unterschiedliche Absonderungsregeln

DerNiemand

Lt. Commander
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Hi,

man nehme an: Man hatte am 1.1. einen Schnelltest gemacht und am selben Tag einen PCR-Test. Das Ergebnis des PCR-Tests kam am 2.1. Dennoch wurde man offiziell am 1.1. in die Absonderung geschickt (wird als Tag 1 gewertet) und in der Beispielrechnung vom Gesundheitsamt des Bundeslandes "A", in dem man wohnt, bekommt man mitgeteilt, dass man sich am 7.1. freitesten lassen kann. Nun gibt es aber in direkter Nachbarschaft ein anderes Bundesland "B", das auf deren Internetseite als Startzeitpunkt der Absonderung den Tag der Vorlage des Testergebnisses (also 2.1) angibt, was auch als Tag 0 gewertet wird. Somit wird in den Beispielrechnungen dargestellt, man kann sich in dem Bundesland "B" erst am 9.1 freitesten lassen (also mindestens 2 Tage längere Quarantäne als in Bundesland "A").

Nun, wenn man sich in dem Bundesland "A", in dem man wohnt am 7.1. freitestet, darf man dann überhaupt über die Grenze in das andere Bundesland "B", oder wird die legale Freitestung jenseits der Grenze als Verstoß gegen die eigene Corona-Verordnung gewertet?

Ist ja mal wieder typisch, dass nichts einheitlich geregelt ist :freak:
 
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DerNiemand schrieb:
Ist ja mal wieder typisch, dass nichts einheitlich geregelt ist
Willkommen im Föderalismus, jedem sein eigenes Förmchen.

DerNiemand schrieb:
Nun, wenn man sich in dem Bundesland "A", in dem man wohnt am 6.1. freitestet, darf man dann überhaupt über die Grenze in das andere Bundesland "B", oder wird die legale Freitestung jenseits der Grenze als Verstoß gegen die eigene Corona-Verordnung gewertet?
Bei dem ewigen "Hü und Hott" der letzten Tage wird dir das niemand allgemeingültig genau sagen können.

Frag am besten beim Gesundheitsamt von Bundesland "B" nach wie deren Standing dazu ist.
 
Okay, hab ich gemacht. Antwort: Das was Gesundheitsamt "A" sagt gilt. Also der Wohnort.

Da kann man froh sein in Bundesland "A" zu wohnen und nicht in "B". 2 Tage weniger Absonderung. :volllol:
 
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Danke für das Feedback. Wird vielleicht^^ auch den einen oder anderen ebenfalls betreffen. Oder auch eine ganz andere Kombination, wer weiß das schon. :D
 
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DerNiemand schrieb:
Ist ja mal wieder typisch, dass nichts einheitlich geregelt ist
Die Regeln in anderen Bundeslängern dürften nur wenige (in Anteil der Gesamtbevölkerung) wirklich interessieren.
Ärgerlich sind solche Diskrepanzen in Dokumenten des gleichen Bundeslands trotz aktuellem Stand.
 
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