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denke auch das die aktion in Ordnung ist, wenn die Leute so doof sind und sich das Angebot nicht genau durchlesen - selbst schuld.
Denke mal auch warum sollte ein Richter das anders sehen.
Das er die zwei Fragen letztendlich wahrheitsgetreu beantwortet hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er den Angebotstext und Titel hätte wesentlich unmissverständlicher formulieren können.
Bitte? Wie unmissverständlicher brauchst du es denn noch ? Wenn man mit dem Kürzel "OVP" nichts anfangen kann sollte man sich informieren. Und "Verkaufe die Original Verpackung..." kann man glaube ich nicht noch deutlicher machen. Schließlich ist auch nur die Verpackung und nicht die Karte abgebildet.
Wer blind durchs leben rennt, stößt sich nun mal irgendwann irgendwo die Rübe.
Sehe ich keinen Deut anders und habe selbiges getan.
Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.
Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*
ich kann dazu nur sagen dass es sehr dumm wäre/ist bei solch einer auktion mitzubieten. es ist auch nach meiner auffassung beschrieben dss nur der karton verkauft wird. aber er hätte es doch etwas deutlicher machen können. ich denke aber wie auch schon geschrieben dass es nur ein scherz war und der verkaüfer sein produkt selbst gekauft hat und das vielleicht um seine bewertung zu verbessern...
Auch durch geschicktes Verformulieren oder irreführendes Weglassen von Informationen kann man arglistig täuschen.
Im übrigen bin ich keine Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz.
Aber den Worten eines Fachmanns glaube schon, zumal er sich seit Jahrzehnten mit dieser Materie beschäftigt.
Er hat doch aber keine Informationen weggelassen...
Steht doch ganz klar da, dass er eine Verpackung verkauft. Und wer schreibt vor, dass das Wort Verpackung im Titel vorkommen muss. OVP als Originalverpackung finde ich in Ordnung (aber ich bin auch kein Rechtsanwalt). Mal so nebenbei: Wenn ich mein 3 Jahre altes Auto verkaufen würde, täte ich auch nicht bei einer Annonce im Titel schreiben, dass die Kiste 3 Jahre alt ist. Das würde ich erst bei den genauen Eigenschaften erwähnen. Hauptsache es ist erwähnt. Und nicht nur irgendwo ganz kleingedruckt sondern explizit bei der genaueren Bezeichnung. Es steht auch nirgendwo, dass er die Karte verkaufen will. Wer das ließt hat was mit den Augen.
Ich meine klar war das irgendwie Abzocke, aber in der Beschreibung steht doch eindeutig, dass es nur die Verpackung ist (oder muss man das erst dreimal schreiben...) Wer soo 'n Spaten ist und da nicht lesen kann verdient mein Mitleid echt nicht... es ist schließlich nicht zu übersehen. Der Verkäufer ist aber zugegebender Maßen auch nicht gerade "sympatisch" ist schon fies
cu
Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.
Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*
Auch durch geschicktes Verformulieren oder irreführendes Weglassen von Informationen kann man arglistig täuschen.
Im übrigen bin ich keine Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz.
Aber den Worten eines Fachmanns glaube schon, zumal er sich seit Jahrzehnten mit dieser Materie beschäftigt.
Das stimmt schon, aber müssten dann nicht auch so ziemlich alle Werbeplakate der Welt abgeschafft werden? Da steht dann ja auch ganz riesig "Super Handy für 10€" und dann im kleingedruckten drunter (was man ja in der Fahrt sowieso nicht lesen kann...) "Gilt nur in Verbindung mit nem 20Jahres-Vertrag...
Da finde ich die vermeintliche Täuschung hier deutlich glimpflicher. Wenn man den Text liest (und wenn ich was kaufe lese ich doch den Text komplett durch, um eben Betrügern auf die Schliche kommen zu können...) und kritisch alle Informationen betrachtet, wird man nicht dem Irrtum aufsitzen es handle sich um ne super-GraKa!