Urheberrechtsverletzung bei Ebay wegen Bild

BranVan1979

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Hallo!

Rechtsauskunft ist gefragt ;)
Habe letztens einen Artilkel ersteigert bei einem Ebay Händler. Geliefert wurde einwandfrei, jedoch war die Qualität des Artikels minderwertig. In der Artikelbeschreibung war davon auszugehen das die Qualität besser sei. Neutrale Bewertung für den Händler abgegeben mit dem Hinweis das die Qualität mangelhaft sei.

Dachte mir: Naja, verkauf ich eben wieder bei ebay.
Da ich in der Arbeit war hab ich den Artikel gleich wieder in Ebay rein gestellt. Leider verwendete ich dabei Textpassagen und Fotos vom Erstverkäufer.

Heute kam eine Email vom Erstverkäufer: Warum ich Neutral bewerte?! Er hätte das Gerät zurückgenommen wenn ich mich gemeldet hätte.
Weiters möchte er eine Urheberrechtsverletzung anzeigen da er festgestellt hat dass ich Fotos und Text von seinen Auktion verwendet habe.
Pro Foto kämen kosten von min. 350,- Euro auf mich zu wenn ich die Auktion nicht einstelle.

Auktion habe ich natürlich sofort eingestellt.

Bin ja selber Schuld seh es ja ein. Aber wird nicht manchmal etwas überreagiert?
Können tatsächlich so hohe Kosten für mich anfallen?
 
BranVan1979 schrieb:
...Aber wird nicht manchmal etwas überreagiert?
...

Wie hast du denn reagiert nach dem Kauf? Hast du denn den Verkäufer kontaktiert bezüglich der Qualität? Oder hast du direkt bewertet ohne den Dialog zu suchen?

Wenn du sofort ohne Kontakt neutral bwertest hast solltest du dir diese Frage selber mal stellen.
 
Thema Urheberrecht: Um es mal so zu sagen: Das entscheiden die Gerichte. Aber wenn er 350€ für sein Bild und Text verlangt, dann ist das leider in einem üblichen Rahmen. Das ganze dann zu entfernen war der einzig richtige Weg. Denn eine Abmahnung wäre der nächste Schritt und das käme zu den 350€ noch dazu. Gerade mit kommerziellen Händlern ist da nicht zu spaßen. Wenn es für dich ohne Kosten abgeht, dann muß man das derzeit schon fast als Glück gehabt bezeichenen.

Gut, inwieweit das sein Foto war und ob er die Rechte daran hat und ob er sie kenntlich gemacht hat, das kann ich nur spekulieren, aber es ist zumindest erstmal davon auszugehen, das er im Recht ist.

Die andere Sache mit der Bewertung, das mußt du mit dem Verkäufer klären, da können wir dir ohne genauere Infos wirklich nur zum Kontakt raten. Viele Händler sind sehr auf eine 100% Wertung bedacht und tun durchaus auch was dafür. Wenn dann jemand recht schnell eine schlechte oder neutrale Wertung abgibt, dann reagieren manche Händler auch recht unfein. Das ist nicht schön, aber das ist leider ebay. Versuch dich mit ihm zu einigen und das gütlich zu klären. Wenn er die Rücknahme anbietet, dann kannst du ja nochmal fragen ob das immer noch geht.
 
@BranVan1979

Nein. Bewertungen gebe ich nach eigenem Ermessen ohne Rücksprache ab. Natürlich ist Sachlichkeit und objektive Beurteilung notwendig, dann steht aber auch einer negativen Bewertung nichts im Wege.

Immerhin lebt die Plattform ebay davon, dass die Nutzer die "Seriösität" anderer bewerten. Ich würde mich da nicht einschüchtern lassen. Solange Du nicht ausfallend wirst, wie "Scheiß Ware!", brauchst Du dir keine Sorgen machen.

Eine Urheberrechtsverletzung kann wirksam dann begangen werden, wenn Du die Rechte dieser Firma verletzt. Den Text hast Du offensichtlich übernommen und klugerweise wieder entfernt. Handelt es sich bei den Bildern um bloße Produktbilder, die öffentlich zugänglich sind (beispielsweise vom Hersteller bereit gestellt werden), so musst Du diese nicht entfernen. Hat der Händler hingegen eigene Fotos angefertigt (per Digicam oder Bildbearbeitung), so verletzt Du seine Rechte daran.

Die angemahnten Gebühren dafür musst Du nicht pauschal bezahlen. Erst wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, solltest Du dir Gedanken machen. Du hast die Auktion wieder entfernt und dies hoffentlich dem Händler mitgeteilt. Somit ist die Verletzung nicht mehr andauernd. Will der Händler dies abmahnen, kann er das nachträglich noch tun, müsste allerdings im Zweifelsfalls auch klagen, so Du nicht zur Zahlung bereit bist.
 
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Ich denke, man sollte immer vor der Abgabe einer neutralen, bzw. negativen Bewertung das Gespräch suchen und versuchen gemeinsam eine Lösung finden.

Wenn dies nicht fruchtet, kann man ebay bei Streitigkeiten benachrichtigen und so versuchen eine Lösung zu finden. Wenn dies alles nicht hilft, dann bewertet man dementsprechend.

Das ist leider eine typische Mentalität bei vielen, erst den Hammer rausholen und dann den Nagel.....

Versuch Dich mit dem Händler zu einigen......
 
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Warum sollte ich eine positive Wertung "aushandeln" wenn ich aber eigentlich nicht zufrieden war. Das leuchtet mir nicht ganz ein. Sobald ich, aus welchem Grund auch immer, Rücksprache mit dem Händler brauche, läuft etwas schief. Der Verkäufer hätte ja eine ehrliche Produktbeschreibung angeben können und nicht das blaue vom Himmel versprechen.
 
Hat er denn in seinen irgend etwas von wegen Urheberrechten geschreiben ?
 
Man soll nichts aushandeln, nur wenn es ein Händler war, dann hast Du auch ein 14-tägiges Rückgaberecht von dem Du gebrauch machen kannst.

Es spricht in meinen Augen nichts dagegen, dem Händler vor einer (negativen/neutralen) Bewertung, mitzuteilen, dass das Produkt nicht der Beschreibung entspricht und man mit dem Artikel unzufrieden ist, oftmals lässt sich an diesem Punkt schon eine Lösung finden.

Ich bin jetzt schon seit dem Jahre 2000 bei ebay und habe weit über 250 positive Bewertungen, dies auch Aufgrund von Kommunikation, falls es mal Probleme oder Unstimmigkeiten gab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, mit den 350 Euro hat er wohl ziemlich übertrieben, wenn man davon ausgehen darf, dass es sich um ein typisches, schlecht ausgeleuchtetes und ohne Sinn und Verstand aufgenommenes Foto handelt. Da kann er höchstens Beträge um die 10 Euro verlangen, wenn er denn überhaupt das Urheberrecht an dem Bild besitzt... ;)

Bei firmeneigenen Fotos oder Stock Photos, die man für teures Geld bei Foto-Agenturen kaufen kann, sieht die Sache allerdings schon anders aus. Da dürfte die Gebühr pro Foto dann schon Richtung 50 Euro gehen, je nachdem. Allerdings war dieser Mensch wohl noch recht freundlich, wenn er dich erstmal auffordert die Auktion rauszunehmen. Da kenne ich ganz andere Geschichten, wo gleich Post vom Anwalt kam samt beigelegter Wucher-Rechnung. Da ging es wirklich nur um Abzocke. Allerdings sieht die Rechtslage nunmal so aus, auch wenn ich das oft als sehr kleinkariert empfinde, wenn Menschen sich gegenseitig schon wegen simpler Fotos hohe Geldbeträge abzocken.

Ich hätte es aber genauso gemacht wie du ;)
 
Viele ebay-Händler versuchen Käufer einzuschüchtern, indem sie ihnen mit Schadensersatzforderungen wegen Geschäftsschädigung drohen. Alles Quatsch.

Gerichte haben geurteilt, dass wer sich einer Handelsplattform wie ebay bedient, damit rechnen muss, dass negative Bewertungen, so sie denn objektiv sind, auftauchen.

Oft merkt man, dass Verkäufer bewusst den Artikel schöngeredet haben, wenn man ihn in Händen hält. Da ist für mich die Schmerzgrenze erreicht. In solchen Fällen verlange ich Rückabwicklung und bewerte negativ. Anders sieht es aus, wenn ein Missverständnis auftaucht, sei es, weil Versand oder Bezahlung nicht so klappten wie geplant oder eine Produktbeschreibung zweideutig war.

An die eigene Nase fassen sollte man sich dabei aber auch. Wer bei unseriös anmutenden Verkäufern bietet, weil er ein Schnäppchen machen will, darf sich nicht wundern. Mit ein Grund, warum ich nur noch in Ausnahmefällen bei ebay ersteigere. Mit der Zeit habe ich kulantes und kompetentes Verhalten bei großen Händlern schätzen gelernt.

Ein Zitat von Oscar Wilde sollte man sich zu Herzen nehmen:

"Ich habe schlichtweg nicht genug Geld, immer das Billigste kaufen zu können."
 
BranVan1979 schrieb:
...Aber ist eine neutrale Bewertung so schlimm??

Ohne vorherige Anfrage ja, denn du schreibst ja, der Händler hätte die Ware zurückgenommen. Er hätte also wenigstens den Versuch unternommen die Sache zu bereinigen.

critique schrieb:
...Immerhin lebt die Plattform ebay davon, dass die Nutzer die "Seriösität" anderer bewerten. ....

Un diese Seriösität hätte der Händler ja wohl mit seinem Angbot des Umtausches mehr als bewiesen. Jetzt wird er darauf evtl nicht mehr eingehen.

critique schrieb:
...Oft merkt man, dass Verkäufer bewusst den Artikel schöngeredet haben, wenn man ihn in Händen hält. Da ist für mich die Schmerzgrenze erreicht. In solchen Fällen verlange ich Rückabwicklung und bewerte negativ. ...

Was für ein Kindergarten. Schon mal was von Werbung gehört? Weshalb schaut man denn nach Kundenbewertungen bei einem Produkt? Jeder redet seine Produkte schön!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
BranVan1979 schrieb:
Warum sollte ich eine positive Wertung "aushandeln" wenn ich aber eigentlich nicht zufrieden war. Das leuchtet mir nicht ganz ein. Sobald ich, aus welchem Grund auch immer, Rücksprache mit dem Händler brauche, läuft etwas schief....

... ach so, und wenn du im Laden irgendwas kaufst und an sich einen Grund zur Reklamation hättest, dann gehst du nicht in den Laden und redest mit den Leuten, sondern rennst gleich zum Anwalt - hab ich das richtig verstanden ?? :baby_alt:
 
BranVan1979 schrieb:
Warum sollte ich eine positive Wertung "aushandeln" wenn ich aber eigentlich nicht zufrieden war. Das leuchtet mir nicht ganz ein.
Erst schießen, dann fragen!? :)

Wenn du dich erst einmal mit ihm in Kontakt gesetzt und er dir die Rücknahme angeboten hätte, dann hättest du dir und ihm die schlechte Bewertung ersparen können. Klar, neutral ist nicht negativ, besonders toll fände ich sowas in meinen Bewertungen aber auch nicht.

Wenn er die Ware nicht zurücknimmt und sie falsch beschrieben war, kannst du immer noch eine neutrale oder auch negative Bewertung abgeben.
 
Ich bin nicht zum Anwalt. Ich habe nur eine "neutrale" Bewertung gegeben. Und die hätte ich sowieso vergeben, auch wenn er die Ware zurückgenommen hätte.
 
BranVan1979 schrieb:
Ich bin nicht zum Anwalt. Ich habe nur eine "neutrale" Bewertung gegeben. Und die hätte ich sowieso vergeben, auch wenn er die Ware zurückgenommen hätte.

Und aus welchem Grund?
Der Händler hat doch alles so gemacht, wie es sich gehört. Gefällt dir der Artikel nicht oder wie in diesem Falle, er scheint nicht von der Qualität zu sein, wie du gedacht hattest, dann hätte er ihn zurückgenommen oder zurücknehmen müssen.
Und dann gibst du ihm trotzdem eine neutrale Bewertung? Das ist für mich eindeutig eine positive Bewertung.
 
Wenn in der Produktbeschreibung mit "erstklassige Bildqualität" geworben wird und aber in realität man nicht mal Text lesen kann. Dann kann ich nicht positiv bewerten. Ich kann die Versandabwicklung positiv erwähnen (was ich gemacht habe). Aber das Produkt an sich kann ich nicht positiv bewerten.
 
BranVan1979 schrieb:
Wenn in der Produktbeschreibung mit "erstklassige Bildqualität" geworben wird und aber in realität man nicht mal Text lesen kann....

Worum geht es denn? Was für ein Produkt?

Aber eine neutrale Bewertung wenn der Service gut ist und er das Produkt wieder zurücknimmt ist eine Frechheit.
Ich weiß schon warum ich nie zuerst bewerte und lieber auf eine Bewertung verzichte.
 
Man kann sich jetzt streiten, wie man bewertet.
Der eine stellt das Produkt in den Vordergrund, der andere den Händler.

Es geht wohl um ein Autoradio und wenn das Display den Text noch nicht mal leserlich darstellt, dann ist das Produkt auf jeden Fall mangelhaft. Es könnte sich dabei aber auch um einen Produktionsfehler handeln, das Gerät also defekt ist. Dann hättest du auf jeden Fall das Recht auf Nachbesserung.
Aber dabei hätte ich auch positiv bewertet, da der Händler das Gerät so zurückgenommen hätte. Also für mich macht der Händler in dem Fall dann doch einen seriösen Einrdruck.
 
Wenn es ein Disply im Radio ist und man den Text nicht lesen kann würde ich auf einen Defekt tippen. Oder woran lag es? Der Fehler wurde bisher nicht wirklich beschrieben. Und der Händler hätte ja mit sich reden lassen hätte man ihn gefragt.
 
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