Unfallmeldung

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Snowcrash000

Ensign
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Zunächst ein paar Sachen vorneab: Ich hoffe, das gehört hier hin, ich verstehe dieses Unterforum als für generelle Rechtsfragen zuständig. Ich entschuldige mich im Vorfeld für die eventuell blöden Fragen, hatte noch nie mit so einem Fall zu tun. Zuletzt würde ich es wirklich zu schätzen wissen, wenn man hier sachlich die Fragen klären könnte, ohne sich dabei großartig in Schuld- oder Moralfragen zu verlieren. Dass ist glaube ich nicht so produktiv...

Zur Sache, ich hatte kürzlich einen Fahrradunfall, wobei ich von einem Auto angefahren wurde, dass unter Nichtbeachtung der Vergewisserungspflicht direkt vor mir aus einer Hauseinfahrt herausgeschossen ist. Da ich auf dem Gehweg entgegen einer Einbahnstraße unterwegs war, wurde ich von der Polizei als Verursacher identifiziert und muss den Unfall nun der Versicherung melden. Der PKW hat einen leichten Lackschaden, mein Fahrrrad ein verbogenes Vorderrad. Keine größerern Verlerzungen.

Meine Frage ist nun zunächst, welcher Versicherrung? Ich habe keine Haftpflichtversicherung und die des Autofahrers steht nicht im Unfallbericht. Wie soll ich den Unfall da melden? Die noch interessantere Frage ist allerdings, was passiert wenn ich den Unfall gar nicht melde? Es liegt hier eindeutig eine Mitschuld beider Teilnehmer vor, also wird die Versicherung da höchstwahrscheinlich sowieso nichts übernehmen. Kann ich den Fall einfach auf sich beruhen lassen oder mache ich mich da irgendwie strafbar? Was passiert wenn der Autofahrer den Fall seiner Versicherung meldet?
 
Eine private Haftpflicht sollte jeder haben. Die ist genau für solche Fälle gedacht. Wenn die Polizei dich als Unfallverursacher festgestellt hat, dann ist das so. Wenn du den Unfallschaden des Unfallgegners nicht behebst, könnte er dich anzeigen und das dann gerichtlich einfordern.
 
Ich glaube, du hast meinen Beitrag nicht aufmerksam gelesen. Der Autofahrer hat seine Vergewisserungspflicht verletzt und somit eine eindeutige Mitschuld, egal wer der "Verursacher" ist, auch das hat mir die Polizei so bestätigt. Ich muss ihm also nicht unbedingt irgendetwas ersetzen, da er eine Teilschuld trägt. Er wäre vermutlich sogar noch in seinem Interesse das außergerichtlich zu klären, da er sonst riskiert, dass sich seine Beiträge erhöhen, wenn die eigene Versicherung dafür hinhalten muss.

Mal ganz davon abgesehen, dass es sowieso eine bodenlose Frechheit ist, mich hier als den Verursacher hinzustellen wenn dieser Irre ohne nach rechts und links zu gucken mit einem Affenzahn aus der Ausfahrt rast und mich dabei rammt, dass ich über die halbe Straße fliege. Es war reines Glück, dass ich nicht schwerer verletzt wurde. Wenn da ein kleines Kind an meinder Stelle gewesen wäre, wäre es jetzt tot oder zumindest schwer verletzt. Und dann kriege ich oben drauf noch ein Bußgeld von 100€ obwohl ich durch meine Fahrweise niemanden gefährdet habe und er eins von 30€ obwohl er jemanden hätte umbringen können. Einfach nur unglaublich, aber das soll hier gar nicht das Thema sein.
 
Snowcrash000 schrieb:
wurde ich von der Polizei als Verursacher identifiziert und muss den Unfall nun der Versicherung melden.
Niemand hat dich hier als Verursacher beschuldigt, das hast du geschrieben.

Wer sagt das mit der Teilschuld? Du oder die Polizei?
Melde das deiner Versicherung die klärt alles weitere für dich, oder nimm dir einen Anwalt.
Rechtsberatung erfolgt in diesem Forum nicht.

Und Schuld oder Teilschuld klären Andere.
Snowcrash000 schrieb:
Und dann kriege ich oben drauf noch ein Bußgeld von 100€ obwohl ich durch meine Fahrweise niemanden gefährdet habe und er eins von 30€ obwohl er jemanden hätte umbringen können. Einfach nur unglaublich, aber das soll hier gar nicht das Thema sein.
Doch, denn als Radfahrer hast du nichts auf dem Gehweg verloren, deshalb auch das Bußgeld.
Oder war das ein Radweg, oder war dort ein Schild „Gehweg mit Zusatzzeichen Radfahrer frei“?
 
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Die Polizei hat zwar nicht das letzte Wort, doch liegen meistens richtig. Du hast ja noch die Möglichkeit gerichtlich klären zu lassen, wenn du so garnicht damit einverstanden bist- klingt jedenfalls so, als wärst du das nicht.
Auf sich beruhen lasen, ist wahrscheinlich die schlechteste Entscheidung.
Der PKW Fahrer fühlt sich genau so im Recht wie du und will seinen Schaden reguliert sehen.
Geh mal davon aus, dass er eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung hat und die Konsequenz daraus.
Das wird das übliche Prozedere (und das sage ich nicht um dich zu ärgern)
Autofahrer: Der Versicherung+Rechtschutz melden, Kostenvoranschlag, Wekstatt, Ausfall KFZ (?) wg Reparatur. "Leichter Lackschaden" ist unkalkulierbar, was das in Euro ist.
Und nochmal, dass ist nicht zum provozieren. Wenn du genau so wie hier im Topic dich nach Unfall geäußert hast, wäre das mein Weg als Geschädigter.

Snowcrash000 schrieb:
Es liegt hier eindeutig eine Mitschuld beider Teilnehmer vor, also wird die Versicherung da höchstwahrscheinlich sowieso nichts übernehmen
Wer hat darüber entschieden, dass eindeutig beide Schuld sind, und wenn zu welchen Teilen?
Eben. Niemand relevantes. Das bedeutet, wenn du den Unfallgegner nicht zu irgendwas überreden kannst, wird das hässlich.
 
Die Antworten hat der TE bereits selbst gegeben, da er keine Versicherung hat, kann er logischerweise nichts melden, sprich er wird auf 3 Dinge hinauslaufen:
  1. Falls die Kfz-Versicherung des Autofahrers einspringt (z. B. Kaskoversicherung), könnte diese versuchen, den TE in Regress zu nehmen.
  2. Wenn der Autofahrer keine Kaskoversicherung hat oder den Schaden selbst zahlen muss, könnte er zivilrechtlich gegen den TE vorgehen und Schadenersatz fordern.
  3. Der Autofahrer lässt es auf sich beruhen, es passiert nix.
Die Finale Schuldfrage wird natürlich nicht vom ihm oder der Polizei bewertet, sondern dann vor Gericht, wobei die Einschätzung der Polizei hier immer ein besonderes Gewicht hat.
 
Snowcrash000 schrieb:
Zur Sache, ich hatte kürzlich einen Fahrradunfall, wobei ich von einem Auto angefahren wurde, dass unter Nichtbeachtung der Vergewisserungspflicht direkt vor mir aus einer Hauseinfahrt herausgeschossen ist. Da ich auf dem Gehweg entgegen einer Einbahnstraße unterwegs war, wurde ich von der Polizei als Verursacher identifiziert und muss den Unfall nun der Versicherung melden. Der PKW hat einen leichten Lackschaden, mein Fahrrrad ein verbogenes Vorderrad. Keine größerern Verlerzungen.
Ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrender erwachsener Fahrradfahrer hat meiner bescheidenen Meinung nach den durch den Zusammenstoß mit dem aus einer Ausfahrt herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. Die bloße Betriebsgefahr des Pkw tritt in diesem Fall vollständig zurück.

Bei einer Kollision zwischen einem Fahrradfahrer und einem Kraftfahrzeug findet eine Abwägung der Verschuldensbeiträge statt, wobei bei der Beurteilung betriebsgefahrerhöhender Tatsachen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig, zugestanden oder erwiesen sind und die sich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben.

Im Falle eines Unfalls wird in der Rechtsprechung üblicherweise eine Abwägung der Verschuldensanteile vorgenommen. Tatsächlich kann die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs in der Regel nicht vollständig zurücktreten, auch wenn der Fahrradfahrer verbotswidrig gehandelt hat. Dies bedeutet, dass selbst im Falle eines erheblichen Verschuldens des Radfahrers der PKW-Fahrer unter Umständen dennoch für einen Teil des Schadens haften könnte, abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Bei der Beurteilung betriebsgefahrerhöhender Tatsachen finden aber nur solche Umstände Berücksichtigung, die unstreitig, zugestanden oder erwiesen sind und die sich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben. Wenn der PKW-Fahrer tatsächlich kein Verschulden trifft und nur ein minimales Mitverschulden vorliegt, könnte das Verschulden des Fahrradfahrers jedoch überwiegen. Im Endeffekt wird die Schadensverteilung also von den konkreten Umständen des Unfalls, insbesondere den Handlungen der Beteiligten, abhängen.

Unstreitig ist der Fahrradfahrer hier als Erwachsener auf dem Gehweg mit dem Fahrrad gefahren, was verboten ist, denn Bürgersteige sind für Fußgänger und Fahrrad fahrende Kinder bis zehn Jahren bestimmt, nicht aber für erwachsene Radfahrer.

Eine pauschale Aussage, dass der Fahrradfahrer allein den Schaden zu tragen hat, ist daher nicht ohne Weiteres möglich und müsste stets unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls erfolgen.

Snowcrash000 schrieb:
und muss den Unfall nun der Versicherung melden.
Müssen?

Wer sagt das?

Du hast, nach Deinem Vortrag, keine Haftpflichtversicherung.

Der gegnerischen Haftpflichtversicherung musst Du auch nichts melden.

Möchtest Du Schadensersatz von dem PKW-Fahrer haben, hältst Du Dich mit der Geltendmachung von Schadensersatz an den PKW-Fahrer. Ob der den Vorfall seiner Haftpflichtversicherung dann anzeigt, ist nicht Dein Problem.

Einen Wegeunfall solltest Du hingegen der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Schule, Arbeitsstelle oder Hochschule zuständig ist melden.

Solltest Du Schadensersatzansprüche geltend machen, oder der PKW-Fahrer mit Schadensersatzforderungen an Dich herantreten, würde ich Dir empfehlen, eine Rechtsanwältin, oder einen Rechtsanwalt beizuziehen.
 
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Kurz Google angeworfen, ersten Einträge. Muss ja nicht so kommen, aber rede besser mit Unfallgegner ohne Krawall.
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Und natürlich wird der Radfahrer immer Aussagen, er wäre langsam gefahren - genau wie der PKW Fahrer dann angibt, er wäre auch langsam gefahren...
 
Der Eröffnungspost verlangt nicht generell, sondern individuell eine Rechtsberatung, und das ist schlichtweg nicht erlaubt. Wende dich an einen Anwalt.
 
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