Unfall mit Sachschaden - Polizei verweigert Verkehrsunfallaufnahme

Sterbfritz

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Hallo,

ich bin am frühen Samstag morgen auf der Autobahn (A5) in Richtung Süden in den Urlaub unterwegs gewesen. Ich schätze mal 20 km vor der Grenze - also in Deutschland ! - ist mir ein anderer hinten aufgefahren, da er am Steuer eingschlafen ist (laut Aussage von ihm).

Die Polizei wurde selbstverständlich auch gerufen und war relativ schnell da. Allerdings, tja, also ich kann mir die Vorgehensweise der Polizei bis jetzt nicht erklären. Wie das an Ferien-Samstagen so ist, ist die A5 vor Basel ziemlich dicht. Die Beamten wollten keine Unfallaufnahme schreiben, da dies zu lange dauern würde und den Verkehr noch weiter beeinträchtigen würde.

Den Sachschaden kann ich persönlich nur schwer einschätzen. Ich hatte Fahrräder an der Heckklappe. Diese haben den Schaden an meinem Fahrzeug etwas gedämmt. Ich habe hier im Internet-Cafe leider keine Software mit der ich das mal genauer einzeichnen kann. Zum Schaden an den Fahrrädern kann ich nichts sagen, da diese meinen Söhnen gehören und ich mich damit nicht auskenne. Abgesehen von den Fahrrädern würde ich den Schaden allein bei meinem Fahrzeug auf minimal 1500 € schätzen zzgl. Wertverlust.

Tja, alles ganz toll. Wir haben zwar Personalien ausgetauscht und Versicherungsnummer. Aber ich habe nichts schriftlich, dass ich keine Schuld hab!

Werden mich nun Probleme mit der Versicherung des Unfallgegners haben?

Lg
 
F!o schrieb:
...Wer dem anderen auffährt, hat schlicht den Mindestabstand nicht eingehalten.

Nein, da gibt es auch eine Prüfung. Der Teilnehmer kann vor dir einfach auf deine Spur eingeschert sein und sofort gebremst haben - bist du dann schuld? So pauschal kann man das nicht sagen!
Von daher muss vor Ort eine Aufnahme stattfinden, um festzuhalten, das so ein Verhalten nicht stattgefunden hat, sonst kann morgen der hintere Verkehrsteilnehmer ankommen und seiner Versicherung melden, das der vor im plötzlich auf seine Spur eingefahren ist und gebremst hat. Was dann?
Ich finde das Verhalten der Polizei sehr mehrwürdig, jetzt gibt es keine ordnungsgemäße Aufnahme und man kann sich zurechtlegen was man will. Das ist vor Ort meist schwerer, weil einem die Zeit zum Nachdenken fehlt um sich nette Geschichten auszudenken.
 
Hast du dir die Namen der Beamten geben lassen ? Haste Fotos gemacht (z.B. mitmHandy) von der Unfallsituation ?

Find ich auch relativ merkwürdig, dass sie den Unfall nicht aufnehmen wollten. Bei Minischäden kann ich ja verstehen, wenn die Herren die Augen verdrehen, aber das hört sich doch hier eher nach nem größeren Ding an.

F!o schrieb:
Und in Deutschland ist sowieso derjenige der dem anderen Auffährt immer der "schuldige".

In welchem § der StVO steht das denn bitte ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was vor Ort von der Polizei hätte gerprüft werden müssen ist, ob die Fahrräder nicht evtl. die Bremslicher verdecken oder falls vorhanden, das die Bremslichter vom Fahrradhalteraufbau funktionierten. Das könnte der Unfallverursacher jetzt behaupten. Ist blöd gelaufen.
 
.. hättest dir handschriftlich die aussage des verursacher geben lassen können.
aber nun gut .. is gelaufen.

kläre das innerhalb von 24std oder glaub max. 48 mit seiner versicherung.
das ist auch seine pflicht als versicherungsnehmer!
da du alle daten von ihm hast .. kannst du ja anrufen und den schaden melden.
bist gerade noch im urlaub nehme ich an ? also dennoch tel. den schaden melden ..
die stellen dir dann schon fragen bzgl. dem was sie zunächst wissen müssen.
alles weitere (gutachter usw) arrangierst du dann wenn du wieder zu hause bist.
mach auf jeden fall bilder die du denen schicken kannst.
 
Ungewöhnlich, aber wohl im "Ermessensspielraum" der Beamten.
Wie Du schon sagst, haben die wohl allerhand zu tun gehabt und bei Deinem Urlaubspech ist vermutlich die Schuldfrage eindeutig.
Die Polizei hat auf jeden Fall immer ein Einsatzprotokoll. Damit läßt sich im Notfall feststellen, was war.

Wie die Vorposter schon schreiben: Versicherung anrufen und bekannten Daten durchgeben. Wenn Du nach Hause kommst, liegt schon ein Formular von der Versicherung im Briefkasten.

Laß Dir den Urlaub nicht weiter verderben und genieße ihn.

x-sector schrieb:
.. hättest dir handschriftlich die aussage des verursacher geben lassen können.

Wenn Du sowas machst, kannst Du richtig Ärger mit Deiner Versicherung bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
steuerzahler schrieb:
Wenn Du sowas machst, kannst Du richtig Ärger mit Deiner Versicherung bekommen.

in wie fern ? den unfallhergang zu dokumentieren war früher nicht ungewöhnlich.
.. einen unfallbericht vor ort auszufüllen war noch nie verboten oder unerwünscht.
da gabs auch früher sogar eigens von versicherungen immer formulare zu der versicherungskarte.
hat sich da was geändert ?
 
unfallberichte gibts immer noch - zb vom adac. und es wird dringend empfohlen, einen solchen immer auszufüllen...
 
Das kenn ich. Auffahrunfall, 1800 Euro Schaden und die Polizei eher lustlos.
Auf jeden Fall wird der Einsatz protokolliert, das wurde mir damals auch zugesichert.
So ganz ohne steht man also nicht da.

Den Rest kannst Du ja nen Anwalt erledigen lassen.
 
Bei Sachschaden kommt die Polizei schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Letztlich können die auch nicht sagen, wer Schuld hat, sondern nur die Beteiligten befragen. Und da der Aufgefahren a) zugibt, Schuld zu sein und b) immer der Auffahrende Schuld hat, ist es eh egal.

Gib die Daten einfach an deine Versicherung, bzw. die des Auffahrers und dann ist gut.
 
Ich kenne einen Fall bei dem der Auffahrende im Nachgang behauptet hat, der vorraus Fahrende hätte angehalten und nach dem Stop dem Auffahrenden dann im Rückwärtsgang auf die Front gefahren. Eine gesunde Skepsis ist hier wohl angebracht.
In diesem Fall ist der Fall tatsächlich unfair vor Gericht ausgegangen, da im hinteren Wagen zwei "Zeugen" mit im Wagen saßen.
 
skeptis is leider heut zu tage in der tat immer angebracht.
bin auch froh das ich bisher da wenig probleme hatte und keiner der verursacher
so spielchen versucht hat.

@greenmamba ... lässt sich sowas nicht mittlerweile ermitteln durch unfallexperten. also gerade diese situation ?
 
Viele gegnerische Versicherungen verlangen allerdings auch bei solchen Schäden ein Gutachten.
Also einfach nur auf die üblichen Wege vertrauen würde ich nicht.

1. Selbst einen Gutachter beauftragen bzw. die Werkstatt Deines Vertrauens, denn sonst kommt evtl. die Versicherung und stellt nen eigenen Gutachter, der womöglich nicht wirklich neutral ist.
Du mußt dafür auch nicht in Vorkasse treten, sondern läßt den Gutachter mit der Versicherung direkt abrechnen.

2. Anwalt beauftragen, der ebenfalls seine Kosten direkt mit der Versicherung abrechnet. Wenn Du Verkehrsrechtsschutz hast, dann mußt Du ja eh nix vorstrecken.
Dem schilderst du ja auch deine Sicht des Unfallhergangs

3. Leihwagen während der Reparatur nehmen, auch hier die Kosten gleich per Abtretung mit der gegn. Versicherung verrechnen lassen.

oder, den Tagessatz für den Fahrzeugausfall einfordern, wenn Du keinen Leihwagen möchtest.
 
Green Mamba schrieb:
Ich kenne einen Fall bei dem der Auffahrende im Nachgang behauptet hat, der vorraus Fahrende hätte angehalten und nach dem Stop dem Auffahrenden dann im Rückwärtsgang auf die Front gefahren. Eine gesunde Skepsis ist hier wohl angebracht.
In diesem Fall ist der Fall tatsächlich unfair vor Gericht ausgegangen, da im hinteren Wagen zwei "Zeugen" mit im Wagen saßen.

Ist mir allerdings passiert. Der vor mir fahrende wollte an einer mehrspurigen Kreuzung die Spur wechseln. Das konnte er aber erst, wenn er ein wenig zurücksetzt hätte. Allerdings war ich irgendwie nicht bestandteil des Plans.^^ Lief ganz riebungslos ab. Unfallbericht, Polizei, Zeugen... wie es sich gehört.

Manche Versicherungen, insbesondere bei Leihwagen, verlangen bei einem Unfall die Anwesenheit der Polizei. Die müssen also kommen. Das kann zwar ein wenig dauern - hab auch schonmal 45min gewartet - aber die müssen kommen.
 
denke die versicherung des verursachers wird bei dem schaden .. auch wegen den bikes..
ein gutachten wollen.
aus eigener erfahrung kann ich dir sagen .. das recht den gutachter auszusuchen und zu beauftragen liegt bei dir. wie schon gesagt du musst keinen der versicherung o.ä. akzeptieren.
allerdings .. namenhafte versicherungen beauftragen i.d.r. auch unabhängige gutachter (die sich übrigens ausweisen können und müssen).
das sehe ich also nicht so kritisch. aber nun gut .. geschmackssache.

einen anwalt brauchst du erst .. wenn die schuld nun abgestritten wird.
wenn auch der versicherungsnehmer den schaden bereits gemeldet hat mit dem hinweis er sei schuld, brauchst du sicherlich keinen anwalt zu beauftragen.

edit# mir stellt sich gerade die frage .. / kosten des gutachters trägt ja dann gegnerische vers. / .. was ist , wenn man mit dem gutachten nicht zufrieden ist und ein 2. einholen will. muss man dann die kosten des 2. selbst übernehmen ? weiß das wer ?
 
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x-sector schrieb:
in wie fern ? den unfallhergang zu dokumentieren war früher nicht ungewöhnlich.
.. einen unfallbericht vor ort auszufüllen ....

Es geht auch nicht um den Unfallbericht, der ja nur Fakten enthält, sondern um ein Schuldeingeständnis. Und das sehen die Versicherungen nicht gerne.;)

Das liest sich dann so:
Bei Haftpflichtschäden ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne vorherige
Zustimmung des Versicherers einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. Das gilt nicht, falls der Versicherungsnehmer nach den Umständen die Anerkennung oder die Befriedigung nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
ah so meinst das ... gut. damit hast wo möglich recht.
so im detail hatte ich daran nicht gedacht.
somit sollte ich das "schuldeigenständnis" wörtchen besser mal korrigieren.. bevors missverständlich is
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist wieder das "Kleingedruckte" in mindestens 10-Seiten-Stärke versteckt, für den Fall der Fälle:evillol:
 
Ich danke für die zahlreichen Antworten.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist vorhanden! Anfang des Jahres ist in den Neuwagen meiner Frau jemand reingefahren. Seitdem weiß ich, wie nützlich das ist und hab es für meinen Wagen auch direkt abgeschlossen. Aber das ist nun eine ganz andere Geschichte. Das Fahrzeug meiner Frau haben wir auch von einem sehr guten Gutachter checken lassen :)

Ich denke, dass ich das ganze auch über einen Gutachter + Anwalt laufen lassen werde.

Das ganze Problem bei der Sache ist ja, dass ich erst am 25. wieder zuhause bin. Und die Versicherung drängt ja bei sowas immer.
 
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