Wie verhält man sich am besten nach einem Unfall?

Libertarian

Ensign
Registriert
Juli 2015
Beiträge
220
Ich hatte gestern den folgenden Unfall: Ich stand auf einem Parkplatz und habe gewartet, bis einer frei wird, denn es war auch ziemlich viel los. Ich stand also nicht direkt auf einem Parkplatz, sondern auf einer der "Strässchen" dazwischen. Dann ist eine Dame vor mir rückwärts gefahren und hat mich übersehen und dann ist sie mit ihrem Heck auf meinen Scheinwerfer gefahren und auch die Stoßstange hat etwas abbekommen, bei ihr ist eine ziemlich grosse Delle drin. Ich habe mit so etwas bisher keine Erfahrung gehabt, deswegen war ich mir auch nicht sicher, wie man am besten vorgeht. Da es auf beiden Seiten kein grosser Schaden war und die Frau (sie ist um die 70) auf mich nicht den Eindruck gemacht hat, als wolle sie ihre Schuld nicht eingestehen haben wir uns darauf verständigt, die Polizei nicht zu rufen. Ich habe die Daten von ihrer Versicherungskarte (Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsschein-Nr.) notiert und gesagt, ich kümmere mich darum.

Nun ist es so, dass ich mit einer Werkstatt schon in der letzten Woche einen Termin für den TÜV bzw. für davor notwendige Reparaturen gemacht habe. Dort meinte man dann, dass ich mit dem Scheinwerfer (Die Lampen funktionieren noch, aber der Scheinwerfer an sich ist teilweise zersplittert) auf keinen Fall den TÜV bekomme, deswegen muss man das davor auch noch machen. In der Werkstatt meinte man dann zu mir, dass ich auf jeden Fall immer die Polizei rufen sollte, denn dann hat man es eindeutig. Ich habe jetzt im Internet auch gesehen, dass man mittlerweile selbst einen Unfallbericht ausfüllen kann, was ich allerdings auch nicht gemacht habe. Könnte ich das jetzt auch noch nachträglich machen und die Frau das unterschreiben lassen?

Es ist jetzt eben auch so, dass der Sachverständige der mit der Werkstatt zusammenarbeitet gestern nicht mehr ans Handy gegangen ist und diese Woche möglicherweise Urlaub hat. Deshalb bekomme ich dann mein Auto vielleicht erst in der nächsten Woche wieder, wäre es nur um den TÜV gegangen ohne den Vorfall gestern hätte ich mein Auto in dieser Woche bekommen. Ab der nächsten Woche bräuchte ich mein Auto wieder, deshalb bräuchte ich dann auf jeden Fall einen Ersatzwagen für die Zwischenzeit. Das müsste dann ja auch die Versicherung von der Frau übernehmen, aber ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich denn wirklich sichergehen kann, dass die Frau sowohl die Kosten für die Reparatur als auch für den Ersatzwagen übernimmt.
 
bei mir hat die Unfallgegnerin (Unfallverursacherin) selbst ihre Versicherung informiert. Die hat sich dann bei mir gemeldet, und ich hab alles weitere mit denen direkt ausgemacht (Ersatzwagen, etc).
 
Wenn Schuld/Teilschuld: Möglichst ohne Polizei, sofern der Schaden überschaubar ist bzw. keine Verkehrsregelung erforderlich ist.

Wenn nicht Schuld/keine Teilschuld: Polizei und sofort zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. In diesem Falle zahlt die gegnerische Versicherung die gesamten Anwaltskosten.

Sich einfach einen Wagen anmieten ist nicht ratsam! In aller Regel sollte z. B. kein Unfallersatztarif gewählt werden und keine größere Fahrzeugklasse etc. Das Ganze ist nicht trivial und führt oft zu Streitereien mit der Versicherung, sofern diese nicht vorab ihr OK gegeben hat.
 
@Idon:
So ein Blödsinn. Ich muss doch nicht zu einem Anwalt, wenn alles glatt läuft.
Um den Ersatzwagen muss sich aber tatsächlich die gegnerische Versicherung kümmern.
 
Und du weißt vorher ob alles glatt läuft? Ist ja eine gigantische Fähigkeit.

Man geht deshalb zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, weil dieser sich als zentrale Stelle mit allen Beteiligten auseinandersetzt und weil er weiß, was dem Mandanten zusteht. So zahlen die meisten Versicherungen z. B. die 20€ Pauschale nur auf explizite Anforderung. Weiterhin obliegt es ihm einen tatsächlich unabhängigen Sachverständigen zu bestellen und nicht etwa einen der gegnerischen Versicherung.

Natürlich kann man das alles auch alleine machen - wenn man sich denn ausreichend auskennt. Aber warum den ganzen Aufwand, wenn man unschuldig in die Situation kam?
 
Manche Rennen halt immer gleich zum Anwalt, obwohl sich die Gegenseite nicht quer stellt und wundern sich dann, warum sie auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
 
Unfallbericht ausfüllen zur Unfallgegnerin damit und unterschreiben lassen
 
WhiteShark schrieb:
Manche Rennen halt immer gleich zum Anwalt, obwohl sich die Gegenseite nicht quer stellt und wundern sich dann, warum sie auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

Gibt da ein Sprichwort, Vorsicht ist besser als Nachsicht.
 
Grundsätzlich einen Anwalt bei solchen Bagatellschäden oder die Polizei rufen, ist absoluter Blödsinn und macht am Ende mehr Ärger, als angemessen wäre.

Das sicherste ist immer, nach so einem Unfall erst mal ein oder zwei Zeugen notieren, falls jemand den Schadensfall gesehen hat; dann ist es ratsam, ein Foto der Situation und des Schadens zu machen und grundätzlich sollte man immer einen Unfallbericht im Handschufach habe, den ausfüllen mit allen notwendigen Daten der Unfallbeteiligten und von beiden Seiten unterschreiben.

Mit dem Bericht wendet man sich als Geschädigter an die gegnerische Versicherung und lässt sich das weitere Vorgehen bestätigen; normalerweise reagieren die Versicherungen auch bezüglich der Zusage des Ersatzfahrzeuges ziemlich schnell; wenn sich dasd mal einbis zwei Tage hinauszöget und man in der Zeit mit seinem Fahrrad nicht klarkommt, nimmt man sich einen billigen Leihwagen (gibts ja schon ab 15 bis 20 Euro pro Tag); da ist das eigene Risiko ja doch nicht sehr hoch.

Sollte sich dann innerhalb von zwei bis drei Tagen keine Einigung mit der gegnerischen Versicherung abzeichnen, ist es immer noch Zeit für den Gang zum Anwalt.


Ein Tipp am Rande: Als ADAC-Mitglied hat man dieses Problem nicht, sonern bekommt kostenlos den Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, egal, ob die gegnerische Versicherung später bezahlt oder nicht !
 
Danke für eure ausführlichen Antworten. Soll ich dann jetzt erstmal die Frau anrufen und fragen ob sie schon was gemacht hat? Und konnte ich dann auch jetzt noch den Unfallbericht ausfüllen und von ihr unterschreiben lassen?
 
Kannst Du nicht nur, solltest Du sofort auch tun ! Und das Erste, was Du inziwschen auch gemacht haben solltest, wäre es gewesen, mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung zu treten dort bekommst Du auch gleich eine Schadensnummer und die kontaktieren auch von sich aus ihren Versicherungsnehmer.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Grundsätzlich einen Anwalt bei solchen Bagatellschäden oder die Polizei rufen, ist absoluter Blödsinn und macht am Ende mehr Ärger, als angemessen wäre.

Aha - Warum? Auch Bagatellschäden können bei neuen Autos 1000€+ kosten. Nachher zieht die Versicherung auf gut Glück 100€ ab und dann renn ich für die letzten 100€ dann doch noch zum Anwalt, nachdem ich den ganzen Papierkrieg selber eledigt habe? Der Anwalt ist aufgrund der streitwertabhängigen Gebühren auch nur noch mässig motiviert.

Wie professionelle Hilfe zu mehr Ärger führen soll, ist mir nicht ganz klar.
 
Nö, nö, wegen 100 Euro renn ich dann ned mehr zum Anwalt ! Lohn sich ned, denn die Schadenshöhe ist eh immer subjektiv ! Und selbst wenn Du gleich zum Anwalt rennst, dann haste trotzdem keine Garantie, dass Du dann einen Hunni mehr kriegst, vielleicht kriegste sogar einen weniger ! :evillol::evillol::evillol:
 
Libertarian schrieb:
Danke für eure ausführlichen Antworten. Soll ich dann jetzt erstmal die Frau anrufen und fragen ob sie schon was gemacht hat?

Willst du Geld von der Frau? wohl kaum.
Du willst Geld von ihrer Versicherung.
Also, meld dich auch bei der Versicherung.
Die werden dir schon sagen was sie brauchen.
 
Der Anwalt lohnt sich, weil er
a) weiß, was einem zusteht und was nicht
b) one face to the customer, man sich also nicht mit gegnerischer Versicherung, Autohaus/Werkstatt, Gutachter etc. einzeln herumärgern muss
c) von Anfang an mit dem Fall vertraut ist, was eine Eskalation einfacher lösbar gestaltet
d) Versicherungen von Anfang an weniger versuchen zu verarschen.

Alle anderen Meinungen sind genau das - Meinungen. "Richtig" macht man es, und danach hat der TE gefragt, wenn man sich im unverschuldeten Falle einen Fachanwalt sucht. Den muss man auch nicht bezahlen, da das bei klarer Schuldfrage (wie wohl hier) immer die gegnerische Versicherung muss - auch bei niedrigen Schadenshöhen. Dies aus dem Grund, dass zwischen dem unschuldig Geschädigten und der professionell agierenden Versicherung Augenhöhe hergestellt wird.
 
aranax schrieb:
Wie professionelle Hilfe zu mehr Ärger führen soll, ist mir nicht ganz klar.

Sie kann dafür sorgen, dass der Unfallgegner sich weigert die Anwaltskosten zu zahlen, da der Anwalt eingeschaltet wurde, obwohl es unnötig war.
Ich hatte vor paar Jahren auch einen Unfall. Der Unfallgegner hat seinen Schaden bezahlt bekommen. Seine Anwaltskosten aber nicht, da habe ich mich geweigert, da es vermeidbare Kosten waren.

Ohne Not einen Anwalt hinzuzuziehen halte ich für asozial.
 
Der Unfallgegner zahlt den Anwalt nicht, seine Haftpflicht erledigt das. Dass die das unstreitig übernehmen muss ergibt sich, wie bereits geschrieben, daraus, dass es sich regelmäßig um das Ungleichgewicht des professionellen und des laienhaften Marktteilnehmers handelt.

Da man auch vor Abschluss aller Aufwendungen nicht absehen kann, ob alles reibungslos funktioniert, existiert in der Praxis diese Frage auch gar nicht.


Deinen Einzelfall müsste man nun genau kennen. Vielleicht war der Unfallgegner auch einfach nur nicht darauf aus entsprechende Kosten einzuklagen.
 
Natürlich zahlt der Unfallgegner den Anwalt. Die Versicherung holt sich das Geld ja immer zurück indem sie einen hochstuft.

In meinem Einzelfall war es so, dass ich meiner Versicherung mitteilte, dass die Anwaltskosten keinesfalls übernommen werden sollen und der Gegner diese bei mir einklagen soll. Hat er nicht getan, dass ist richtig.

Trotz alledem bleibt es in meinen Augen asozial, wenn man gleich einen Anwalt einschaltet, ohne das eine Notwendigkeit besteht. Wird leider heute zu oft gemacht.
 
WhiteShark schrieb:
In meinem Einzelfall war es so, dass ich meiner Versicherung mitteilte, dass die Anwaltskosten keinesfalls übernommen werden sollen und der Gegner diese bei mir einklagen soll.

Du hast aber keinerlei Recht dazu, ein Regulierungsverbot auszusprechen, die Versicherung kann einen Anspruch trotzdem bejahen, bezahlen und dich gegen deinen Willen hochstufen.

Wahrscheinlich hat sie sogar genau das getan.
 
Zurück
Oben