Und jeden Tag steht ein Dummer auf :)

@newagent

wohl mal nen karton überteuert gekauft ? ;)

@thread

denke auch das die aktion in Ordnung ist, wenn die Leute so doof sind und sich das Angebot nicht genau durchlesen - selbst schuld.
Denke mal auch warum sollte ein Richter das anders sehen.
 
Lol,

zu geil, hab ich schonmal gesehen bei Ebay, da hat auch jemand nur den Karton verkauft von nem Fernseher glaub ich :D

Die Leute sind doch selber schuld, wer lesen kann ist klar im Vorteil :p

Hab noch die Verpackung von meiner Inno3D 6800 GT, da könnt ich doch des doppelte rausholen :D

Ne mal ernsthaft, man sollte sowas nicht ausnutzen!

Reaper
 
blümli schrieb:
Das er die zwei Fragen letztendlich wahrheitsgetreu beantwortet hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er den Angebotstext und Titel hätte wesentlich unmissverständlicher formulieren können.
Bitte? Wie unmissverständlicher brauchst du es denn noch ? Wenn man mit dem Kürzel "OVP" nichts anfangen kann sollte man sich informieren. Und "Verkaufe die Original Verpackung..." kann man glaube ich nicht noch deutlicher machen. Schließlich ist auch nur die Verpackung und nicht die Karte abgebildet.

Wer blind durchs leben rennt, stößt sich nun mal irgendwann irgendwo die Rübe.
 
kennt jemand zufällig das tool


best buyers friend ?



ich kann die homepage leider nicht mehr finden.
 
Newagent schrieb:
werde mal ebay anschreiben, diesem schwein sollte man seinen account sperren !!!

Sehe ich keinen Deut anders und habe selbiges getan.

Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.

Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*
 
Aber ne Sauerei ist es auch, ATi X800 PRO schön fett geschrieben und in der Überschrift steht auch nix von Karton.

Und warum schreibt mann bei einem Karton DVI & VIVO ? Ist doch voll die verarsche vom Verkäufer. :utminigun:

Und zum Schluß das beste ; keine Garantie...
 
ich kann dazu nur sagen dass es sehr dumm wäre/ist bei solch einer auktion mitzubieten. es ist auch nach meiner auffassung beschrieben dss nur der karton verkauft wird. aber er hätte es doch etwas deutlicher machen können. ich denke aber wie auch schon geschrieben dass es nur ein scherz war und der verkaüfer sein produkt selbst gekauft hat;) und das vielleicht um seine bewertung zu verbessern...

Op0s!T
 
THE DEPUDEE schrieb:
Inwieweit liegt denn bei dem Angebot eine arglistige Täuschung vor ?
Auch durch geschicktes Verformulieren oder irreführendes Weglassen von Informationen kann man arglistig täuschen.

Im übrigen bin ich keine Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz.
Aber den Worten eines Fachmanns glaube schon, zumal er sich seit Jahrzehnten mit dieser Materie beschäftigt.
 
Er hat doch aber keine Informationen weggelassen...
Steht doch ganz klar da, dass er eine Verpackung verkauft. Und wer schreibt vor, dass das Wort Verpackung im Titel vorkommen muss. OVP als Originalverpackung finde ich in Ordnung (aber ich bin auch kein Rechtsanwalt). Mal so nebenbei: Wenn ich mein 3 Jahre altes Auto verkaufen würde, täte ich auch nicht bei einer Annonce im Titel schreiben, dass die Kiste 3 Jahre alt ist. Das würde ich erst bei den genauen Eigenschaften erwähnen. Hauptsache es ist erwähnt. Und nicht nur irgendwo ganz kleingedruckt sondern explizit bei der genaueren Bezeichnung. Es steht auch nirgendwo, dass er die Karte verkaufen will. Wer das ließt hat was mit den Augen.
 
Ich warte derweilen mal auf ne Antwort des Käufers, warum er so viel Geld dafür berappt. Mal sehen ob's ihm nicht zu peinlich ist zu antworten :lol:
 
Hi!

:volllol: Ich meine klar war das irgendwie Abzocke, aber in der Beschreibung steht doch eindeutig, dass es nur die Verpackung ist (oder muss man das erst dreimal schreiben...) Wer soo 'n Spaten ist und da nicht lesen kann verdient mein Mitleid echt nicht... es ist schließlich nicht zu übersehen. Der Verkäufer ist aber zugegebender Maßen auch nicht gerade "sympatisch" ist schon fies :king:
cu
 
Origano schrieb:
Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.

Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*

Bevor ich das glaube, würde ich mir vorher noch 2-5 andere Meinungen anhören! Der Auktionsgegenstand ist doch ganz eindeutig beschrieben.
 
Origano schrieb:
Auch durch geschicktes Verformulieren oder irreführendes Weglassen von Informationen kann man arglistig täuschen.

Im übrigen bin ich keine Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz.
Aber den Worten eines Fachmanns glaube schon, zumal er sich seit Jahrzehnten mit dieser Materie beschäftigt.

Das stimmt schon, aber müssten dann nicht auch so ziemlich alle Werbeplakate der Welt abgeschafft werden? Da steht dann ja auch ganz riesig "Super Handy für 10€" und dann im kleingedruckten drunter (was man ja in der Fahrt sowieso nicht lesen kann...) "Gilt nur in Verbindung mit nem 20Jahres-Vertrag...

Da finde ich die vermeintliche Täuschung hier deutlich glimpflicher. Wenn man den Text liest (und wenn ich was kaufe lese ich doch den Text komplett durch, um eben Betrügern auf die Schliche kommen zu können...) und kritisch alle Informationen betrachtet, wird man nicht dem Irrtum aufsitzen es handle sich um ne super-GraKa!
 
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