Urheberrechtsverletzung bei Youtube

Skidrow

Lt. Commander
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Aug. 2006
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1.175
Hi Leute,

ich hab mal eine Frage zum Thema Urheberrechtsverletzungen bei Youtube. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Nehmen wir an jemand hat einen Kanal bei Youtube, nennen wir ihn A-Kanal. Dort läd der Inhaber bestimmte Sendungen aus dem Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen hoch. So viel ich weiß, haben die ÖR da kein Problem mit, zumindest, solange der Kanal nicht monetarisiert ist. In unserem Fall ist er es auch nicht.

Jetzt meldet irgendein anderer Nutzer, nennen wir ihn Nutzer-Z, die drei Videos auf dem A-Kanal als Urheberrechtsverletzung, obwohl er selber gar nicht die Rechte hat, er hat auch nichts mit den ÖR zu tun. Youtube prüft nicht, ob Nutzer-Z der Rechteinhaber ist (wie auch) und sperrt die drei Videos und den Kanal (passiert ab drei Urheberrechtsverletzungen). Der Antragsteller, also Nutzer-Z muss bei der Meldung zwar sämtliche persönlichen Daten angeben, aber da kann er ja Fakedaten eingeben.

Die Frage ist: Was macht der Besitzer des A-Kanals nun?

Bin gespannt auf eure Ideen.

LG
 
Eigene Videos einstellen und nicht welche, an denen er keinerlei Rechte besitzt. Natürlich lassen die ÖR auch löschen. Massiv. Aus vielen Gründen.
 
Da bist du völlig falsch Informiert.
Die Öffentlichen wollen ihre Mediathek pushen, daher gehen sie genauso gegen Urheberrechtsverletzungen vor wie andere Unternehmen.

Nimm als beispiel die Heuteshow.
Noch vor ca. 2 Jahren hast du jede Sendung zigmal in voller länge auf Youtube gefunden.
Gab glaub sogar einen Privaten Kanal "Heuteshow"
Irgendwann kam da ein Video: "Bla blub, er muss aufhören."
Keine 2 Wochen später gab es auf ganz Youtube keine neuen Sendungen mehr in voller länge.


was du tun kannst?
Nur Sachen hochladen an welchen du die Urheberrechte besitzt.
Oder eben mit den Konsequenzen leben.
 
Bestimmte Videos werden auch von den ÖR gelöscht, das ist klar, zb Tatortfolgen. Aber es gibt ja viele viele Kanäle, die regelmäßig Videos von den ÖR hochladen. Nur als Beispiel der Markus Lanz Fanclub, da sind ja unzählige Folgen hochgeladen.

Und in meinem Beispiel hat der Antragsteller definitiv nicht die Rechte!
 
Dann musst Du die Rechte besorgen. Dann kannst Du auch etwas dagegen tun. So wie jetzt bist Du in einer Situation, wo Du nicht wirklich etwas machen kannst.
 
letztendlich bleibt es eine Urheberrechtsverletzung und du kannst froh sein, dass das nur gelöscht wird und nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Früher gab es doch so schöne Werbespots der Musik und Filmindustrie. Das Verbreiten von Urheberrechtlich geschütztem Material kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden.
Die Öffentlich rechtlichen sind da sehr zurückhaltend, weil sie keine Öffentlichen shitstorm wollen, ansich bewegt man sich aber auf sehr dünnem eis.

Und nur weil andere das auch machen, schützt dich das nicht vor einer strafe.
 
@ Skidrow

Du verwechselt da etwas, nur weil du noch urheberrechtlich geschütztes Material der ÖR auf Youtube findest, heißt dass nicht, dass die ÖR dies nicht entfernt haben wollen. Es gibt nur deutlich mehr Leute die Uploads auf Youtube vornehmen, als Leute bei den ÖR die nach Urheberrechtsverstößen suchen und dies dann noch bei Youtube anzeigen.

Zur eigentlichen Frage: die Verstöße darf auch jeder Dritte anzeigen ... das muss nicht zwingend der Urheber machen. Der Dritte kann nur keine Unterlassungserklärung von dir verlangen oder ggf. ein Schadensersatz.
 
Aber wenn ich selber nicht der Rechteinhaber bin, kann ich Videos gar nicht als Urheberrechtsverletzung deklarieren. YouTube fragt explizit vorher, ob es sich wirklich um meine Rechte handelt.
 
Ändert nichts an der Tatsache, dass Du fremde Inhalte nur veröffentlichen darfst, wenn Du vorher die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt hast.
 
Bei zumindest einem der drei gesperrten Videos habe ich die Erlaubnis.
 
Und jetzt? Was möchtest Du? Bei zwei anderen hast Du keine Erlaubnis. Schreib Youtube an.
 
Einfach des Zeugs ned hochladen?
--> Entweder laden sie es selbst hoch, oder man benutzt einfach die Mediathek.

Man muss nicht immer Kreisquadratur betreiben.

Sofern du ja eh keine Werbung geschaltet hast, hat dir das ganze ja ausser Aufwand und Risiko eh nichts gebracht.
 
Oh doch, sehr viel.
Es soll tatsächlich noch Leute geben, die etwas nicht wegen des Geldverdienens tun.
 
Wenn du die Rechte hast dann lad die entsprechende Dokumente bei Youtube hoch und lass das Video wieder einstellen? Für alles andere: Pech gehabt.
 
Ich habe bereits bei YouTube eine Gegendarstellung eingereicht. Allerdings bekomme ich immer eine Standardmeldung zurück, dass die Gegendarstellung noch nicht bearbeitet werden kann, weil sie nicht vollständig ist. Ich habe aber alles exakt beschrieben und angegeben. Und natürlich auch beschrieben, dass ich die Zustimmung für eines der Videos auf jeden Fall habe.

Ich finde es nur grundsätzlich abgefahren, dass im Grunde jeder Hanswurst bei YouTube wild Videos als Urheberrechtsverstoß deklarieren kann.
 
Du kannst jeden dir bekanntgewordenen Rechtsverstoß zur Anzeige bringen bzw. als Anwalt auch abmahnen. Auch über Urheberecht hinaus. Seit wann ist das etwas neues? Oo Recht existiert nicht nur dann, wenn der Rechtinhaber es geltend macht sondern universell.
 
Beim Melden eines Videos kann nur der Rechteinhaber ein Video als Urheberrechtsverstoß deklarieren.

Ich meine, sonst könnte sich ja jeder spaßeshalber anmelden um sämtliche Videos melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Strafantrag kann jeder stellen, ob er dann verfolgt wird, ist eine andere Sache.

Vll lehnt Google derzeit die Bearbeitung ab, weil du eben nur für ein Video eine Erlaubnis hast. An sich ist es doch unerheblich, ob du getrollt wurdest oder tatsächlich ein berechtigter die Videos hat sperren lassen. Du hast eben nur für eines eine Erlaubnis, warum sollte Google also die anderen wieder freigeben? Grundsätzlich ist das hochladen von Sendungen der ARD und des ZDFs nicht legal, dabei spielt es zunächst auch keine Rolle, ob du damit Geld verdienst oder nicht.

Woher weißt du eigentlich, dass ein unberechtigter dich hat sperren lassen? Soweit ich weiß nutzt ard/ZDF unter anderem das Content ID System von Youtube.
 
Die Sendungen aus den ÖR werden in der Regel schon direkt nach dem Hochladen als solche erkannt, es erscheint dann ein Hinweis neben dem Video, dass es sich um urheberrechtlichgeschütztes Material handelt.

Der Rechteinhaber des dritten Videos hat mir mitgeteilt, dass ich die Erlaubnis zum Hochladen habe, und dass sie es nicht waren, die den Urheberrechtsverstoß gemeldet haben. Und alle drei Videos wurden von derselben Person gemeldet.
https://www.youtube.com/channel/UC05fh8y0VSiMait9SXi3uvQ
Das ist der Channel. Bis vor einigen Tagen gabs da noch mehr Videos, es waren chinesische Pickelausdrück-Videos.
 
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