DerNiemand
Lt. Commander
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- Dez. 2012
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Hi,
man nehme an: Man hatte am 1.1. einen Schnelltest gemacht und am selben Tag einen PCR-Test. Das Ergebnis des PCR-Tests kam am 2.1. Dennoch wurde man offiziell am 1.1. in die Absonderung geschickt (wird als Tag 1 gewertet) und in der Beispielrechnung vom Gesundheitsamt des Bundeslandes "A", in dem man wohnt, bekommt man mitgeteilt, dass man sich am 7.1. freitesten lassen kann. Nun gibt es aber in direkter Nachbarschaft ein anderes Bundesland "B", das auf deren Internetseite als Startzeitpunkt der Absonderung den Tag der Vorlage des Testergebnisses (also 2.1) angibt, was auch als Tag 0 gewertet wird. Somit wird in den Beispielrechnungen dargestellt, man kann sich in dem Bundesland "B" erst am 9.1 freitesten lassen (also mindestens 2 Tage längere Quarantäne als in Bundesland "A").
Nun, wenn man sich in dem Bundesland "A", in dem man wohnt am 7.1. freitestet, darf man dann überhaupt über die Grenze in das andere Bundesland "B", oder wird die legale Freitestung jenseits der Grenze als Verstoß gegen die eigene Corona-Verordnung gewertet?
Ist ja mal wieder typisch, dass nichts einheitlich geregelt ist
man nehme an: Man hatte am 1.1. einen Schnelltest gemacht und am selben Tag einen PCR-Test. Das Ergebnis des PCR-Tests kam am 2.1. Dennoch wurde man offiziell am 1.1. in die Absonderung geschickt (wird als Tag 1 gewertet) und in der Beispielrechnung vom Gesundheitsamt des Bundeslandes "A", in dem man wohnt, bekommt man mitgeteilt, dass man sich am 7.1. freitesten lassen kann. Nun gibt es aber in direkter Nachbarschaft ein anderes Bundesland "B", das auf deren Internetseite als Startzeitpunkt der Absonderung den Tag der Vorlage des Testergebnisses (also 2.1) angibt, was auch als Tag 0 gewertet wird. Somit wird in den Beispielrechnungen dargestellt, man kann sich in dem Bundesland "B" erst am 9.1 freitesten lassen (also mindestens 2 Tage längere Quarantäne als in Bundesland "A").
Nun, wenn man sich in dem Bundesland "A", in dem man wohnt am 7.1. freitestet, darf man dann überhaupt über die Grenze in das andere Bundesland "B", oder wird die legale Freitestung jenseits der Grenze als Verstoß gegen die eigene Corona-Verordnung gewertet?
Ist ja mal wieder typisch, dass nichts einheitlich geregelt ist
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