Upgrade auf WIN10 + aktiviert auf HDD > Clean-Install auf SSD - Aktivierung?

c_baser

Ensign
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​​Upgrade von Win7 auf Win10 inklusive Aktivierung wurde erfolgreich auf einem Festplattensystem (HDD) absolviert. Anschließend vom HDD-System bootfähiges Medium mit Media Creation Tool erstellt. Jetzt soll damit ein Clean Install vom Win10 auf Solid State Drives (SSD) erfolgen [Austausch HDD gegen SSD].

Wird die Aktivierung auf das SSD-System übernommen? Die Frage stellt sich mir, weil in Microsofts > Hilfe & Anleitungen unter dem Punkt > Warum kann ich Windows 10 nicht aktivieren? > Hardwareänderungen > steht:
Microsoft :: Warum kann ich Windows 10 nicht aktivieren? schrieb:
Wenn Sie an Ihrem PC grundlegende Hardwareänderungen vorgenommen haben, z. B. einen Austausch der Festplatte oder (...), kann Windows möglicherweise nicht mehr auf Ihrem PC aktiviert werden. (...)
· Wird die Win-10-Aktivierung auf das SSD-System übernommen?
· Wer hat schon Erfahrung mit WIN10 in so einer Konstellation gemacht?
 
Die Aktivierung nach der Neuinstallation auf der SSD wird möglicherweise scheitern weil das Upgrade mit der/ einer HDD erfolgte.

Wird nun die Hardware gewechselt, fließt auch das in den Hashwert für die Aktivierung ein. Und Microsoft wird in irgendeiner Form und Art und Weise die Hardware beim/ nach dem Upgrade von Windows 7/ 8.1 auf Windows 10 speichern. Erfolgt nun anschliessend die Neuinstallation mit/ von Windows 10 bei einem Wechsel der Hardware stimmt der Hashwert nicht mehr.

Alles andere siehe dein Zitat.


Ich persönlich hätte die SSD eingebaut, Betriebssystem geclont bzw. nur eben das BS installiert, Upgrade von Windows 7 auf 10 gemacht, Aktivierung/ bzw. Übertragung der Lizenz erfolgen lassen und dann später die/ eine Neuinstallation vorgenommen um nicht das Problem mit der Aktivierung zu haben.
 
Wenn der "alte" Key nicht an die Hardware gebunden war, ist er es auch weiterhin nicht. Das zumindest wurde von MS gesagt. An die Hardware gebunden heißt in dem Fall, der Key ist beispielsweise im BIOS hinterlegt, wie bei Fertigrechnern mit Windows 8/8.1.
 
Klemm doch die HDD ab und nur die SSD dran. Die Installation von Windows 10 dauer ca. 20 Minuten. Wie AdoK schon schrieb, wird die Aktivierung möglichweise klappen ;). Da nur eine Komponente getauscht wird, ist die Chance zumindest relativ hoch.
 
KillerCow schrieb:
Wenn der "alte" Key nicht an die Hardware gebunden war, ist er es auch weiterhin nicht. Das zumindest wurde von MS gesagt. An die Hardware gebunden heißt in dem Fall, der Key ist beispielsweise im BIOS hinterlegt, wie bei Fertigrechnern mit Windows 8/8.1.

da man aber keinen Win10 Schlüssel hat und auch bei der Installation per ISO nicht eingeben muss, muss die Aktivierung ja an einem Punkt fix gemacht worden sein und das wird wohl neben der gültigen Win7/8.1 Lizenz die HW ID sein. Ändert sich die ID wird man wohl wieder den Umweg Win7/8.1 Lizenz machen müssen.
 
wie weiter oben schon gesagt: sollte die automatische aktivierung fehlschlagen -> telefonaktivierung

sollte das auch nicht funktionieren kannst du dich an den support wenden
 
Dank' an alle, die hier ihr Statement abgegeben haben. Anscheinend hat es noch keiner ausprobiert - und keiner schon Erfahrung mit WIN10 mit o.g. Konstellation gemacht.

Nun, was passiert bei einem Hardware-Wechsel a la HDD zu SSD? Dazu hat sich Microsoft bisher nicht explizit geäußert - siehe auch Zitat: "kann Windows möglicherweise nicht mehr auf Ihrem PC aktiviert werden".

Möglicherweise? Aha! Wahrscheinlich bleibt mir nur 'Learning by doing' um es genauer zu wissen.

Bei den Betriebssystem-Vorgängern W7 + W8 funktionierte die Windows-Aktivierung nach Tausch meiner HDD gegen SSD mit anschließender Migration vom Betriebssystem ohne Probleme. Auch eine Grafikkarte oder RAM waren ohne Probleme einzeln auszutauschen.

Notfalls bleibt noch der Versuch beim Microsoft-Support mit einer Schilderung des Sachverhalts mit der Bitte um Herausgabe eines neuen Aktivierungsschlüssels. Dass der Key nicht gleichzeitig auf mehreren Systemen verwendet wird, versteht sich von selbst
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, bei mir ging das so:

1.) Windows8.1 => Windows10 Upgrade auf 256 GB SSD
2.) Windows10 Aktivierung abgewartet
3.) Rechner heruntergefahren, alle Platten abgestöpselt
4.) Windows10 Clean-Install auf frischer / neuer 128 GB SSD
5.) Aktivierung war nach 15 Minuten durch, obwohl die alte 256 GB SSD nicht angeschlossen war
 
Danke @hedsht #11, dass liest sich gut.

Ist die 256GB-SSD wie die 128GB-SSD vom gleichen Hersteller?

​Meine HDD ist nicht vom SSD-Hersteller.
 
Danke @testerMR #13 für diese Latest Breaking News > 30.07.2015 um 14:15 MESZ

PCGAMES - Windows 10: Das Upgrade ist wohl doch hardwaregebunden schrieb:
(...)Dabei war und ist Microsofts Kommunikation aber problembehaftet, wirklich eindeutig waren die Aussagen in der Vergangenheit nicht. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist eine saubere, "cleane" Installation auf Basis eines kostenlosen Windows-10-Upgrades nicht möglich, wenn sich nach Ablauf der kostenlosen Upgrade-Phase die Hardware des PCs ändert oder das Upgrade nicht durchgeführt wurde. (...)
Ja, wahrscheinlich(!?) - unter den Vorgänger-Betriebssystemen war das i.d.R. wohl so.
 
Das ist schlicht nicht wahr. Zumindets nicht in Deutschland. hardwarebindung ist auch bei OEM und SB Lizenzen nicht zulässig, das erkennt MS sogar höchstoffiziell an. Das steht sogar in der WIndows 10 EULA, die jeder beim Update akzeptiert hat. Ich poste es auch hier nochmal:

Microsoft Windows 10 EULA schrieb:
4. Übertragung.
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.

a. Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben oder wenn Sie für die auf einem Gerät vorinstallierte Software ein Upgrade durchgeführt haben, dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein authentisches Windows-Label einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt.

b. Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt. Sie sind berechtigt, die Sicherungskopie, deren Anfertigung wir Ihnen gestatten, oder die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wurde, zum Übertragen der Software zu verwenden. Jedes Mal, wenn Sie die Software auf ein neues Gerät übertragen, müssen Sie die Software vom vorherigen Gerät entfernen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu übertragen, um Lizenzen auf mehreren Geräten gemeinsam zu verwenden.

PCGH erzählt wieder mal Mist, immer diese Sensationsgeilheit. Recherche kommt eindeutig zu kurz. Das einzige, was passieren kann ist die Tatsache, dass man für erneute Aktivierung bei MS anrufen muss. Das war in der Vergangenheit vll etwas weniger kompliziert. Sonst ändert sich NICHTS, Aktivierung bleibt weiterhin möglich. Nur vermutlich keine automatische Aktivierung sondern am Telefon.
 
Ja, @Fusseltuch #15, die Meinungen & Aussagen sind unterschiedlichster Art. Am besten ist wohl etwas Risiko gehen wie beispielsweise @hedsht #11 und es mit der eigenen Konfiguration selbst ausprobieren.
 
Ja, die Meinungen gehen auseinander. Fakt ist aber, dass ich aus der offiziellen EULA zitiert habe. Also genau das, was MS sagt und nicht das, was "News"-Seiten behaupten. ;-)
 
Und genau so stimmt es auch, du kennst jede deutsche Lizenz nach beliebigem Hardware-Tausch wieder aktivieren. Ich habe schon Windows8-OEM-Lizenzen von Tablets auf Desktop-PCs installiert, mehr Hardware-Tausch ist gar nicht möglich...
Das hat nichts mit Meinungen zu tun, deutsche Windows-Lizenzen kannst du beliebig oft auf beliebiger Hardware installieren, aber natürlich nur ein einziges mal zur gleichen Zeit (zumindest ist das verboten, funktionieren tut es zeitweise dennoch).
 
Zuletzt bearbeitet:
c_baser schrieb:
Danke @hedsht #11, dass liest sich gut.

Ist die 256GB-SSD wie die 128GB-SSD vom gleichen Hersteller?

​Meine HDD ist nicht vom SSD-Hersteller.

Ja, sind beide eine Samsung 830.

Falls die SSD tatsächlich für die HardwareID relevant sein sollte, hab ich vielleicht Glück gehabt, denn beide (sowohl die 256GB, als auch die 128GB) melden sich im BIOS als "SAMSUNG SSD 830" (oder so) und wahrscheinlich fließt der Name der HDD mit in die HardwareID ein (ist aber reine Spekulation)!?
 
Danke für deine Zeit @hedsht #19.
​Diese Info ist für mich schon sehr interessant, weil ... > Telefonaktivierung nach Festplattentausch nicht verfügbar

Warhorstl schrieb:
Habe über slui 4 die Telefonaktivierung starten können. Das lief natürlich nicht, also wurde ich einem Servicemitarbeiter zugewiesen und der meinte, ich soll jetzt Win 7 nochmal auf die neue SSD installieren und dann upgraden.

Gleipnir schrieb:
..., aber gut zu wissen das bei der Win10 schon eine andere HDD reicht damit die Aktivierung ungültig wird.
 
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