittlerweile bei ebay gesperrt. Waren uebrigens 171 Euro falls wir dieselbe Auktion meinen.

Origano schrieb:
Sehe ich keinen Deut anders und habe selbiges getan.

Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.

Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*



Exakt so ist es, es gibt darueber auch schon entsprechende Urteile.
Ich wuerde uebrigens auf Lieferung der Karte klagen, ne X800XT fuer unter 80 Euro ist doch ganz nett.

noway schrieb:
Hi!
Also bidde ein Betrug ist das nun wirklich nicht... Es steht doch deutlich da, dass es nur die Verpackung ist und er hat das in den Fragen auch zweimal beantwortet. Soll er die Auktion stoppen, um die Leute vor sich selber zu schützen...
Mit der Begründung dürfte man gar keine Verpackungen mehr verkaufen!
cu


Doch du darfst Verpackungen verkaufen, und zwar in der dafuer vorgesehen Rubrik. Aber nicht unter Grafikkarten.

Day.wal.ker schrieb:
Der Verkäufer macht eigentlich nichts anderes, als sich die anscheinend endlose Dummheit einiger Personen zum Nutzen zu machen. Wieso auch nicht :D

Wer nicht lesen kann, sollte gar nicht erst mitbieten... :rolleyes:


Dass ebay international ist ist dir aber bekannt? Und ich glaube kaum, dass alle Welt des Deutschen maechtig ist. Aber die Rubriken bei ebay sind eindeutig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich finde, wer der dann noch mitbietet ist selbst Schuld! Selbst in der Beschreibung wurde ausdrücklich gesagt das auf die Verpackung geboten wird nicht auf die Karte und dies wurde in 2 Mails nochmals gefragt und bestätigt :D
Schon der erste der geboten hat war ja dumm! 15€ mein Gott und es ging für 72€ weg :hammer_alt: :volllol: Einfach nur Genial! :cool_alt:
 
kisser schrieb:
Doch du darfst Verpackungen verkaufen, und zwar in der dafuer vorgesehen Rubrik. Aber nicht unter Grafikkarten.
Also wird der "dumme" Bieter jetzt in diesem konkreten Fall geschützt, dass er aus lauter Blödheit (ich sags jetzt einfach mal so krass) den Karton ersteigert hat. Das kann und will ich nicht verstehen. Man muss sich also nicht die Beschreibungen durchlesen ?!
Wir machen mal ein anderes Beispiel...
Ich versteigere jetzt mal eine defekte Grafikkarte im dafür vorgesehen Grafikkartenbereich. Der Titel lautet: "Geforce 6600GT AGP". In der Beschreibung weise ich explizit auf den Defekt hin. Irgendjemand bietet 190,00 EUR, weil er nicht richtig gelesen hat. Muss ich ihm jetzt eine funktionstüchtige Grafikkarte liefern ? Habe ich ihn betrogen ?
 
kisser schrieb:
Doch du darfst Verpackungen verkaufen, und zwar in der dafuer vorgesehen Rubrik. Aber nicht unter Grafikkarten.

mal abgesehn davon das es keine kategorie für OVP´s gibt (so viel ich weiß) wäre die hälfte aller ebay auktionen ungültig nur weil se im falschen bereich sind. Schau mal in den handy bereich..das is mit glück jede 2te auktion n handy der rest zubehör.
Und nu kommt nich mit...ja, aber da steht ja auch nich da n handy verkauft wird! Stimmt. In dieser Auktion steht auch nich das ne Graka verkauft wird! ;)
cu all
lufkin
 
lufkin schrieb:
mal abgesehn davon das es keine kategorie für OVP´s gibt (so viel ich weiß) wäre die hälfte aller ebay auktionen ungültig nur weil se im falschen bereich sind. Schau mal in den handy bereich..das is mit glück jede 2te auktion n handy der rest zubehör.
Und nu kommt nich mit...ja, aber da steht ja auch nich da n handy verkauft wird! Stimmt. In dieser Auktion steht auch nich das ne Graka verkauft wird! ;)
cu all
lufkin


Verpackungen:

http://listings.ebay.de/Versandmate...QsacatZ62441QQsalisZ77QQsocmdZListingItemList


Und in der Tat sind einige Auktionen den falschen Rubriken zugeordnet. Aber nicht die Haelfte.



THE DEPUDEE schrieb:
Also wird der "dumme" Bieter jetzt in diesem konkreten Fall geschützt, dass er aus lauter Blödheit (ich sags jetzt einfach mal so krass) den Karton ersteigert hat. Das kann und will ich nicht verstehen. Man muss sich also nicht die Beschreibungen durchlesen ?!
Wir machen mal ein anderes Beispiel...
Ich versteigere jetzt mal eine defekte Grafikkarte im dafür vorgesehen Grafikkartenbereich. Der Titel lautet: "Geforce 6600GT AGP". In der Beschreibung weise ich explizit auf den Defekt hin. Irgendjemand bietet 190,00 EUR, weil er nicht richtig gelesen hat. Muss ich ihm jetzt eine funktionstüchtige Grafikkarte liefern ? Habe ich ihn betrogen ?


Ja, Dummheit (oder sagen wir Unwissenheit) wird in einigen Faellen vom Gesetz geschuetzt.


Dein Beispiel wuerde ich als Grenzfall sehen, du bietest ja ein Grafikkarte an. Damit man sich sicher keinen Aerger einhandelt sollte man aber den Defekt schon in die Artikelueberschrift mit aufnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es kein Betrug ist, ist der Kaufvertrag trozdem Anfechtbahr!

Laut BGB müssen für einen Vertrag 2 Übereinstimmende Willenserlärungen bestehen,
plus der Wille ein Rechtsgeschäft einzugehen.

Bei diesem Geschäft gibt es sogar 2 möglichkeiten als Käufer vom Kauf zurückzutreten:

-Der Käufer hat keinen Willen eine Verpackung zu Kaufen; er kann den Vertrag deswegen Anfechten. Bei Erfolg gilt der Vertrag als von Anfang an Nichtig!

-Wenn der Verkäuferes schnell genug (Sofort nachentdeckung des Irtums) reagiert, kann er die Willenserklärung (Gebot) aufgrund von "Irrtum" zurücknehmen. (schlieslich ist bei aufmachung des Artikels ein Irtum möglich) In diesem Fall kann der Veräufer jedoch Schadensersatz geltend Machen. In diesem Fall etwa die Ebay-Gebühren.

Wie die praktische Durchsetzbahrkeit aussieht steht wieder auf einem anderen Blatt!
Vorallem da der Streitwert (Meiner meinung Nach) für eine verfahren eigentlich zu gering ist.



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Aber ich glaub das Risiko ist es wert! Ich sollte auch mal meine "alten Schachteln" rauskrahmen!
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Greez
Hepatitis

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Zuletzt bearbeitet:
Hepatitis schrieb:
Bei diesem Geschäft gibt es sogar 2 möglichkeiten als Käufer vom Kauf zurückzutreten: [...]
Tjo, aber laut eBay gilt folgendes:
Ein Gebot oder Preisangebot kann aus den folgenden Gründen zurückgenommen werden:

Sie haben versehentlich den falschen Gebotsbetrag eingegeben, beispielsweise 99,50 Euro statt 9,95 Euro. In diesem Fall müssen Sie sofort nach der Rücknahme Ihres Gebots den richtigen Betrag eingeben. Wenn Sie kein neues Gebot abgeben, verstoßen Sie gegen die eBay-Grundsätze. Dies kann zu Ihrem Ausschluss bei eBay führen
Das ist hier schonmal nicht der Fall. Und weiter:
Die Beschreibung eines Artikels, auf den Sie geboten haben, hat sich nach Ihrer Gebotsabgabe in wesentlichen Punkten geändert.
Trifft auch nicht zu. Und weiter:
Sie konnten den Verkäufer nicht kontaktieren. Sie haben versucht, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, aber Sie konnten den Verkäufer nicht unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichen.
Wird vermutlich auch nicht zutreffen.

Generell sind die Gebote bei eBay bindend. Das wird auch, bevor man sein Gebot abgibt ausdrücklich erwähnt!
 
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